Mutterschutzgeld

Guten Abend !
Hätte eine Anfrage bezüglich des Mutterschutzgeldes
Habe 9 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und die Firma hat mir keine Bildungsteilzeit zugesagt.
War nie arbeitslos in der Zeit und habe Matura und den Bachelor daneben gemacht.
Daher habe ich gekündigt und beziehe seit April 18 nur Selbsterhalterstipendium und bin selbst versichert. Mache meinen Master und bin nächstes Jahr fertig. Bin aber momentan in der 22 ssw und würde kein mutterschutzgeld bekommen.
Ist es möglich sich beim ams anzumelden und dieses zu beziehen. Habe nicht schlecht verdient. Sonst würde ich nichts bekommen außer den selbsterhalter.

Darf bei selbsterhalter natürlich 10.000 dazu verdienen durch Arbeit, Arbeitslosen ,karenz Geld etc. Mit einem Kind ist die Grenze höher.

Kennt sich jemand vielleicht aus?
Wäre sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße Sandra

Kommentare

  • @Sandra_krt laut AK Seite musst du im ALG neben dem Studium zu beziehen "eine Mindestverfügbarkeit von 20 Stunden in der Woche nachweisen". Weiß nicht wie du das nachweisen kannst. Evtl direkt beim AMS fragen? Vermittelbar müsstest du auch sein aber da werden sie dich hochschwanger sicher nirgends hinschicken.
    Falls du ALG bekommst zum Zeitpunkt des MuSchu Starts wäre das Wochengeld 180% davon.
  • Ja wollte mich morgen sowieso erkundigen. Aber würde mich sonst erst kurz vor dem Mutterschutz arbeitslos melden. Es steht nämlich drinnen es geht bis zum Beginn. Diese wäre im Jänner.
    Die 20 h wären kein Problem aber ich denke mich nimmt ja keiner mehr.
  • @Sandra_krt die höhe des wochengeldes wird aus den Einkünften der letzten drei Monate vor Mutterschutz berechnet. Also nicht erst kurz vorher melden sondern schon jetzt. Da du grundsätzlich bereit wärst 20 Stunden/Woche zu arbeiten kannst du dich e beim ams melden.
  • bearbeitet 25. 10. 2018, 21:59
    Wenn das noch aktuell ist kannst du dich während dem Studium arbeitslos melden, wenn du in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate Arbeit (mehr als geringfügig - also wo du eingezahlt hast) nachweisen kannst und eben die 20 Stunden verfügbar bist. Der Betrag wird aus den letzten 3 Kalendermonaten (Achtung - nicht einfach 3 Monaten) berechnet. Wenn du also z.B. am 15. Jänner in Mutterschutz gehen würdest, müsstest du von 01. Oktober bis 31. Dezember arbeitslos gemeldet gewesen sein, damit du die volle Höhe des Wochengeldes im Mutterschutz erhältst, ansonsten wird es nur anteilsmäßig ausbezahlt. Soweit habe ich das zumindest in Erinnerung.
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