Karenz Geld

Hallo!

Ich habe da mal einige Fragen zur Familienbeihilfe. :#

Ich bekomme im August 2019 mein erstes Kind. :)
Und wurde gerne 2 Jahre in Karenz gehen.

Nun würde mich interessieren was ich und wo ich überall Geld beantragen muss?
Wie viel Geld bekommt man ca. In der Karenz?



Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Kommentare

  • ich kann dir wirklich nur den tipp geben, dass du zur Arbeiterkammer gehst ... es gibt so viele möglichkeiten. es gibt so viele fragen, wie zum beispiel: willst du das eaKBG nehmen oder das KBG-konto? nimmt der papa den papamonat oder möchte er allgemein in karenz gehen und teilweise kbg beziehen? bei der arbeiterkammer können sie dich wirklich gut beraten!

    und ganz wichtig kbg-bezug ist nicht gleich karenz ... als beispiel: du nimmst das eaKBG, das bekommst du nur für 1 jahr, karenz gehen kannst du aber 2 jahre lang (wenn du es so mit deinem arbeitgeber ausgemacht hast) dh. du bist 2 jahre zu hause bekommst im ersten jahr eaKBG und im zweiten jahr nix.

    lass dich wirklich gut beraten
    Naomi_Karin80
  • Wochengeld kann man super ausrechnen lassen im Internet. Davon bekommst du dann 80% wenn du das einkommensabhängige (zahlt sich ab 1300 netto aus) Modell nimmst als Kinderbetreuungsgeld. Dazu dann Familienbeihilfe (geht automatisch) ca 170 im Monat

    Wochengeld: Arbeitgeber schickt die Bestätigung an die GKK. Bei mir (NÖ) musste ich nichts zusätzlich machen.

    Kinderbetreuungsgeld: habe ich online über finanzonline beantragt
  • @la_sarah verwechselst du da nicht irgendwas? kinderbetreuungsgeld bekommt man von der gkk und kann man auch nur dort beantragen ... genauso wie wochengeld
  • Ich würd dir auch zur AK raten, die haben extra Termine für Familien in spe wo sie schauen dass man das Maximale für die eigenen Bedürfnisse rauskriegt
  • @ConnyRu Ich habs auch online gemacht, allerdings mit der HandySignatur
  • @ConnyRu nein man kann es auch über finanzonline machen weil du da Zugriff auf die Sozialversicherung hast und somit auf den Antrag. Steht am Formular oben aber natürlich kannst du es auch ausdrucken und zur gkk schicken. Ich wollts halt online machen :-)

    Wochengeld hab ich nicht beantragen müssen bei der NÖ GKK. Lohnverrechnung hat meine Daten hin geschickt. Dann hat mir die GKKper Post geschrieben dass sie meine muki Bestätigung noch per Mail brauchen und kurz drauf hab ich schon das Geld bekommen. :-) VL Bundesländer unterschiedlich?
  • dann entschuldige ich mich ganz aufrichtig ;) das man es über finanzonline machen kann wusste ich nicht, aber man lernt nie aus ^^ ich bin aber sowieso die persönlichkeitstante xD ich geh lieber an den schalter und lass das dort alles erledigen, dann gibts auch keine missverständnisse ;)
  • Ich habe mir das jetzt auch angeschaut auf der FinanzOnline Seite kann man die Familienbeihilfe beantragen und es gibt einen Link wo man auf die Seite der SVA kommt wo man das KBG Beantragen kann, ich habe es zuerst auch nicht gefunden weil ich unter Anträge gesucht habe.
  • Wenn man noch Überstunden hat die man nicht abbauen kann, zahlt es sich aus diese in den letzten 3 vollen Monaten auszahlen zu lassen, damit steigt die Bemessungsgrundlage des Wochengeldes. Kleiner Tipp
  • Wenns geht schon 😉 bei uns werden die in fixen Abständen ausbezahlt - immer wenn die Gleitzeitperiode aus ist 👍
  • Das Wochengeld wird aus dem Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Schutzfristbeginn bemessen. In dieser Zeit dürfen schwangere Frauen aber keine Überstunden mehr machen. Dies hat bisher zu Einkommensverlusten beim Wochengeld geführt. Der OGH hat entschieden, dass regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte vor Meldung der Schwangerschaft für die Berechnung des Wochengeldes von der Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.

    Also Überstunden haben jetzt nichts mit den verdienst der letzten 3 Monate zu tun
  • Natürlich darfst du keine Überstunden in diesem Zeitraum machen, aber die Auszahlung von vor der Schwangerschaft angefallenen Überstunden ist auch in diesem Zeitraum möglich. Es kommt darauf an wie die Auszahlung bzw. Der Abbau von Überstunden lt. Vertrag geregelt ist. Ich hatte vor Meldung der Schwangerschaft 80 Überstunden stehen, diese Verfallen ja nicht nur weil man schwanger ist...
  • Familienbeihilfe geht jetzt automatisch wenn du Ö.Staatsb. bist.

    Karenz machst du beim arbeitgeber aus.
    Wenn du die bestätigung über Fbh hast kannst du Antrag für das Kbg ausfüllen, geht auch online alles.

    Über die Karenzdauer kannst du online zettel ausdrucken und so dan an Firma schicken.. max 2 Geb des kindes gesetzlich..
    Dan kannst halt auch bis dahin Kbg beziehn.. bzw auch länger.(zuverdienstgrenze)
  • @miKkii ich hab 3 Tage nach der Geburt schon online das KBG beantragt. Ging auch ohne Bestätigung der FBH
  • Hallo an alle !

    Ich habe eine Frage die mich wahnsinnig macht. Jetzt kann ich aber niemanden mehr erreichen um nachzufragen. Ich entscheide mich für das Einkommensabhängige KBG und als ich nun das Formular ausfüllen will sehe ich eine Info die mich stutzig macht. Hier steht etwas , dass der Vater 182 Tage vor der Geburt in Österreich versichert sein muss. Ich bin es , weil ich hier lebe aber mein Lebensgefährte , also der Vater des Kindes lebt erst seit 4 Monaten in Österreich und ist Holländischer Staatsbürger. In einigen Infos lese ich das nur ICH die 182 versichert gewesen sein muss und dann in der Arbeiterkammerbroschüre steht ein verwirrender Absatz.


    "Erfüllt nur ein Elternteil die Voraussetzungen für das KBG muss der erstantragstellende Elternteil jedenfalls das KBG beantragen, um dem zweiten Elternteil den Bezug von KBG zu ermöglichen. Jener Elternteil der die Voraussetzungen nicht erfüllt erhält eine Sonderleistung in Höhe von 33,88 € .
    Die mutter muss in den letzten 182 Tagen vor dem Mutterschutz durchgehend in Ö krankenversichert gewesen sein. Der Vater 182 Tage vor der Geburt. "


    Sorry für den SPAM ! Hoffentlich kann mir wer noch vor Montag helfen :)

    Lg Sarah

  • @sarahlein ich glaube das betrifft Väter nur, wenn sie in Karenz gehen.
    perlmutti
  • Glaube auch dass es ihn nur betrifft wenn er auch in Karenz gehen will. Wenn nur du gehst, dann ist es egal ob er da gearbeitet hat oder nicht
  • Alles klar. So sehe ich es eigentlich auch. Ich hoffe das ist auch so. Werde aber am Montag mal anrufen. Aber wäre auch unlogisch. Danke für eure Hilfe
  • Hallo, bitte um info ob ich das richtig verstanden habe :) es gibt das wochengeld (im schutzzeitraum), dann das kinderbetreuungsgeld (hier eben die 2 varianten) und noch kinderbeihilfe dazu? Und wenn man das kbg beantragt muss man die mutter-kind-pass untersuchungen nachweisen?
  • @pandababy genau, richtig verstanden
  • @pandababy richtig. Allerdings gibt's im Mutterschutz nach der Geburt entweder kbg oder wochengeld - je nachdem was mehr ausmacht. Meistens ist das das wochengeld.
    Fbh gibt es ab Geburt zusätzlich zum wochengeld oder kbg.
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