Berechnung Karenzgeld wenn der Arbeitgeber Monate nicht zahlt

bearbeitet 21. 09. 2018, 07:40 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben

Meine Frage , wie wird den das Karenz Geld berechnet? Muss ich mein Gehalt nachweisen oder gehen die vom Grundgehalt aus was in meinem Vertrag steht? Mein AG hat mir die letzten Monate kein Gehalt aufgrund eines Rechtsstreites !
Nicht das da dann steht 0€ Monatsgehalt 🙄

Kommentare

  • Der AG muss eigentlich der Krankenkasse deine Schwangerschaft melden und auch der Krankenkasse melden, was du verdienst. Daraus berechnet sich das wochengeld, welches du von der Krankenkasse bekommst. Das ist etwas mehr als das monatsgehalt, weil sonderzahlungen anteilsmäßig dazu kommen.

    Das einkommensabhängige kbg berechnet sich aus dem wochengeld, 80% davon bzw maximal 66€/Tag. Das kbg konto ist für alle gleich viel, da kommt's drauf an wie lange du es beziehen möchtest.

    Wegen dem Rechtsstreit würde ich mich an die ak wenden und bei der Krankenkasse nachfragen, ob dein AG überhaupt schon die Schwangerschaft gemeldet hat.
  • Und teilen die der Krankenkasse jedes Monat das mit oder nur einmal und das wars?
    DAs heist sobald mein Antrag rein kommt sehen die im Computer was mein AG mir zahlt oder ? Oder sehen die auch jedes monatliche Gehalt ! Kenn ich mich null aus
    Ja die Schwangerschaft ist gemeldet bei der Krankenkasse das wissen wir schon ‘
  • bearbeitet 20. 09. 2018, 17:45
    Wenn du das Wochengeld meinst, das wird von deinem Gehalt in den 3 vollen Kalendermonaten vor dem Mutterschutz bemessen. Wenn du also z.B. am 15.12. in den Mutterschutz kommen würdest, dann wird das Gehalt von September bis November zur Berechnung herangezogen + 17% (bei 2 Sonderzahlungen). Je mehr Prämien/Überstunden du in diesen 3 Monaten ausbezahlt bekommst, desto höher ist dann auch das Wochengeld ;) Das einkommensabhängige KBG sind dann 80% vom Wochengeld und das pauschale KBG ist eh vom Gehalt unabhängig, in Summe ist es immer gleich und je länger du es beziehst desto weniger ist es somit pro Tag und umgekehrt :) wenn dein Arbeitgeber dir nichts ausbezahlt, heißt das nicht automatisch das nichts auf dem Lohnzettel steht oder? Solange er nämlich die Lohnzettel der 3 Kalendermonate übermittelt müsste das Wochengeld trotzdem korrekt sein, auch wenn noch nichts überwiesen wurde.
  • riczricz

    6,770

    bearbeitet 20. 09. 2018, 17:54
    Ich kann es jetzt nur vom Antrag meines Mannes sagen, den ich kürzlich abgegeben hab. Die GKK hat mir ein Formular mitgegeben, welches seine Firma ausgefüllt hat und ich dann wieder bei der GKK abgegeben hab. Also dort hat die Sekretärin genau die Summe ausgefüllt, die mein Mann in diesen drei Monaten verdient hat (inkl Sonderzahlungen usw).
    (Bei mir war es sicher gleich, aber da hab ich kein Formular gesehen, das hat meine Chefin alles für mich erledigt)

    Wenn du jetzt in diesen Monaten nichts ausgezahlt bekommen hast... Gute Frage. Aber 0€ angeben, das können die doch nicht machen X_X
    Also du bekommst das doch sicher nachbezahlt, oder??? Dann wird dein AG das wahrscheinlich so ausfüllen, was du bekommen HÄTTEST, könnte ich mir denken...
    Jedenfalls musst bzw darfst du das nicht selbst ausfüllen, auf dem Formular ist auch der Firmenstempel und Unterschrift notwendig.
  • Im Prinzip, wenn du ein aufrechtes Arbeitsverhältnis und auch wenn du es nicht ausbezahlt bekommen hast, ist dein AG mit den Gehalt in Rückstand und muss es dir ja dann sowieso nachzahlen. Frag doch mal bei der AK nach.
  • Unbedingt zur AK - das Gehalt steht dir vertraglich zu; dann kannst du auch gleich alles wegen der SS klären
  • Hast du nicht von deinem Arzt aufgrund der prekären Bedingungen ein BV bekommen? Oder sollte dich dein Chef weiter bezahlen und du bist freigestellt?
  • sam200sam200

    1,537

    bearbeitet 20. 09. 2018, 19:33
    Du bist doch schon seit einigen Wochen im vorzeitigen Mutterschaft, oder etwa nicht? Dann bekommst du eh schon das wochengeld?!
    Und wenn du schon km muschu bist, dann hat die kk eh schon Bescheid bekommen.
    Oder bist du einfach nicht mehr zur Arbeit gegangen, wegen dem Rauchen?
  • @missesbeach hab jetzt auch in deinem alten Thread nachgelesen. Da schreibst du ja, dass du seit 21. August im vorzeitigen Mutterschutz bist. Hattest du davor auch kein Gehalt bekommen? Weil momentan müsstest du ja schon Wochengeld bekommen - bemessen von den Gehältern der Monate Mai, Juni, Juli.

    Wochengeld gibt's alle 28 Tage im Nachhinein. Wenn du also seit 21.8. im Mutterschutz bist, wird das Wochengeld am 18.9.das erste Mal ausbezahlt - ein paar Tage fürn Bankweg eingerechnet, müsstest es schon bekommen haben?!

    Hast du von der Krankenkasse kein Schreiben erhalten mit der Höhe des Wochengeldes?
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