Familienbonus

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Kommentare

  • ReyhaniaReyhania

    8,651

    bearbeitet 16. 12. 2018, 20:40
    @Shadowlinchen
    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld
    ausfallender Bruttogeldbezug
    - Dienstnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Beiträge), am Wohnbauförderungsbeitrag (WF) und Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
    - Arbeiterkammerumlage (AK) bzw. Landarbeiterkammerumlage
    - beitragsfreie Aufwandsersätze (z. B. Fahrtkostenvergütungen)
    - Lohnsteuer

    = ausfallender Nettoarbeitsverdienst in bar
    + Sachbezug, falls er während des Wochengeldbezuges nicht weitergewährt wird
    = Bemessungsgrundlage für das Wochengeld

    https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.680677
  • @IreneG hab ich was anders behaupetet?

    der familienbonus vermindert die zu zahlende Lohnsteuer somit erhöht er das Nettoeinkommen. Was überseh ich deiner Meinung nach?
  • @Shadowlinchen OK, mir ging's ums Pendlerpauschale. Das mit dem Familie Bonus könnte stimmen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie den Familienbonus drin lassen. Wäre aber cool.
    eve1985
  • @IreneG die Fahrtkostenvergütung ist aber auch nicht die Pendlerpauschale oder? Dabei gehts doch um Fahrkostenersätze die der Dienstgeber gewährt - nicht der Staat. Ich hab als Lohnverrechnerin - bin schon 3 Jahre nicht mehr tätig - die Pendlerpauschale nie rausgerechnet. Weil wenn du von den Einkünften per Steuerbescheid ausgehst wird diese ja auch berücksichtigt und ein Einkommen ist höher.

    Beim Familienbonus ist die Besonderheit jetzt ja dass er erstmalig eingebracht werden kann und somit noch auf keinem Steuerbescheid aufscheint.
  • @Shadowlinchen ich denke da ist zB Kilometergeld gemeint. Wäre logisch, dass das auch nicht zur Berechnung des Wochengeldes genommen wird.

    Ja wegen der Pendlerpauschale aber dann dürfte es ja egal sein ob monatlich oder jährlich. Kann mir das rechtlich nicht vorstellen, dass ich weniger Wochengeld bekomme nur weil ich's jährlich beim Steuerausgleich angebe? Verstehst was ich meine?
  • Ja bei der Pendlerpauschale bin ich bei dir - da darfs keinen Unterschied machen AUSSER- ich bekomm sie im laufenden Jahr das erste Mal

    wir ziehen zB im Herbst 2019 um - bis dato bekomm ich keine weil ich 2 km in die Arbeit hab. Dann bekomm ich das kleine PP. wenn ich das jetzt nicht monatlich habe und zB im Dezember Wochengeld bekomm fehlt mir das total weil es ja auch in keinem Steuerbescheid der vorangegangenen Jahre ist.

    So seh ich das mit dem Familienbonus eben. Wenn ich ihn 2019 nicht monatlich habe und 2019 aber Wochengeld bekomme fehlt er einfach weil er noch nicht aufscheint in einem Steuerbescheid.
    Reyhania
  • Hallo ich muss für meinen Mann fragen. Er bezahlt für seine Tochter Alimente und auf dem Formular gibt's ja auch einen Punkt für "Nicht haushaltszugehörige Kindee" ...
    Kann er das einfach beantragen oder muss das mit der Kindesmutter abgesprochen werden? Die Kommunikation läuft leider nicht so gut zwischen den beiden 😐
    Danke für die Antworten
  • Kann er einfach beantragen
  • ich habe meine tochter diesen oktober bekommen, kann ich dann heuer schon mit der ANV den familienbonus beantragen? habe sonst noch keine kinder. vor dem muschu habe ich vollzeit gearbeitet.
  • @mohn Nein der familienbonus gilt erst ab 1.1.2019 und kann somit erst nächstes Jahr bei der anv beantragt werden..
  • Ist es jetzt schon zu spät zum beantragen des familienbonus?
  • Nein, den kann man jederzeit beantragen
  • Wie funktioniert das denn, wenn ich meinen Teil des Bonus an den Ex abtreten will? Er hat für seinen Teil nämlich schon bei der Firma abgegeben.
  • Wenn er das jetzt schon bei der Firma abgegebene hat wird er Monatlich in diesem Jahr schon Steuer erleichtert, mir kommt vor das ma das aufteilen nur über die Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein also 2020 machen kann!?!? ( bitte korrigieren wenn sich wer sicher is *gg*)
    Giulia1991
  • Bezüglich Familienbonus, hab ich gehört, dass dann irgendwas anderes wegfällt, angeblich der Kinderabsetzbetrag oder so, stimmt das bzw kennt sich da wer näher aus?
  • @Asuna er müsst dann einfach den ganzen teil beantragen und du darfst halt nicht. Außerdem müsstest du ihm die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe zukommen lassen. Ob es in der Praxis wirklich so einfach ist, weiß ich aber nicht sicher.

    @incredibiles nein, auch den halben Bonus kann man jetzt schon beim Arbeitgeber beantragen

    @Cathérina man kann u.a. jetzt keine kinderbetreuungskosten mehr absetzen und für den gibt es den unterhaltsabsetzbetrag nicht mehr.
    incredibilesCathérinaAsuna
  • Ich hätte da auch mal eine Frage, vl kann mir das jemand sagen.
    Ich bin alleinerziehende berufstätige Mama, ich bekomme 250€ alimente im Monat (vom Jugendamt festgelegt).
    Ich bezahle für meinen Sohn zwischen 255 und 300€ Kinderbetreuungskosten, hängt immer davon ab wie viele Tage das Monat hat.
    Ich bekomm zusätzlich vom Land Niederösterreich eine Förderung von Ca 100€ zurück für die Betreuung.

    Falle ich somit unter der Punkt das ich den größten Teil der Kinderbetreuungskosten trage? Weil seine 250€ sind in Wahrheit ja kein Geld im Vergleich zu den anderen Kosten. Und was passiert wenn er das bereits monatlich beantragt hat bei seiner Firma ohne mein Wissen?
    Hoffe es kann mir wer weiterhelfen, sonst frag ich mal beim Finanzamt nach
  • @sunha13 Er kann ohne Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe nicht einreichen - also nicht ohne dein Wissen. Du kannst um den vollen Familienbonus einreichen wenn du ab 1700EUR brutto verdienst.
  • @sunha13 wenn er unterhaltsabsatzbetrag berechtigt ist und regelmäßig zahlt nach Vereinbarung kann er sehr wohl beim Arbeitgeber beantragen, den halben eben. Wenn du mehr möchtest wird das dann im Rahmen des lohnsteuerausgleichs korrigiert. Dh er müsste zurück zahlen wenn die kbk du zum überwiegenden Teil zahlst
  • @Enjoy danke, ich probiers einfach mal so :) seine Firma soll halt dann sagen obs so passt.
  • Ich hab gehört das eine Kollegin von mir den Familienbonus vor Weihnachten in der Firma beantragt hat i angeblich eine Absage bekommen hat. Kann das sein? Ich hab ihn direkt Anfang des Jahres in der Firma beantragt u hoffe das er mir genehmigt wird. Waere ja schoen wenn lt Rechner rund 75€ netto mehr Gehalt fuer mich dabei raus schaut. Wie ging es bei euch aus? Habt ihr ihn genehmigt bekommen von der Firma? Ich mein wozu beantragt ihn man in der Firma wenn die dann das nicht genehmigen?
  • Ich hab das jetzt schon öfters gelesen, dass es die Firma nicht genehmigt hat. Aber eigentlich dürfen sie das gar nicht, außer es würden Unterlagen fehlen...
  • @Jen84
    Hat dein Partner den anderen beantragt? Bei zwei Kindern sind es ja bis zu 250 Euro im Monat.

    So viel ich weiß müssen sie den Familienbonus mit berechnen, wenn er zusteht und korrekt beantragt wurde. Verdient deine Freundin vielleicht nicht genug und zahlt keine Lohnsteuer @Jen84?
  • @sunha13 vor dieser Frage stehe ich auch gerade.
    @Dino1982 das heißt wenn er diesen Bescheid nicht hat (kann er den nur von mir bekommen? oder auch über eine andere Stelle Finanzamt etc.) kann er den Bonus auch nicht beantragen
  • @wuhselwuh wenn er unterhalt in vorgeschriebener Höhe zahlt braucht er keine Bestätigung über die fbh. Dann steht ihm der unterhaltsabsetzbetrag zu und deswegen auch 50 % des Familienbonus. Er kann nur zu deinen Gunsten verzichten, aber dafür muss es wohl eine sehr gute gesprächsbasis geben. Wenn du nachweisen kannst dass du den Hauptteil der betreuungskosten finanzierst dann 90 : 10...Aber das auch nur über die arbeitnehmerveranlagung.
  • Ich bin Elternteilzeit 30 stden und habe im Vorjahr brutto 1440€ bekommen (netto ca 1176€). Lt Ak Rechner inkl familienbonus (Gehaltserhöhung ca 48€ brutto dazu) wuerde ich mir nur die Lohnsteuer monatlich ersparen (13. U 14. Gehalt wird's abgezogen die lohnsteuer). Mit Alleinverdienerabsetzbetrag (mein mann ist derzeit zuhause) wuerde ich laut Rechner netto ca 1.252€ raus bekommen also nur rund 80€ netto mehr Gehalt (trotz 2 Kleinkinder u familienbonus was eigtl 250€ monatlich sein sollten) anscheinend verdiene ich nicht so viel dafuer. Bei einer Vollzeitstelle wuerde es wohl anders aussehen aber das ist derzeit wg Kindergarten Betreuung auch net drin...*Teufelskreis*
  • ReyhaniaReyhania

    8,651

    bearbeitet 25. 01. 2019, 14:36
    @Jen84 @Maxi01 ja das "Problem" ist halt, dass es nur dann den Maxalbetrag bringt, wenn man mehr Lohnsteuer zahlt. Für 1 Kind 1700 brutto ca, dementsprechend muss man fürs 2. auch mehr verdienen als diesen Brutto Betrag (Edit: 2215 brutto, dann bekommt man für 2 Kinder den vollen Betrag).
    annamial
  • @IreneG mir war das schon bekannt. Aber mir war nicht bewusst, dass @Jen84 teilzeit arbeitet, während ihr Partner in Karenz ist.
  • @sunha13 @wuselwuh Sorry, ich hab jetzt nochmal nachgelesen, so haben wir es von unserer Lohnverrechnung bekommen: Wenn der Mitarbeiter Unterhaltszahler ist, benötigt er keine Bestätigung über den Familienbeihilfenanspruch. Er muss allerdings Nachweise für die Unterhaltspflicht (z.B. Gerichtsurteil, Scheidungsvergleich, Unterhaltsvereinbarung o.ä.) und deren Erfüllung in der Vergangenheit (z.B. Kontoauszug der letzten 3 Monate) vorlegen.
    Beachte: Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der Familienbeihilfenbezieher die amtliche Bestätigung über den Familienbeihilfenbezug niemandem außer dem Partner aushändigen wird. Kreuzt ein Mitarbeiter daher im Formular E 30 an, Partner des Familienbeihilfenbeziehers zu sein, darf der Arbeitgeber darauf vertrauen, dass der Mitarbeiter wirklich der Partner ist. Weitere Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigungen etc.) sind daher nicht erforderlich.
  • @Maxi01 ah okay, hab mich eh gewundert 🤔
    Maxi01
  • Jetzt mal eine ganz blöde Frage... Wenn mein Mann den Familienbonus alleine über den Lohnsteuerausgleich geltend macht, dann kann er jetzt eh noch nichts machen, sondern erst im Jahr 2020, oder?
  • @Mandarine genau, weil dann macht er den Ausgleich für 2019
    Mandarine
  • Wie ist es eigentlich, wenn ich jetzt den Bonus für mich beantrage, schwanger werde und in Karenz bin. Kann dann mein Mann die restlichen Monate für sich beanspruchen?
  • Und macht das einen Unterschied für das Wochengeld? @IreneG.
    Da weiß ich leider bei beidem die Antwort nicht 😁
  • @IreneG meiner hat gefragt und es hieß die Monate die er in Karenz war kann er sich nachholen über den Steuerausgleich, also kann es wohl auch der andere nachholen. Aber die Frage bei dir wäre wohl was mit den einbehaltenen Monaten passiert falls du dann aufs Jahr gesehen eh fast keine Steuern bezahlst (weil eben nur ein paar Monate gearbeitet).
  • @itchify ja genau ... Ist zwar noch nicht spruchreif, aber eben im Bezug auf Wochengeld wäre es interessant und ob die 125,- netto monatlich für die Berechnung zählen. Weiß das nämlich auch nicht @Maxi01
  • Danke euch für die Infos :)@wuselwuh ich werd mal am Montag beim Finanzamt anrufen und mir saß dort genau erklären lassen. Der Kindesvater arbeitet nur 20 std also ich seh da nicht ein wieso er auch noch eine Verbesserung haben sollte die eigentlich auch mir eher zusteht weil ich sogar auch mehr Stunden arbeite als er und noch das Kind erhalte quasi.

    Danke für eure Unterstützung
  • Danke für die Antworten.
    Ok verstehe, dann könnte er den halben einfach beantragen, ob er zahlt oder nicht weiß ich nicht, da ich einen Vorschuss vom Gericht bekomme.
    Ich werde den Bonus jetzt einmal über die Veranlagung 2020 machen.

    @sunha13 falls du genauere Auskünfte hast würdest du sie einmal teilen?
    Mir geht es auch so, dass ich es eigentlich frech finde dass er mehr bekommt obwohl er eigentlich keinen Beitrag leistet und ich die Hauptkosten trage
  • @sunha13 Naja wenn er nur 20 Stunden arbeitet zahlt er dann überhaupt Lohnsteuer bzw genug das der Familienbonus spruchreich wird?

    @IreneG Normal denke ich wird das rausgerechnet. Weil sonst wären ja die im Vorteil die es monatlich machen und die zb die Pendlerpauschale erst mit der Arbeitnehmerveranlagung machen im Nachteil
    sunha13
  • @michi3456 wenn du die Pendlerpauschale monatlich beantragst wird die nicht rausgerechnet - und der Familienbonus denk ich auch nicht

    es wird ja auch eine Günstigkeitsrechnung durchgeführt womit sich der Tagsatz erhöhen kann - der Familienbonus scheint jedoch da noch nicht auf weil er erst heuer eingeführt wurde ;-) jene Personen welche heuer noch Wochengeld beziehen - oder es zumindest möchten bzw basteln - würde ich empfehlen den Familienbonus monatlich einzuheben ;-)

    Die Beraterin bei der AK sieht das übrigens genauso ;-)
    Maxi01
  • Wie ist das eigentlich wenn man getrennt ist? Kann der Vater des Kindes den Bonus trotzdem beantragen, wenn die Mutter Karenz und alleinerziehend ist?
    Danke schonmal für die Antworten
  • @Feelinara
    Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.

    Das heißt, eine der beiden Personen kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird statt dessen zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).

    Da der Familienbonus Plus für jedes Kind insgesamt nur einmal zur Gänze berücksichtigt werden kann, komm es zu einer Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250), wenn er von beiden Teilen in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird.

    Hab ich von der BMF-Seite.
  • @Kaffeelöffel okay danke, & warum 500€? sinds nicht immer 1500€? 😅
  • Ab 18 sind es nur mehr 500 &
  • Die Firma von meinem Ex meinte am Freitag, sie können erst ab Februar meine ‚Abtretung‘ annehmen. Das Finanzamt hat gesagt, dass sie das für Jänner noch können.
    Was stimmt da jetzt bitte? 🤦🏻‍♀️
  • Den Jänner müssten sie vermutlich schon aufrollen, weil er wohl schon fertig abgerechnet ist.
    Deswegen WOLLEN sie es vermutlich erst ab Februar berücksichtigen... 😎
  • @Enjoy dachte ich mir schon 🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️
  • Wie ist denn das mit dem Bezugswechsel?

    Beispiel Frau geht 1 Jahr - Partner geht anschließend 1 Jahr in Karenz. Wie funktioniert das dann mit der Auszahlung?
  • Naja so tendenziell würde mir jetzt einfallen, dass derjenige ihn beantragt, der arbeiten geht.
    Man möge mich korrigieren, sollte das eine ganz blöde Idee sein...
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