Familienbonus

bearbeitet 28. 12. 2018, 13:13 in Karenz & Rechtliches
Hallo, Weiß zufällig jemand ob man den Familienbonus auch in der Karenz beantragen kann bzw. der Partner?

Danke euch.
Lllisi17
«13456

Kommentare

  • Meinst du du bist in Karenz und willst für dich den Bonus beantragen oder du bist in Karenz und dein Partner beantragt ihn?
  • racingbaberacingbabe

    6,035

    bearbeitet 13. 12. 2018, 12:29
    @ka_pünktchen18 Der Familienbonus kommt nur zum tragen, wenn Du Lohnsteuer zahlst, da Du in Karenz bist, geht es bei Dir nicht. Dein Partner könnte ihn beantragen. Wenn er die Auszahlung nicht monatlich möchte, muss er nichts tun, kann sich das nächstes Jahr aber über den Jahresausgleich holen.
    soso
  • anscheinend kann man den im karenz auch beantragen aber besser man wartet auf den lohnsteuerausgleich hat die buchhalterin gemeint
  • Wenn dein Mann im Jahr zumindest 1500 Euro Lohnsteuer zahlt, kann er ihn gleich mit dem Gehalt auszahlen lassen. Wenn er weniger Lohnsteuer bezahlt, ist es besser ihn über den jahresausgleich anzufordern.
  • Mein Mann hat ihn bei uns grad zu 100% beantragt, direkt bei der Firma.
  • Mein Mann hat vorige Woche auch schon dasFormular in der Personalabteilung abgegeben und für beide Kinder zu 100% beantragt weil ich ja in Karenz bin.

    Mein Mann bekommts monatlich.
  • Landwirte bekommen wieder mal nix. Ich in Karenz dann auch nix. :-(
  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass man in der Karenz den Familienbonus bekommt weil man ja keine Lohnsteuer bezahlt. Außer der Mann beantragt das ;-)

    @Emma87 zahlen Landwirte eine Lohnsteuer? Wie schaut es bei einer Arbeitnehmerveranlagung aus? Müsst ihr die machen oder eh nicht?
  • Als selbständiger kriegt man auch keinen Bonus. Ich nicht weil Karenz.

  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 14. 12. 2018, 11:29
    wenn man das über die arbeitnehmerveranlagung macht, kann mans erst 2020 für 2019 machen oder? 🤷🏽‍♀️
  • ohmy schrieb: »
    wenn man das über die arbeitnehmerveranlagung macht, kann mans erst 2020 für 2019 machen oder? 🤷🏽‍♀️

    Ja
  • @Morgana die meisten Landwirte sind pauschaliert deswegen sind sie ausgenommen weil ihre Einkünfte nicht so versteuern müssen wie wir.
    Morgana
  • Ich gehe noch bis Mitte Mai arbeiten, danach in Mutterschutz/Karenz.
    Kennt sich jemand aus, obs sinnvoller ist, für 01-05 mir den Betrag ausbezahlen zu lassen oder erst mit Steuerausgleich?
  • @Nasty Ja aber du zahlst ja dann als Selbstständiger Einkommenssteuer. Da müsste es dann eigentlich schon gehen oder?
    Weil mein Mann ist selbstständig und die Steuerberaterin hat gesagt er kanns beantragen.
    Aber wäre jetzt net so schlimm. ich gehe 2019 e auch wieder arbeiten und dann kanns ich beantragen aber wahrscheinlich halt net die gesamte Summe
    Nasty
  • @SunshineGirl bitte korrigiert mich wer wenns falsch ist, aber ich habs so verstanden dass es egal ist, weil der Betrag am Ende eh der selbe ist?
  • Kriegt man nicht das gleiche an Geld??
    Egal ob monatl. oder am ende?
  • @winnie @miKkii ja eigentlich schon, frag mich nur obs im Mutterschutz auch bezahlt wird - weil der Arbeitgeber stellt die Zahlung mit Mutterschutzbeginn sicher ein?
    oder denke ich da jetzt falsch ?!
    Unsere Personalabteilung ist da leider hinten nach und keine große Hilfe
  • @SunshineGirl Zahlst du bis Mitte Mai summiert die 1500 an Lohnsteuer? Dann kannst sicher den gesamten Betrag dir monatlich auszahlen lassen, und den Rest mit der ANV holen. Wenn nicht dann bekommst es e nur aliquotiert.
    Ists vielleicht dann besser wenns gleich dann Mann bei seinem Ausgleich mit reinnimmt?
  • @SunshineGirl wenn du monatlich 125€ lohnsteuer zahlst würd ichs mir holen - das wochengeld wird ja vom nettolohn berechnet ;-) und wenns wäre das ekbg vom wochengeld :-)
    SunshineGirl
  • und ab dem monat wo du im mutterschutz bist kanns ja dein mann dann beantragen :-)
  • Wie machen das denn die Alleinerziehenden hier? Habe zum Kindsvater ja gar keinen Kontakt, welche Stelle kann mir da wohl helfen ob ich den halben beantragen soll oder vll dem ganzen
    Bzw habe ich auch von einer 75/25 Quote gelesen, wenn einer den größten Teil am Kinderbetreuungsgeld aufbringen muss
  • @wuhselwuh
    wenn er seinen unterhaltsverpflichtungen nachkommt, kannst du den vollen betrag beantragen wurde mir gesagt, auch im karenz
  • @Michi3456 hab's mir schon angeschaut. Ich bin ja seit 2017(September) daheim, geh eh auch 2019 dann wieder arbeiten.
    Mein Mann hat nur gestern gemeint , er kriegt wiedermal nix...
    Ich glaub das macht eh sein Steuerberater automatisch, werde aber Mal nachfragen....
  • @Michi3456 vielen Dank für den Link, nun sehe ich endlich mal eine klare Berechnung ☺️👍
  • @ka_pünktchen18 danke für die Antwort, woher hast du die Info denn bekommen? Ich hatte nämlich gelesen, wenn Unterhalt bezahlt wird dann ist halbe/halbe zu machen.
    In karenz bin ich nicht mehr, gehe schon wider für 20 Stunden arbeiten
  • hat mir eine vom finanzamt erklärt, aber frag mal nach wies in deinem fall is, ich bin ja im karenz
  • HeniHeni

    274

    bearbeitet 15. 12. 2018, 20:50
    @Nasty meiner ist auch Selbstständig und laut unser Steuerberater auf jeden fall beantragen, wird mit dem Einkommensteuererklärung (Formular L1k) gemacht (auf WKO kannst auch nahschauen)
  • @Heni danke, hab gestern schon nachgeschaut.
    Wie gesagt ich nehme an Steuerberater machts automatisch.
    Ich mach zwar die Buchhaltung selber, aber bei Lohnverechnung und solchen Sachen bin ich schon dankbar das es Steuerberater gibt😁😋
  • @nasty du musst ja nur schauen wieviel Einkommensteuer er zählt. Dann weiss man ob es Sinn macht. Lg
    Nasty
  • Ist klar, dass die Buchhalterin in der Firma sagt, es wäre über die Arbeitnehmerveranlagung besser, denn dann hat sie keine Arbeit damit 😂

    Grundsätzlich ist es egal, wie man es macht. Man muss halt für sich selbst entscheiden, ob man es lieber gleich monatlich hat oder dann im nächsten Jahr alles auf einmal. Für uns wirds dann zB das "Urlaubsgeld", wenn wirs auf einmal machen.

    Bei Fragen könnt ihr mich gerne fragen. Bin Lohnverrechnerin 😊
    Nasty
  • Mein Mann hat es letzte Woche bereits beantragt, hat super easy funktioniert. Wir mussten nur den Bescheid dass wir Familienbeihilfe beziehen nachreichen. Das war die meiste Arbeit, den Wisch rauszusuchen.
  • Wir beantragen es bei der AVN einmal im Jahr, das ist dann zumindest ein gutes Sümmchen für den Urlaub. Mein Mann wird es für beide beantragen, denn ich würde weniger als 1500,00 bekommen....
  • @ClautschF habt ihr das für die Personalabteilung raussuchen müssen? wieso wollen die das? wenn ichs fälschlicherweise beantrag muss ichs eh nachzahlen bei der ANV 🤔

    jährlich ist das ein schönes sümmchen ja - wir wollen ein zweites kind und nehmens daher monatlich damit ich mal höheres wochengeld bzw ekbg bekomm :-)
  • @shadowlinchen
    Für was es die Personalabteilung genau gebraucht hat...? Aber man hat ja nix zu verheimlichen... Wer weiß welche Firmen welche Informationen von den Steuerberatern erhalten was notwendig ist... Variiert wahrscheinlich auch.
  • Die Personalabteilung braucht es als Absicherung.
  • @claudschF naja ich bin selbst Lohnverrechnerin und zB bei der Pendlerpauschale muss ich ja nix machprüfen da ist der AN eigenverantwortlich - das war jetzt mein Gedankengang ob die Firma bzw da die Firma haftet dafür oder der AN ;-)
  • Hey, weiß von euch jemand woher ich den nachweis oder was als nachweis über den bezug der familienbeihilfe bekomm?
    Lg
  • @nothingxtoxlose zb im Finanz online müsste es aufscheinen
    Mandarine
  • Also es macht fürs eAKBG nen Unterschied ob ich die Pendlerpauschale monatlich oder jährlich bekomme bzw auch ob ich den Kunderbonus beantrage?!?
  • @IreneG das hat mich auch gerade gewundert.

    Hat vielleicht schon jemand rausgefunden, wieviele Monate das Kind auf der Welt sein muss um den Bonus zu bekommen? Glaub bei dem Freibetrag waren es ja 7 Monate. Oder ist das dann anteilig? Wir bekommen ein Aprilkind.
  • @itchify ich kann's mir nämlich so gar nicht vorstellen 🤔
  • Also es steht

    "Herangezogen werden die im relevanten Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (wenn sie auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses erzielt wurden, daher sind z.B. Pensionen ausgenommen), aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft."

    Sprich da ist's egal ob und wie man die Pendlerpauschale und den Bonus bekommt. Bitte korrigieren wenn ich falsch liege.

    Quelle https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-bis-28.2.2017/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
  • ich hab alles versucht meine lieben, aber nix gefunden ... mein mann ist nicht der leibliche vater von meinem großen ... kann er dann eigentlich auch für meinen großen den familienbonus beantragen?
  • @Shadowlinchen Der Bescheid über die Familienbeihilfe wird im Formular E30 vom Bundesministerium erwähnt also das der beizulegen ist.
  • Wisst ihr, ob man unter dem Jahr auch wechseln kann? Also bis Juni bezieht mein Freund den Familienbonus und ab Juni dann ich, weil ich erst da wieder arbeiten gehe?
    Ist das möglich?
  • @ConnyRu nein kann er nicht.. Den musst du beantragen wenn du nicht gerade in karenz bist
  • @Giulia1991 Danke!

    @IreneG wenn du wochengeld beziehst ist das ekbg 80% vom Wochengeld ... und Basis fürs Wochengeld ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 3 Monate - zumindestens kenn ich das so ... und wenn ich den Familienbonus direkt bekomm hab ich ein höheres Nettoeinkommen
  • bei mir wird kein Steuerbescheid der 3 vorangegangenen Jahre besser sein da ich 1. noch nie so gut verdient hab wie jetzt Teilzeit, 2. Kinderbetreuungsgeld hatte und 3. mich der Bonus nettomäßig nochmal verbessert
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