Pflichten des Arbeitgebers

Hallo ich hoffe irgendwer kennt sich hier aus. Das Internet und die Behörden sind hier sehr uninformativ 🙈 Ich bin die einzige Angestellte in der GmbH meines Verlobten und dessen Bruder. Was ich alles beantragen kann und wie ist leicht rauszufinden. Wochengeld , Karenz etc
Aber was muss der Arbeitgeber genau tun? Vor allem in den insgesamt 16 Wochen Schutzfrist und in der Karenz?
Hoffe irgendwer kennt sich hier aus
Danke

Kommentare

  • delphia680delphia680

    13,992

    bearbeitet 20. 10. 2018, 13:23
    Ich würde da bei der AK einen Termin machen. Denn das könnte ja ggf Branchenabhängige Unterschiede geben?! Ich hab das jetzt so gelesen das du dich um das alles sozusagen für dich selbst kümmerst da du eh quasi das Büro machst?

    Nicht das da irgendwas fehlt- kann ja auch dazu führen das eure Firma ungewollt eine Strafe bekommt falls was geprüft wird.
  • @dodo1988 dann vielleicht besser bei der WKO fragen aus Arbeitgebersicht? Die Meldung an die GKK macht zum Beispiel der AG für die Höhe des Wochengeld es.
  • Also für das Unternehmen:

    Falls noch nichts im Arbeitnehmerschutzbereich gemacht wurde einen Antrag bei der AUVA stellen damit eine arbeitsmediziner zugewiesen wird und eine Begehung gemacht wird. Daraufhin erstellt die AUVA kostenlos die Dokumente und klärt entsprechend auf. Ebenso ist beim Vermieter ein Elektroprüfzertifikat zu holen. Wenn es eine Klimaanlage gibt gibt es auch noch wartungsnachweise.
    Verbandskasten, Beschilderung, Notausgänge, Feuerlöscher usw wollten eben passen. Wenn was fehlt sagt das eh der Betreuer der AUVA. Dann ist eine Evaluierung zu machen in Bezug auf die Schwangerschaft. Gibt es ebenfalls einen Vordruck und ansich ist zusätzlich im Büro wichtig dass es eine Möglichkeit zum liegen gibt. Eine Meldung ans arbeiteinspektorat über die Schwangerschaft muss ebenso stattfinden.
    Der kommt dann meistens auch zu Besuch. Bezüglich der Dokumente die vorliegen müssen reicht es bereits, wenn man nachweisen kann dass man einen Termin hat mit der AUVA für die Begehung. Liege sollte trotzdem schon da sein!
    Wichtig in dem Punkt ist ebenfalls dass die Arbeitszeiten aufgezeichnet sind. Das fragen Sie eigentlich immer.

    Ich hoffe ich hab das einigermaßen beantwortet. Falls du Unterlagen benötigst, kannst dich gerne melden.
    Kaffeelöffel
  • Steuerberater/lohnverrechnung, auch die kennen sich aus und haben zum Beispiel bei uns alles erledigt.
    ( Mein Mann ist selbstständig, ich bei ihm angestellt)
    Mussten nur die SS Bestätigung mit vorraussichtlichem et an die Lohnverechnung schicken.
    Haben allerdings keine GmbH, daher ist es da vielleicht wieder anders.
    WKO halte ich auch für einen guten Tip.
    Ich würde mir so eine Begehung sparen. Oft gibt es da mehr Probleme als notwendig. Natürlich sollte alles passen, aber das muss jeder Betrieb selber wissen , währe schade ums geld das in irgendwelche Befunde und Begehungen zu stecken. Immerhin ist es nicht irgendein AG sondern deine Familie.
  • Die Begehung muss man ja nicht zahlen und auch die Betreuung - es sind ja unter 50 Dienstnehmern.

    Und wenn man an den arbeitsinspektor schon eine Meldung schickt - dann sollte der Rest ja passen. Und die AUVA ist hier wirklich freund und Helfer. Die sagen dir was noch zu tun ist, aber wird der Feuerlöscher nun eben nicht gewartet ist es Ihnen dann auch egal. Eben ja kein AI.

  • Bei uns jedenfalls war niemand vom Arbeitsinspektorat. Ich vermute weil eben so wie bei dir ein Verwandtschaftsverhältniss besteht, da kommt es ohnehin nicht zu Problemen.


  • Super vielen Dank das hilft mir schon mal sehr weiter
  • Was eben Mutterschutz und Karenz betrifft muss der AG " nichts" tun. Hast als AG keine Kosten, keinen Aufwand.

    Steuerberater/Lohnverechnung hat alles für uns erledigt. Wir hatten null rennereien und das war uns angenehm.

    Du kannst als DG auch auf der KK anrufen mit eurer Beitragsnummer, die sagen dann was du zu schicken hast. Es gibt ein Formular glaub ich , das vom FA ausfüllen lassen und eben an KK faxen.

  • Mein Mann sagt gerade er zahlt 6 euro Dienstgeber Abgabe im Monat oder so. Weil ich im Karenz ja nicht gekündigt bin.
  • Ich war damals auch die einzige Angestellte in einer GmbH und hab nur den Zettel über die Meldung der Schwangerschaft bzw. Arbeits- und Entgeltbestätigung fürs Wochengeld an den Steuerberater/Lohnverrechnung geschickt und mehr war nicht zu tun. Mein Arbeitgeber hatte rein gar keinen Aufwand - bzw. ich, da eh ich alles gemacht hätte was angefallen wäre :D
  • Vielen vielen Dank 👍
  • @Nasty dann würde ich mal mit dem Steuerberater reden, lt Lbgl Paragraph 3 ist der Dienstnehmer während dem Mutterschutz und Karenz von der Dienstgeberabgabe befreit.

    Dass der AI kommt, das muss nicht sein. Trotzdem sollte einen das nicht daran hindern vernünftige Arbeitnehmerschutzpapiere zu haben und sich wie jedes andere Unternehmen auch darum zu kümmern. Immerhin werden die Kosten bei kleinen Unternehmen ja eh getragen und der Aufwand ist ebenso extern abgesehen von der Zeit für zwei kurzen Termine.

    Das „Formular“ ist die Arbeits- und Entgeltbestätigung und das kann nur der lohnverrechner / Steuerberater ausfüllen bzw übermitteln. Das sollte dem DN zu liebe nämlich per Elda übermittelt werden.

    Kostet hat man während dem wochengeld nur die betriebliche Vorsorge die weiter zu entrichten ist und natürlich der Urlaubsanspruch der in der Schutzfrist weiter läuft.

    Aber wie bereits geschrieben. Wer die Vorgaben eh schon berücksichtigt hat, hat abgesehen von einer Aufklärung für Schwangere, die Meldung ans AI nichts zu tun. Ggf. noch zu schauen ob es eine liegemöglichkeit gibt und falls nicht n Feldbett zu kaufen.

    Ob geprüft wird oder nicht - der Arbeitnehmerschutz ist einzuhalten und zu dokumentieren und fertig sofern man alles richtig machen möchte. Liegt ja ansonsten im Ermessen des GF was er da so tut.

    Und auch ein kleiner betrieb wird vor Strafe dann nicht geschützt - und die Strafen sind empfindlich hoch.

    Sonst schreien alle auf, Renn zur AK und zum AI und nur weil es eine kleine Firma ist oder Verwandtschaftsverhältnis soll auf einmal alles anders sein 😒
    Villacherinwölfin
  • @antje danke für die Aufklärung,

    vielleicht ist es nicht die dga sondern komunalsteuer, ubahnsteuer oder sonst was das man als DG zahlt. Irgendein minibetrag wird abgebucht.
    Bin zwar noch zum 2. Mal in Karenz, aber ich werde nachschauen was wir da zahlen.

    Bei uns macht das wie gesagt der Steuerberater.

    Ich weiss wie wir es gemacht haben , ich weiss das es keine Probleme gab und ich weiss das wir keinen Aufwand hatten.

    Elektrobefunde, Feuerlöscher, Wartungen müssen sowieso jährlich gemacht werden und somit wüsste ich nicht was mir eine Begehung bringen hätte sollen.
    Das Arbeitsinspektorat, finanzpolizei oder dgl kann ja immer kommen, das hat mit SS nichts zu tun, daher bin ich der Annahme daß sowieso jeder seinen Betrieb gesetzeskonform führt und sich an gewisse Vorgaben hält.

    Für uns hat alles gepasst wie wir es gemacht haben. Bei allen drei kindern. (Bzw 2 SS)

  • Und ja bei einem Verwandtschaftsverhältniss ist alles anders. Mmn.
    Immerhin ist DG und werdender Papa die selbe Person. Da brauche ich persönlich keine Gesetze.
    Wenn es mir nicht gut geht lege/setze ich mich ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Wenn ich krank bin, Falle ich ein paar Tage aus ohne ärztliches Attest. Immerhin schlafe ich mit dem DG in einem bett ;)

    Carinsch2409
  • @Nasty dass du die Gesetze persönlich nicht brauchst wird deinen Mann als Unternehmer nicht schützen vor Strafe. Das ist ja nicht böse gemeint und ich möchte euch da nicht angreifen - wirklich nicht.

    Bezüglich Krankmeldung möchte ich dir trotzdem empfehlen die zu holen. Stell dir nur mal vor du brichst dir den Arm - dann hast du keinen Krankenstand den du vorher anrechnen kannst und ihr fallt um eine Entgeltfortzahlung von diesen Zeiten um. Da muss nicht immer was schlimmes passieren dass man gerade im Gastgewerbe länger ausfällt.

    Nasty
  • @antje du hast mit dem krankenständen bestimmt Recht aber bei einem Unternehmen mit 2 Personen ist richtiger Krankenstand ohnehin nicht möglich.
    Ob jetzt Kinder bekommen oder Grippe oder sich was brechen ist zumindestens bei uns irrelevant. Ich mach trotzdem die Buchhaltung, Angebote, Kundengespräche etc. Zumindest die letzten fast 15 Jahre. Kellner zur Aushilfe /Buffet Betreuung findet man ja schnell, aber für uns wichtige auftragsbesprechungen für größere Dinge bleiben mir ohnehin nicht erspart.
    Wäre ich da im Krankenstand, wäre dies nicht möglich, da ich jederzeit mit amtsarztlichen Kontrollen rechnen müsste.
    Es ist unsere Existenz, da nimmt man kaum Rücksicht auf sich selbst. Jetzt im Karenz halte ich mich sehr zurück bzw mach bürokram wenn die Kleinen im Bett sind, von zu Hause aus.


  • @antje Ich denk, mein Arbeitgeber hat nur das Arbeitsinspektorat informiert. Ist es verpflichtend, die AUVA zu informieren? Es ist zwar alles schwangerengerecht, Arbeitsplatzevaluierungen gibt es aber bestimmt keine.
  • Wir sind eine landwirtschaftliche GmbH. Wir haben hoch motiviert angefangen vor ca 1 Jahr Gefahrenevaluierung zu erstellen und an alle Gefahrenstellen Hinweistafeln zu hängen haben aber irgendwann aufgegeben da das einfach nicht machbar ist. 🙈 wir haben dann allgemeine Schreiben aufgesetzt die alle unterschrieben haben dass wir uns laufend auf Gefahren hinweisen uns dieser bewusst sind Umgang mit Tieren etc etc. Liegefläche hab ich meine Couch und mein Bett direkt neben dem „Büro“
    Vielen vielen Dank für die ganzen Infos 👍
  • @mamima nein muss er nicht informieren. Die AUVA ist ansich nur eine vernünftige Institution die bei Betriebsgrößen bis 50 DN den arbeitnehmerschutz durch ihr Personal übernimmt. Stellt einen arbeitsmediziner und macht eine Begehung. Wenn einem das generell fehlt ist es einfach empfehlenswert das in Anspruch zu nehmen um keine Scherereien zu machen.
    Hattest du eine Aufklärung dass du zum Beispiel keine Überstunden machen darfst?

    Da gibt es eh auf der Seite www.eval.at genug Vordrucke die man einfach anpasst oder durch Beratung abpassen lässt - unterzeichnen - ablegen - jährlich ansprechen und fertig.

    @dodo1988 oooooh das glaub ich dir dass du da nicht fertig wirst 😂🙈
    Mir der Küche machen wir das aber ähnlich. Die Küchengeräte werden generell erfasst und fertig.
  • @antje Ok gut. Ja, danke das ist soweit alles geklärt. Da ich Teilzeit arbeite komme ich gar nicht in den Bereich von Überstunden, mit der Lohnverrechnung fades Steuerberaters habe ich alle Belange besprochen - mein Chef hat da noch keine Erfahrung und hab ihm alles in einem Mäppchen zum Thema Schwangerschaft/Mutterschutz vorbereitet
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