Hallo,
vielleicht kennt sich da wer aus und kann mich vorab ein wenig informieren, bevor ich bei der Krankenkasse nachfrage
Ich bin derzeit noch in Karenz, beziehe bis zum 20. August KBG und bin ab 12. Dezember wieder im Mutterschutz. Derzeit arbeite ich geringfügig bei meinem alten Arbeitgeber.
Wenn ich nur geringfügig arbeite bekomme ich ja kein Wochengeld (außer ich versichere mich selbst für ca. € 60 pro Monat, aber da bekommt man dann auch nur den niedrigsten Satz, ca. 270 € im Monat oder?). Wenn ich aber von September bis zum Mutterschutz Teilzeit arbeite (somit über 3 Monate und die letzten 3 Monate sind ja die Bemessungsgrundlage) müsste ich die Höhe des Teilzeit-Einkommens als Wochengeld bekommen (+aliquote Sonderzahlungen...) oder gibt es da irgendeinen Haken?
Danke schon mal für eure Antworten!
LG Julia
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Zahlt sich also nicht wirklich aus wenn du die Möglichkeit hast TZ-Arbeit dann würde ich das machen.
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