Karenzmodelle und danach...

Hallo zusammen, ich habe leider nichts zu meiner Frage gefunden deshalb frage ich euch - vlt. kann mir jemand weiterhelfen. Wir werden im August Eltern und ich möchte das Einkommensabhängige KBG nehmen. Jedoch möchte ich 24 Monate zuhause bleiben. Nun meine Frage: ich weiß dass ich das Einkommensabhängige KBG 12 Monate bekomme. Ich würde es dann aufteilen damit ich 24 Monate über die Runden kommen. Mein Mann würde dann noch die 2 Monate Karenz in Ansbruch nehmen - geht dass den überhaupt wenn ich vorhabe 24 Monate zuhause zu bleiben? Und wäre ich dann nach Ablauf meiner Karenz bei meinem Mann mitversichert? Auf was muss ich alles achten? Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten :-)

Kommentare

  • Soweit ich weiß geht nur 1 Monatit Überschneidung, dass beide zu Hause bleiben können (12+2 System). Im 2. Monat wo dein Partner in Karenz ist und das eakbg bezieht müsstest du arbeiten/Urlaub konsumieren. Den Rest bis zu 24 Monate kannst du dich beim Mann mitversichern lassen.

    Bitte korrigieren, falls ich was falsch wiedergegeben habe.
  • du kannst 24 monate zu hause bleiben aber kriegst nur bis zum 1. geburtstag des kindes kinderbetreuungsgeld. das 2. jahr bekommst du nichts, und müsstest dich bei deinem mann mitversichern.
    die karenzdauer machst du mit dem arbeitgeber aus, der hat nichts mit dem kinderbetreuungsgeld zu tun :)
  • das mit den 2 Monaten geht (glaub ich) nur wenn du 1 Monat davon arbeiten gehst (dein AG ist verpflichtet dich aufzunehmen).. mitversichern wäre ja grundsätzlich kein problem.

    ich überlege mir für das 2. Jahr in Bildungskarenz zu gehen.. vielleicht auch etwas für dich ?

    https://www.babypause-verlaengern.at/2

  • @ireneG vielen Dank, das wäre super wenn das so gehen würde.
  • @ohmy das klingt doch gut so :-) vielen dank für deine Info
    @maja_elena oh das klingt ja interessant - da werde ich mich gleich schlau machen, danke :-)
  • Solltet ihr euch ein Monat überschneiden, müsst ihr aber bedenken, dass du dann die Karenz nur mehr bis zum Ende des 23. Lebensmonats deines Kindes nehmen kannst.
  • @Maja_Elena schau mal was ich gerade gegoogelt habe: https://ooe.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/tippsfuerbetriebsraete/Bildungskarenz_nach_Babypause.html
    seit 2017 würde das also nach dem Einkommensabhängigen nicht mehr funktionieren.
  • @sunshine2013 echt? Das kann ich mir nicht vorstellen, da man ja vom DG aus die 2 Jahre laut Gesetz zu Hause bleiben darf. Da geht's ja nicht ums Geld.
  • @IreneG mir wurde es so von meinem AG gesagt und es steht auch so z.B. auf help.gv.at.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590007.html

    Wie genau die Firmen das aber einhalten bzw. einhalten müssen, kann ich nicht sagen. Ich versteh den Sinn auch nicht.
  • @taenschn wenn du die weiterbildung gleich nach dem 1. geburtstag deines Kindes beginnst, dann geht es. hab heute mit denen telefoniert 😊
  • Hab mich aber auch für Wien erkundigt, vielleicht ist es is OÖ anders
  • Du kannst schon zwei Jahre in karenz gehen. Dass du dann im zweiten jahr kein Geld bekommst und dich bei deinem Mann mitversichern musst hast du e schon erkannt. Grundsätzlich müsstest du in der Zeit wo dein Mann kbg bezieht und in karenz geht arbeiten - also du hast für die Zeit keinen Anspruch auf karenz, weil ja e dein Mann daheim ist. Wenn's für deinen ag OK ist, kannst du aber schon daheim bleiben. Informiere dich aber lieber bei der ak, ob du dann e keine Ansprüche danach verlierst.

    Zum bildungskarenz-Thema hat dich ohmy e schon verlinkt. Dem müsste dein AG auch zustimmen, damit du es machen kannst.
  • Danke für eure Infos - nur gefällt mir daran das Thema Kündigungsschutz nicht so. Also wenn ich nach einem Jahr in Bildungskarenz gehen würde hätte ich keinen Kündigunsschutz mehr soweit ich lese - oder verstehe ich da was falsch?
  • ja kündigungsschutz verliert man dadurch.. aber diese 4 wochen sind mir eigentlich egal du kannst theoretisch danach auch gekündigt werden
  • @Maja_Elena warum 4 Wochen?? Kündigungsschutz bedeutet, der AG kann dich während du in Karenz bist nicht kündigen (wenn du danach in Elternteilzeit gehst sogar noch viel länger). In Bildungskarenz aber sehr wohl. Klar hast du eine Kündigungsfrist (ich nehme mal an, das du das mit 4 Wochen gemeint hast) aber es ändert ja nix an der Tatsache, dass du dann Arbeitslos wärst. Genau davor schützt dich ja die Karenz. Ich kann schon verstehen, dass das für jemand ein Kriterium ist eben nicht in Bildungskarenz zu gehen.
    taenschn
  • ahso ja .. hab kündigungsfrist gemeint.. aber welchen grund sollte der AG haben einen während der Bildungskarenz zu kündigen? Er hat ja keine Kosten etc zu tragen
    taenschn
  • winniewinnie

    3,436

    bearbeitet 27. 12. 2018, 15:00
    Weil er dich zum Beispiel loswerden will oder deine vorige stelle so gut nachbesetzt hat, dass er dich danach nicht mehr braucht und auch sonst nirgends Verwendung hat 🤔
    taenschn
  • ja schon klar, aber da kann er ja auch warten bis die bildungskarenz ausläuft und dann quasi nicht wieder einstellen, dann verliert man nur die kündigungsfrist
    taenschn
  • izimeizime

    1,526

    bearbeitet 27. 12. 2018, 15:59
    Aber darf ich mal was in den raum stellen viell hab ich einen Denkfehler - wenn sie 12 Monate daheim ist - ihr Mann 13. & 14. Monat zu Hause ist hat sie ja sowieso keinen Anspruch mehr auf KBG und könnte ja eigentlich trotz allem daheim bleiben...oder?? Denn ihre Karenzzeit ist dann vorbei - das mit dem arbeiten gehen und überschneiden wäre doch nur relevant wenn sie unter ihrer laufenden Karenzzeit tauschen würden...oder hab ich da einen kompletten Denkfehler??? 🙈

    Zum Rest daheim bleiben kannst du so lange du willst ... du musst dich dann nur bei deinem Mann mitversichern - ist kostenlos wenn ihr verheiratet seit ... du musst dir halt wirklich ganz konsequent Monat für Monat das Geld weglegen...
    taenschn
  • @izime du vermischt Karenz und KBG. Ihr KBG ist aus aber sie ist noch in Karenz beim Arbeitgeber. Und rechtlich dürfen nicht 2 gleichzeitig in Karenz sein (außer das Überschneidungsmonat). Man hat ja darauf Anspruch weil das Kind betreut werden muss und das muss es ja nicht wenn schon wer in Karenz ist. So ist es rechtlich aber oft wird es nicht überprüft oder die Frau geht in der Zeit in unbezahlten Urlaub statt Karenz (und verliert den Kündigungsschutz also besser genau informieren)

    @taenschn es machen viele so. Eine Falle gibt es falls du ein 2. Kind planst. Dann hättest du im 2. Jahr keinen Anspruch auf Wochengeld oder nochmal eaKBG. Man hat dann auch keinen Rechtsanspruch darauf die Karenz zu verkürzen wenn man dann doch noch dazwischen arbeiten will.
    taenschn
  • Hallo Mädels! Wurde vl schonmal gefragt aber ich find nichts dazu:

    Thema: einkommensabhängige Kinderbetreuungsmodell 2x hintereinander

    Mein Sohn wurde am 7.11 geboren. Ich habe das eakb Modell. Jetzt ist Überlegung wegen zeitnah 2tem Kind ABER ich mein da was in Erinnerung zu haben. Stimmt es, wenn ich am 1 Geburtstag meines Kindes in der 32 SSW bin wieder das eakb nehmen kann obwohl ich in Karenz bin? Also Das, finanziell gesehen am Besten wäre? Danke für eire Schwarmwissen
    taenschn
  • Ja, stimmt, weil du dann direkt vom kbg Bezug in den Mutterschutz rutschst, wochengeld bekommst und danach wieder ea kbg beantragen kannst.

    Außer natürlich es ändert sich diesbezüglich was gesetzlich 2019. Das kann man vorher nie wissen, die Änderungen seit März 2017 waren ja auch nicht recht lange vorher angekündigt...

    Wenn du erst nach dem 1. Geburtstag von deinem 1. Kind in Mutterschutz kommst gibt's allerdings kein wochengeld und auch kein ea kbg sondern nur geld lt kbg konto.
    taenschn
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