Reisepass fürs Baby

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Kommentare

  • Ja ist kostenlos. Hab das Foto selber gemacht. Dafür gibt's eine App die 1x was kostet 1,99 oder so und dann einfach beim Müller ausgedruckt. Kommt um einiges günstiger als beim hardlauer und du kannst daheim in Ruhe fotos machen.
  • Hallo ihr Lieben, darf ich den Thread mal für meine Frage ausnutzen?? 😄 also ich und mein Mann sind beide Ausländer, die schon lange in Österreich leben 😄😄 auch unser erstes Kind wird in Österreich geboren, jedoch bekommt es dann eine slowenische Staatsbürgerschaft und slowenische Dokumente ...das heißt, dass ich dann auch ganz schnell mit meinem Baby nach Slowenien fahren muss, um alle Dokumente (auch den Reisepass) ausstellen zu lassen..ich kann ja für diese Zeit mein Baby nicht zu Hause lassen und die Dokumente bekommt es ja erst über die Grenze 😄😄 außerdem besuche ich oft meine Mama in Slowenien und auch darauf will ich nicht verzichten...das würde also bedeuten, dass ich schon in den ersten Wochen einen Reisepass benötige..oder ist es auch möglich, dass man für die erste „Überbrückungszeit“ die Geburtsurkunde verwendet?? Kennt sich jemand aus??? Eine ganz doofe Frage 😅😅😅
  • @Sarah6 da ihr keine ö seids, bekommt ihr auch keinen ö Pass. Dafür ist euer Heimatstaat zuständig. Wende dich an die slowenische Botschaft /Konsulat. Die können dir kompetent Auskunft geben wie du zu slowenische Dokumenten kommst
  • Ja, ich weiß, dass ich die Dokumente samt Reisepass in Slowenien bekomme und wollte auch gleich nach der Geburt mit meinem Baby nach Slowenien fahren (ist von uns aus 20 Minuten :D ) um dort alles zu erledigen ...jedoch habe ich nicht daran gedacht, dass ich an der Grenze Probleme haben könnte, weil mein Neugeborenes noch keinen Reisepass hat 😳😳 in Slowenien hat man mir gesagt ich soll einfach vorbeikommen und dort wird alles geregelt aber die Grenzkontrolle?? Für mich wäre es viel leichter 20 Min zu fahren als jetzt extra nach Wien zum Konsulat ...werde dort aber nachfragen, was die beste Möglichkeit ist :) Danke 😁😁
  • @Sarah6 es muss nicht zwingend Wien sein. Ed gibt auch Konsulate in den Bundesländern. Google am besten Mal welches eurem Wohnort am nähesten ist.
  • Falls es für jemanden interessant sein sollte... ich habe beim slow. Konsulat angerufen und man hat mir dort gesagt, um einen slowenischen Reisepass für das Neugeborene zu bekommen muss ich nach Slowenien fahren und dort bei der eigenen Gemeinde den Antrag stellen! Ich soll dann einfach die Geburtsurkunde als Nachweis mitnehmen und hoffen, dass an der Grenze alles gut geht 😄 naja ein bisschen komische Antwort, aber ich denke mir, wenn ich die Geburtsurkunde mithabe, werden sie bei so einem kleinen Zwergi ja nicht komplizieren :)
  • @Sarah6 ich würde bei den slowenischen Behörden nachfragen, wie das gemacht wird. Gibt ja mehrere slowenen, die in ö Leben und kinder bekommen, ist sicher kein Einzelfall. Normalerweise muss man - auch als baby - beim Antrag für den Reisepass persönlich anwesend sein. Aber dein baby muss ja schon über die Grenze bevor es den Antrag stellen kann...

    Wenn dein baby nicht unbedingt dabei sein muss, würde ich an deiner Stelle deine Mutter mit den Dokumenten hinschicken.
  • Ja, das ist ja das Problem 😂😂 um ehrlich zu sein, wir leben ja direkt an der Grenze und dort wird jetzt nicht so streng kontrolliert ...bin auch schon aus versehen manchmal ohne Dokumente gefahren...aber die Situation ist einfach nur komisch - wie stellen sich die Behörden denn sowas vor 😂😂 Der nette Mann bei der Botschaft hat mir versichert, dass ich dafür keine Probleme bekommen werde ...aber ich kann den Reisepass halt nur in Slowenien bekommen.
    Der Normalfall ist es schon, dass das Baby mit sein sollte ...wenn es geht schicke ich auch immer meine Mama mit meiner Vollmacht ... aber bei sowas geht es glaube ich nicht ...ich werde einfach hi fahren...das schlimmste was passieren könnte ist halt, dass ich mit meinem Baby für eine Woche bei meinen Eltern bleiben muss, weil ich nicht mehr über die Grenze komme 😂😂
  • @Sarah6 danke für die Info.
    Interessant find ichs schon dass es anscheinend nur in Slowenien geht. Funktioniert bei dir, direkt an der Grenze ja noch, aber was is wenn man das Kind irgendwo anders im Ausland bekommt?!

    Halt uns auf jeden Fall am Laufenden wie es bei dir weitergeht
  • @Sarah6 Echt? Das hört sich komisch an aber gut wenn die dir das so gesagt haben im Konsulat dann wird das schon stimmen ;)
    Meine Kinder haben eine Doppelstaatsbürgerschaft und was die spanische Staatsbürgerschaft betrifft da kann man den Pass ganz normal in der Botschaft beantragen jedoch den Personalausweis nicht, das geht nur in Spanien (auch komisch).
  • Jaa, ich habe mich auch gewundert als er vorgeschlagen hat, einfach ohne den Pass hinzufahren .. Slowenien kontrolliert bei der Einreise wirklich nie! Doch Österreich ist da schon strenger ... ich werde trotzdem noch bei den Ämtern nachfragen, ob das so üblich ist 😄😄
  • Ich kann es dir nur von uns erzählen als deutscher Staatsbürger sind wir nur zur Botschaft ich glaube graz gefahren und konnten den ohne probleme machen lassen. Und man brauch zwingen den Reisepass oder Ausweis vom Baby sonst bekommst kein Karenz Geld oder Kinderbetreuung Geld. Bekommt man nachgezählt genervt hat es trotzdem dafür ist der deutsche Reisepass 5 Jahre gültig vielleicht auch der slowenische das weiß ich nicht ^^
  • @Sarah6

    Also wir sind kroatische Staatsbürger und wir mussten bei der Botschaft eine Bestätigung holen, die nur für einmal HIN fahren gültig ist (putni list heißt das, weiß nicht wie man in Österreich dazu sagt). Da war ein Foto vom Zwerg und die Daten oben. Mit dem konnten wir aber eben nur HIN fahren und in Kroatien haben wir dann die Dokumente gemacht und sind mit denen dann wieder über die Grenze gekommen. Dort mussten außerdem mein Mann, mein Sohn und ich anwesend sein.
  • Bei der Botschaft hätten wir den Pass auch machen können, aber da hätten wir 3-6 Monate warten müssen und wir haben ihn aber früher gebraucht.
  • Ich bin auch deutscher Staatsbürger und damit auch meine Kinder, wir haben trotz oder besser gesagt auch ohne Pässe der Kinder Kinderbetreuungsgeld bekommen ?!?!

    Wir lassen die Pässe auch außerhalb Ö machen, da wir sonst 30€ Auslandsaufschlag haben im Konsulat je Pass.
  • Für das KBG haben wir den Staatsbürgerschaftsnachweis gebraucht, aber keinen Pass oder Personalausweis.
  • Wir mussten extra einen Ausweis machen lassen da haben wir uns echt geärgert mit nen frischen Baby bis graz fahren zu müssen
  • @Kristl ich bin auch deutscher Staatsbürger und musste damals auch den Pass vorzeigen um alle Dokumente zu bekommen für die Anträge (Karenz und Familienbeihilfe) - hat sich damals alles so gezogen weil ich erst 4 Wochen nach Geburt einen Termin bei der Botschaft in Wien hatte und dann dauert es ja nochmal 2 Wochen bis der Pass dann da ist!
    Jetzt beim zweiten bin ich schlauer und das Baby wird gleich doppelstaatsbürger mit Ö Pass!
  • @kristl das ist schon arg. ich bin serbische staatsbürgerin mein sohn österreichischer und ich musste gar keinen ausweis von ihm vorlegen fürs kbg
  • @kathi87 was ich nicht ganz verstehe. Wenn dein 1. Kind in Ö geboren wurde mit österreichischem Eltern(teil) wars ja eh sofort (auch) Österreicher?! Oder warum war Kind Nummer 1 "nur" Deutscher?
  • Ich kann die Doppel Staatsbürgerschaft nicht dem Kind geben
  • Weil es automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommt in Österreich @Villacherin

    @Kristl warum kannst du nicht die doppelte geben?
  • Weil weder mein mann noch ich Österreicher sind
  • @kathi87 stimmt so nicht ganz.. wenn bei getrennten eltern der vater eine vaterschaftsanerkennung macht, kriegt das kind die staatsbürgerschaft des vaters
  • kathi87 schrieb: »
    Weil es automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommt in Österreich @Villacherin

    @Kristl warum kannst du nicht die doppelte geben?

    @kathi87 stimmt so nicht ganz. Ist der Vater ö und die Eltern verheiratet, ist das Kind automatisch mit Geburt auch ö. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater binnen 8 Wochen die Vaterschaft anerkennen, dann ist das Kind auch Ö
  • Bei uns hat er damals innerhalb von 8 Wochen die Vaterschaft anerkannt und die Dame beim Standesamt als uns die Geburtsurkunde ausgehändigt wurde, hat damals - und ich weiß es als wäre es gestern gewesen - ihm aus dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch vorgelesen weil - so die Begründung der Beamtin - für unser Kind deutsches Recht gilt da deutsche Staatsbürgerin!

    Vielleicht gibts da auch wieder Unterschiede - ich habe keine Ahnung.
    Jetzt beim zweiten weiß ich dass jedenfalls weil ich jetzt auch nachgelesen und nachtelefoniert hab und demnach das zweite gleich die doppelte bekommt.
  • @kathi87 wie alt ist denn dein 1. Kind?
  • @ohmy ja da hab ich mich auch belesen, daher sag ich ja, beim zweiten bin ich schlauer.
    Beim ersten hat mir das niemand gesagt, im Gegenteil auf jeder Behörde hieß es sofort „deutscher staatsbürger“.
    Und wie gesagt am Standesamt wurde ihm aus den deutschen Gesetzestexten vorgelesen! Weiß das echt als wäre es gestern.
    Das war Mai 2013
    ballerina
  • @Villacherin @kathi87 wurde glaub ich erst vor wenigen Jahren geändert. Eine Freundin war auch betroffen.
  • Mein im Dezember 2014 geborener Sohn hat auch beide Staatsbürgerschaften. Da war diese Möglichkeit aber sehr neu.
    Mein 2011 in Dtl geborener Sohn haben wir hier einbürgern lassen, schmackige 800€ hat das gekostet.

    Wir haben bis jetzt von keinem Kind die Pässe oder Staatsbürgerschaftsnachweise gebraucht um Kbg zu beantragen. Steht ja eh auf der Geburtsurkunde.
  • @itchify das aktuelle Staatsbürgerschaftrecht bzw die Paragraphen des Erwerbes durch die Eltern wurde mit August 2013 novelliert
  • @Mutschekiepchen wenn das kind beide staatsbürgerschaften hat, MUSS ich dann fürs andere land auch einen pass haben? weil ich hab meinen sohn nur bei den österreichischen behörden "angemeldet"
  • @ohmy nein, MUSS man nicht. In ö bist mit einem ö Pass eh besser bedient
  • @Villacherin danke dir ☺️
  • Aber die deutsche Botschaft empfiehlt es dennoch ein deutsches Ausweis Dokument zu beantragen @ohmy

    Oh dann kam die Änderung nach der Geburt unserer Tochter weil das war damals wirklich eine Totour!
    ohmyVillacherin
  • Wir haben auch nur Ö Pässe.
    Die deutsche Staatsbürgerschaft haben wir auch vor einiger Zeit beantragt dass diese abgelegt wird.
  • Ok gut, ich kenn mich aus.
    Weiß jemand wie ich für die große zum Ö Pass komme? Die Vaterschaft hat er ja damals gleich anerkannt. Gibts da Möglichkeiten? Zumal ihr deutscher Ausweis nächstes Jahr ausläuft wenn das zweite Baby kommt - wäre dann 1 Gang
  • Par. 12 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz

    Einem unmündigen minderjährigen Fremden ist unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn

    1.

    dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig niedergelassen war (§ 2 Abs. 2 NAG),

    2.

    dessen Vater zum Zeitpunkt der Geburt Staatsbürger ist,

    3.

    dessen Vater die Vaterschaft gemäß § 144 Abs. 1 Z 2 ABGB anerkannt hat oder diese gemäß § 144 Abs. 1 Z 3 ABGB festgestellt wurde, und

    4.

    ein Fall des § 7 nicht vorliegt.
  • @kathi87
    Rechne dafür bitte 700-800€ ein. Soviel kostet die Einbürgerung trotz Rechtsanspruch darauf wegen Abstammung.

  • Ok also doch warten bis zur Hochzeit?! 😬
  • @kathi87 genau, durch die Eheschließung sind die Kinder legitimiert und spätestens dann Österreicher (siehe § 7a Staatsbürgerschaftsgesetz)
  • Kind Nummer 2 ist es dann ab Geburt und Kind Nummer 1 muss bis zur Hochzeit warten 😬
  • Ein Hoch auf die Bürokratie 😂
  • Ich bezweifel das die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch die Ehe kostenlos ist? Schließlich haben Kinder von einem Ö Elternteil auch ohne Ehe einen Rechtsanspruch auf die Ö Staatsbürgerschaft, trotzdem zahlt man so viel.
  • Durch die Eheschließung ist's keine Verleihung
  • @Mutschekiepchen wie @sista2002 schon erwähnt ist der Erhalt der Ö Stb durch Eheschließung der Eltern (§ 7a Legitimation) keine Verleihung sondern "Erwerb durch Abstammung". Der Erwerb selbst kostet tatsächlich nichts, die Dokumente danach halt wie gewohnt.

    Wie wird man Österreicher? 3 Möglichkeiten:
    -Abstammung (Eltern Ö)
    -Verleihung (Einbürgerung, meist hohe Kosten)
    -Anzeige/Feststellung (jemand der beispielsweise 15 Jahre durchgehend von einer Behörde fälschlicherweise als Ö behandelt wurde, hat das Recht Ö zu werden, aber halt ohne Kosten. Siehe Fall Eugen Nerger aus Oö)


    In Österreich haben wir das Blutsprinzip, man erwirbt also mit Geburt die Staatsbürgerschaft der Eltern. Im Gegensatz dazu gibt es das Grund und Boden Prinzip, beispielsweise in den USA. Jeder, der in den USA geboren wird, ist automatisch US Amerikaner.

    So, ein kleiner Exkurs in das Staatsbürgerschaftswesen
    sista2002
  • Ich muss das nochmal aufgreifen, denn dann habe ich das falsche Wort benutzt (Verleihung)

    Mein Sohn hatte ein Recht auf die Staatsbürgerschaft, da der Papa Ö ist. Es war ein Rechtsanspruch darauf, aufgrund der Abstammung. Dennoch haben wir 800€ gezahlt!
  • @Mutschekiepchen ich schätze dein Kind wurde vor August 2013 geboren.

    Dann war das Kind nicht automatisch Österreicher. Konnte aber erleichtert eingebürgert werden... Weiter oben hier om Thread steht der diesbezüglich Gesetzestext. In dem Fall ist das Kind Ö durch Verleihung weil durch Abstammung kein Tatbestand erfüllt war.

    Heutzutage ist es aber einfacher... Bei ehelichen Kindern ist das Kind immer sofort auch Ö, egal welcher Elternteil Ö ist. Bei unehelichen Kindern muss der Vater die Vaterschaft binnen 8 Wochen anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen, damit sich die Ö Staatsbürgerschaft auch aufs Kind überträgt
    sista2002
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