Karenzgeld trotz Kündigung

bearbeitet 22. 08. 2018, 02:57 in Karenz & Rechtliches
Hallo habe eine dringliche frage und zwar bin ich nun im vorzeitigen mutterschutz seit 19.

Mein arbeitgeber hatt mich aber zum 18. Gekündigt (da vor dem bekannt werden der schwangerschaft eine einvernehmliche kündigung vereinbart wurde die aber dann bis zum mutterschutz aufgehoben wurde) nun ist meine frage bekomme ich den überhaupt noch karenz geld oder eher nicht die gkk salzburg kann mir anscheinend keine auskunft geben da das alles erst überprüft werden muss

Vl gibt es ja jemanden der diese situation schoneinmal hatte.

Kommentare

  • die gkk ist die einzige stelle, die dir deine fragen beantworten kann. denen muss dein AG alle daten übermitteln mit richtiger an- und abmeldung. dann erst ist eine antwort wirklich richtig - mit allen daten!
  • Komplizierte Situation? Eine einvernehmliche wurde aufgehoben bis zum Mutterschutz? Naja

    Also wärst du sozusagen arbeitslos und schwanger. Würd mich auch interessieren, ob man dann irgendein Geld bekommt
  • Karenzgeld in dem Sinne gibt es ja nicht mehr, das heißt jetzt Kinderbetreuungsgeld und das bekommen auch Arbeitslose. Du hast also natürlich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und kannst auf jeden Fall von den Paschalvarianten wählen.

    Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld könnte es vielleicht Probleme geben.
    coconutjamalamina
  • Beim einkommensabhängigen braucht man ein aufrechtes Dienstverhältnis. Aber ich glaub nicht dass er dich im Mutterschutz kündigen kann! Würd mich an die AK wenden
  • @itchify wenn es einvernehmlich ist und beide Unterschrieben habe ist es okay
  • Ich war gerade AL als ich schwanger wurde
    Habe Wochengeld bekommen u auch KBG würde mal mit AMS u GKK reden
  • bearbeitet 21. 08. 2018, 20:44
    Wochengeld müsstest du in voller Höhe bekommen, da zählen ja die letzten 3 vollen Kalendermonate und das wären dann Mai, Juni und Juli. Beim Kinderbetreuungsgeld bekommst du auch welche Variante du auch immer willst, wenn du die letzten 6 Monate vor dem Mutterschutz gearbeitet und kein Arbeitslosengeld oder so bezogen hast (bis zu 14 Tage Arbeitsunterbrechung innerhalb der 6 Monate sind irrelevant für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld).
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