Wochengeld bei Wechsel von geringfügiger auf Teilzeitbeschäftigung

bearbeitet 15. 08. 2018, 20:09 in Schwangerschaft
Hallo,

vielleicht kennt sich da wer aus und kann mich vorab ein wenig informieren, bevor ich bei der Krankenkasse nachfrage :3

Ich bin derzeit noch in Karenz, beziehe bis zum 20. August KBG und bin ab 12. Dezember wieder im Mutterschutz. Derzeit arbeite ich geringfügig bei meinem alten Arbeitgeber.

Wenn ich nur geringfügig arbeite bekomme ich ja kein Wochengeld (außer ich versichere mich selbst für ca. € 60 pro Monat, aber da bekommt man dann auch nur den niedrigsten Satz, ca. 270 € im Monat oder?). Wenn ich aber von September bis zum Mutterschutz Teilzeit arbeite (somit über 3 Monate und die letzten 3 Monate sind ja die Bemessungsgrundlage) müsste ich die Höhe des Teilzeit-Einkommens als Wochengeld bekommen (+aliquote Sonderzahlungen...) oder gibt es da irgendeinen Haken?

Danke schon mal für eure Antworten! =)

LG Julia

Kommentare

  • Wenn du auf jeden Fall 3 volle Monate hast in denen du Teilzeit arbeitest, seh ich da überhaupt kein Problem mit dem Wochengeld. Dann steht dir das auf alle Fälle zu.
    Julia392
  • 9, 12 Euro ist glaub ich der derzeitige Tagessatz für Selbstversicherte.
    Zahlt sich also nicht wirklich aus wenn du die Möglichkeit hast TZ-Arbeit dann würde ich das machen.

    Julia392
  • Danke, dann muss ich nur mehr hoffen dass mein Arbeitgeber da mitspielt und das mit den 3 Monaten Teilzeit passt - am Montag weiß ich hoffentlich mehr.
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