Hallo!
Ich habe da mal einige Fragen zur Familienbeihilfe.
Ich bekomme im August 2019 mein erstes Kind.
Und wurde gerne 2 Jahre in Karenz gehen.
Nun würde mich interessieren was ich und wo ich überall Geld beantragen muss?
Wie viel Geld bekommt man ca. In der Karenz?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Kommentare
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und ganz wichtig kbg-bezug ist nicht gleich karenz ... als beispiel: du nimmst das eaKBG, das bekommst du nur für 1 jahr, karenz gehen kannst du aber 2 jahre lang (wenn du es so mit deinem arbeitgeber ausgemacht hast) dh. du bist 2 jahre zu hause bekommst im ersten jahr eaKBG und im zweiten jahr nix.
lass dich wirklich gut beraten
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Wochengeld: Arbeitgeber schickt die Bestätigung an die GKK. Bei mir (NÖ) musste ich nichts zusätzlich machen.
Kinderbetreuungsgeld: habe ich online über finanzonline beantragt
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Wochengeld hab ich nicht beantragen müssen bei der NÖ GKK. Lohnverrechnung hat meine Daten hin geschickt. Dann hat mir die GKKper Post geschrieben dass sie meine muki Bestätigung noch per Mail brauchen und kurz drauf hab ich schon das Geld bekommen. :-) VL Bundesländer unterschiedlich?
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Also Überstunden haben jetzt nichts mit den verdienst der letzten 3 Monate zu tun
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Karenz machst du beim arbeitgeber aus.
Wenn du die bestätigung über Fbh hast kannst du Antrag für das Kbg ausfüllen, geht auch online alles.
Über die Karenzdauer kannst du online zettel ausdrucken und so dan an Firma schicken.. max 2 Geb des kindes gesetzlich..
Dan kannst halt auch bis dahin Kbg beziehn.. bzw auch länger.(zuverdienstgrenze)
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Ich habe eine Frage die mich wahnsinnig macht. Jetzt kann ich aber niemanden mehr erreichen um nachzufragen. Ich entscheide mich für das Einkommensabhängige KBG und als ich nun das Formular ausfüllen will sehe ich eine Info die mich stutzig macht. Hier steht etwas , dass der Vater 182 Tage vor der Geburt in Österreich versichert sein muss. Ich bin es , weil ich hier lebe aber mein Lebensgefährte , also der Vater des Kindes lebt erst seit 4 Monaten in Österreich und ist Holländischer Staatsbürger. In einigen Infos lese ich das nur ICH die 182 versichert gewesen sein muss und dann in der Arbeiterkammerbroschüre steht ein verwirrender Absatz.
"Erfüllt nur ein Elternteil die Voraussetzungen für das KBG muss der erstantragstellende Elternteil jedenfalls das KBG beantragen, um dem zweiten Elternteil den Bezug von KBG zu ermöglichen. Jener Elternteil der die Voraussetzungen nicht erfüllt erhält eine Sonderleistung in Höhe von 33,88 € .
Die mutter muss in den letzten 182 Tagen vor dem Mutterschutz durchgehend in Ö krankenversichert gewesen sein. Der Vater 182 Tage vor der Geburt. "
Sorry für den SPAM ! Hoffentlich kann mir wer noch vor Montag helfen
Lg Sarah
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Fbh gibt es ab Geburt zusätzlich zum wochengeld oder kbg.