Hallo ☺️
Ich bin noch nicht schwanger, aber da wir höchstwahrscheinlich nächstes Jahr beginnen wollen zu üben, möchten wir uns natürlich schon vorher informieren, wie die finanzielle Situation in der Karenz und danach ausschaut!
Leider blicke ich da nicht ganz durch bezüglich der Karenz...vielleicht könntet ihr mir da ein paar Fragen beantworten oder Tipps geben wie ihr das so löst...
Ich habe mich bereits ein bisschen informiert und für mich würde eigentlich nur das einkommensabhängige kbg in frage kommen, da ich bei den anderen Modellen zu viel Geld verliere...
Das ea kbg wird ja 12 Monate bezahlt (80%) vom Wochengeld...soweit so gut...danach müsste ich eigentlich wieder arbeiten gehen, da es ansonsten auch finanziell sehr knapp wird...
Geht das, dass ich dann trotzdem 2 Jahre in Karenz gehe? Wie viel kann ich dann im 2 Jahr in der Karenz verdienen? Nur geringfügig?
(Ich glaub so um die 450€ oder?) oder auch mehr Stunden?!
Und wenn ich auch in der Karenz (2.jahr) mehr Stunden machen könnte, was ist dann der Unterschied zwischen Karenz und Elternteilzeit?
Bzw. Wie schaut das aus, wenn ich zu Beginn meines Mutterschutzes noch Urlaub stehen habe...könnte ich das dann so machen?;
8 Wochen vor Geburt: Wochengeld beziehen
8 Wochen nach Geburt: Wochengeld beziehen
Danach dann bis zum 1. Geburtstag von Kind das ea kbg, dann nehme ich noch ein paar Wochen Urlaub bevor ich dann wieder für 20/25 Stunden arbeiten gehe (Elternteilzeit)
Würde das so funktionieren?
Ich hoffe das ist jetzt nicht zu verwirrend und ihr versteht was ich damit fragen/sagen will...
Danke für eure Nachrichten
Liebe Grüße
Kommentare
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Du kannst also bis zum 1. Geburtstag in Karenz gehen, dann als Datum Beginn der ETZ das Datum nach dem Urlaub angeben. ETZ muss man mind. 12h machen.
Alternativ wäre wie du schreibst 2 Jahre Karenz und für das 2. Jahr ein neuer Vertrag, z.b. geringfügig. Da hat man aber natürlich keinen Rechtsanspruch drauf.
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Ansonsten macht es meines Erachtens nach noch gar nicht so viel Sinn sich damit so genau zu befassen. Wenn ihr noch nicht bastelt und du auch noch nicht schwanger bist, kann sich noch viel an Gesetzen ändern bzw anpassen.
Die Karenz ist ja mit den Arbeitgeber vereinbart und muss nicht gleich lang sein wie die Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld.
Während du noch Bezug von Einkommensabhängigen KBG hast, darfst du grundsätzlich nur geringfügig arbeiten, ansonsten verlierst du den Anspruch.
Ist der Bezug zu Ende kannst du arbeiten ohne Grenzen von dieser Seite her. Das gilt jedoch nicht für den Arbeitgeber. Kommt darauf an ob du bei ihm arbeiten möchtest oder bei wem anderen.
Dein Dienstverhältnis ist während du in Karenz bist pausiert. Also gar nicht arbeitend. Du hast Anspruch auf den gleichwertigen Arbeitsplatz und noch einen gewissen Kündigungsschutz danach. Und die Elternteilzeit regelt, dass du nicht Vollzeit arbeiten musst, sondern Anspruch auf Teilzeit besteht mit Kind.
Sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
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Wir fangen zwar erst nächstes Jahr an zu üben, aber ich wollte mich einfach schon mal vorher ein bisschen informieren, damit ich weiß, wie viel wir ungefähr sparen müssten und was so auf uns zu kommt...ist gar nicht so einfach da so durchzublicken..
Es wird sich vielleicht eh noch ein bisschen etwas ändern, aber ich hoffe ja dann doch nicht zu viel und das es vom Prinzip her fast gleich bleibt...
Ich hätte eigentlich schon vorgehabt, dass ich dann wieder bei meinem jetzigen Arbeitgeber anfange..
Für mich war einfach nicht ganz klar, worin der Unterschied zwischen Elternteilzeit und Karenz besteht, weil wenn ich nach dem 1. Jahr wo ich das ea KBG bezogen habe, so viele Stunden wie ich möchte im 2. Jahr der Karenzzeit bei meinem Arbeitgeber leisten kann, was ist dann so anders bei der Elternteilzeit?
Weil ich könnte ja dann im 2.Jahr, wenn ich noch in Karenz bin und kein ea KBG mehr beziehe, genauso 25 Stunden wieder beim selben Arbeitgeber arbeiten kommen oder, verstehe ich das richtig?
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Bei Inanspruchnahme der Elternteilzeit direkt nach der Karenz muss man den Arbeitgeber bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt informieren. Und würde sie ohne den Mann dazwischen nach Ende der Karenz direkt anfangen, dann wird mit dem Teilzeitgehalt abgerechnet.
Ansonsten drei Monate vor dem Beginn bekannt zu geben - geht sich vor der Frist dann auch nicht aus, außer es wird jetzt so viel Anspruch gesammelt. Da kann man nur auf einen netten Arbeitgeber hoffen der das entsprechen so mit sich vereinbaren lässt. 😉
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Generell hast du keinen anspruch schon vorher im Betrieb wieder anfangen zu können, wenn du zwei Jahre Karenz vereinbarst.
Irgendwie muss der DG ja auch planen können und eine Vertretung für dich wird es ja in der Zeit auch geben.
Die Elternteilzeit regelt die Zeit nach der Karenz. Eben dass du nur zwischen 12 und 32 Stunden arbeiten kannst und einen Rechtsanspruch hast auf die Reduktion. Alles andere ist möglich wenn es vereinbart wird. Also entweder du arbeitest dort nach einem Jahr oder 1,5 Jahren wieder und bist dann direkt in Elternteilzeit oder bist eben in Karenz die zwei Jahre.
Ausnahme natürlich das separat geschlossene geringfügige Dienstverhältnis das vorher schon angesprochen wurde.
Unsere Mamis können sich das schon länger raus überlegen was sie haben möchten, eben weil unser Chef der Meinung ist, dass man das noch gar nicht sagen kann wie sich das entwickelt und Kinder Vorrang haben. Ein Chef der so pro Kinder ist, ist jedoch eher eine Rarität.
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Jetzt kenne ich mich schon langsam etwas besser aus
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@maus334400 ETZ hat den Vorteil dass du Rechtsanspruch und Kündigungsschutz hast und dein alter Vertrag bestehen bleibt. Natürlich kann man immer selber auch was freiwillig ausmachen (evtl mit Änderungskündigung?)
Ich würd wenn ich mir nicht sicher bin nur 1 Jahr Karenz beantragen. Verlängern darf man rechtlich einmal aber verkürzen nicht.
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Ich denke das es dann vielleicht so am besten wäre, wenn ich nur ein Jahr in Karenz gehe, den Urlaub in Anspruch nehme, wenn es geht, und danach in Elternteilzeit...
das muss ich mir dann aber eh noch genauer überlegen wenn es soweit ist, möchte mich nur vorher schon so gut wie möglich über alles informieren
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Für mich ist eine neue Erkenntnis, dass es besser sein könnte nur z Bsp 1,5 Jahre karenz zu nehmen und ggf zu verlängern, anstatt mit 2 Jahren "festzusitzen". Wobei ich aber die Hoffnung habe dass ich die Sache mit der geringfügigkeit schon vorher abklären könnte 🤔Ich spare bereits länger, einfach weil ich im Fall des Falles - 100% gibt's ja nie - nicht von der Gunst des Mannes abhängig sein möchte 😉 und wir haben gesagt sobald wir anfangen mit basteln, legen wir beide jeweils einen bestimmten Betrag zur Seite, für die teuren erstanschaffungen...
Manchmal frage ich mich ja schon ob ich im vorhinein nicht über zu viel nachdenke 😂
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Ja ich glaub ich mach mir da jetzt sicher auch schon viel zu viele Gedanken, aber es ist halt trotzdem gut, finde ich, sich schon vorher ein paar Gedanken zu machen, ich möchte dann nicht schwanger sein und dann weiß ich nicht wie wir unsere ganzen Rechnungen bezahlen sollen...die werden ja auch mit Schwangerschaft und Kind fällig...😅
Wir haben uns außerdem vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und da haben wir zusätzlich auch noch den Kredit zu zahlen und da denkt man halt einfach vorher schon über alles nach...
Ich überlege auch schon ob ich 1,5 Jahre in Karenz gehe, je nachdem wie viel wir jetzt noch sparen können...in der Zeit wo ich ganz zuhause bin und dann kein Geld bekomme (das wäre dann ja ein halbes Jahr) muss ich auf das Ersparte zurückgreifen...dann müsste das Kind in eine Kinderkrippe gehen und ich in Elternteilzeit für 20/25 Stunden...so könnte ich dann jeden Tag für ein paar Stunden arbeiten und das Kind wäre nur bis zu Mittag dort und dann hole ich oder mein Mann es wieder ab...bzw. die schwiegermama 😇
Was ich auch noch gelesen habe ist, dass die Kosten für eine Kinderkrippe oder Kindergarten beim Steuerausgleich abgesetzt werden können...bis zu €2300,-
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/37/Seite.370600.html
https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html#Welche_Kosten_sind_absetzbar_
Ist vielleicht auch nicht so uninteressant 🤗
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Bei der Steuerabsetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ändert sich auch was ab 2019.
Das gibt es in dieser Form nicht mehr. Man bekommt nur pro Kind und pro Jahr bis zu 1500 Euro an Steuern von Finanzamt zurück. (die vollen 1500 wenn man mind. 1700 brutto verdient, ansonsten weniger).
Das neue System nennt sich Familienbonus:
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html
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