Hallo allerseits!
Ich hoffe es kennt sich vl wer aus, ich gehe während meiner Schwangerschaft 6 Wochen auf Reha und das zudem in der Zeit der 3 Monate vor dem Mutterschutz. Verändert das in irgendeiner Weise die Höhe meines Wochengelds? Ich bin ja zu dieser Zeit im Krankenstand soweit ich weiß und bekomme ja auch weiter Lohnfortzahlung...? Bin mir da generell sehr unsicher, finde im Internet nichts dazu.
Wäre sehr dankbar, wenn mir da wer weiterhelfen könnte...
Liebe Grüße
Kommentare
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Ich kann dir gerne mal sagen, wie sie es mir bei der AK erklärt haben wie dies berechnet wird.
Ich komme vom Sozialbereich. Da bist beim Grundlohn nicht weit oben im Gehalt. Ausmachen tuts dann eher die Nachtdienste und Sonntagsdienste. Da man, sobald man die SS bekannt gegeben hat, keine ND und Sonntagsdienste mehr machen darf würde es dann Grundsätzlich schlechr ausschauen mit dem Wochengeld. Bis vor nicht zur all lanher Zeit war es so, dass die letztd paar Gehälter hergenommen wurden und daraus wurde das Wochengeld berechnet. Nun ist es so, dass sie drauf gekommen sind, dass einige weniger Lohn in den letzten paar Monaten vorm Mutterschutz haben, da ja die Sonderzahlungen fehlen. Jetzt ist es so, dass sie das Jahresgehalt vom Vorjahr hernehmen und deinen "Durchschnittsgehalt" ausrechnen und dadurch wird dein Wochengeld bestimmt. So war es bei mir und wurde es mir erklärt. Ich geh davon aus, dass das im jeden Bundesland gleich ist. Das heißt, dein Gehalt Monate oder Wochen vor dem Mutterschutz haben keinen einfluss auf das, was am Ende raus kommt.
So kann ich es dir von mir erzählen.
Am besten ist es wenn du bei der AK anruft, die können dir dann darüber genauer Auskunft geben.
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bin mir aber ziemlich sicher, dass die letzten 3 Monate herangezogen werden, denn überall hab ich nur von der 3 Monatsvariante gelesen, wie hier bei der AK Seite:
"Die Höhe des Wochengeldes errechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Dazu kommt noch ein Zuschlag für Sonderzahlungen."
wann hast du denn wochengeld bezogen?
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Berechnet wird es ca so:
Nettogehalt x 3 = xy
Xy + 17% (Ausgleich Sonderzahlungen)
———————
Summe :92= Betrag den du täglich alle 28 Tage im Nachhinein erhälst.
Wenn du 6 Wochen auf Reha bist, hast du ja noch den vollen Bezug oder? Erst nach 6 Wochen würde es weniger werden, was ich weiß. Somit würde dein WG ganz normal berechnet werden denke ich. Aber um ganz sicher zu sein, würd ich bei der AK anrufen.
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Vielleicht fragst du wirklich besser die AK wenn das alles so knapp ist.
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Ich krieg leider eh keine Überstunden ausbezahlt muss wohl einfach bei der AK bzw. der WGKK anrufen.... was wäre dann zb wenn ich nach der reha noch mal eine Woche im Krankenstand bin zb. ? das wär ja dann sehr ärgerlich wenn sich das WG wegen ein paar tagen reduziert....
lieber sicher gehen!
und der Arbeitgeber gibt einem dann diese entgeltbestätigung....? ist das ein vorgegebenes Formular mit den letzten 3 Monaten aufgelistet oder etwas formloses, was der AG selbst verfasst? das kann man dann ja aber erst im Mutterschutz anfragen, weil dann ja erst der lohn des 3. Monats feststeht... ist das nicht etwas spät? dann krieg ich das Wochengeld ja fix nicht rechtzeitig oder?
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ps: wie 'verlinkt' man jemanden im post? nicht einfach mit dem 'at' Zeichen? [url=""][/url]
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"(3) Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles des durchschnittlichen in den letzten 13 Wochen (bei Versicherten, deren Arbeitsverdienst nach Kalendermonaten bemessen oder abgerechnet wird, in den letzten drei Kalendermonaten) vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes, vermindert um die gesetzlichen Abzüge; die auf diesen Zeitraum entfallenden Sonderzahlungen sind nach Maßgabe des Abs. 4 zu berücksichtigen. (....)
Fallen in den für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes maßgebenden Zeitraum
(...)
b)
Zeiten, während derer die Versicherte infolge Krankheit, eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes oder Kurzarbeit nicht das volle Entgelt bezogen hat, (...)
so bleiben diese Zeiten bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes außer Betracht."
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147
Hört sich doch gut an oder?!