Was ist nach dem Kinderbetreuungsgeld?

mama25mama25

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bearbeitet 18. 01. 2019, 09:37 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben.

Die Überschrift klingt komisch weil, eigentlich steht da arbeiten am Plan.

Kurz zu mir. Ich bin Mama seit April 2017 und habe das Kinderbetreuungsgeld bis August 2019. Und jetzt meine Frage wir wollen ab Sommer am 2. Wunder basteln und möchte deshalb nicht zwischen arbeiten gehen weil nach 3 Monaten sagen das ich schwanger bin möchte ich keiner Firma zumuten. Muss ich zum AMS um versichert zu sein oder kann ich mich beim Papa vom kleinen Mitversichern lassen (Wir werden erst im September einen gemeinsamen Haushalt haben). Bei meinem Job wo ich vor der Schwangerschaft gearbeitet habe, habe ich schon gekündigt weil es in einem anderen Bundesland war(kann nicht 4 Stunden pendeln pro Tag).

Bekomme ich dann wieder Wochengeld und KBG wenn ich wieder schwanger bin? Finanziell muss ich keine Angst haben mein Lebensgefährte verdient sehr gut.

Vielleicht gibt es jemanden den es genauso ging?

Danke für die Infos

Kommentare

  • Das pauschale KBG bekommst du immer, auch wenn du davor nicht gearbeitet hast. Beim Wochengeld bin ich mir jetzt nicht sicher, wie das ist. Wenn ihr im Sommer zu basteln beginnt und da dein KBG endet, sind es ja noch einige Monate bis zum nächsten Mutterschutz.
  • bearbeitet 17. 01. 2019, 22:11
    Hallo,

    Wochengeld wirst du keines bekommen wenn ihr im Sommer zum Basteln anfangt, da du vor dem Mutterschutz entweder 3 volle Kalendermonate arbeiten müsstest oder direkt vom KBG-Bezug wieder in den Mutterschutz rutschen müsstest, was ja nicht der Fall wäre, da du somit im August schon wieder im Mutterschutz sein müsstest.

    Das Kinderbetreuungsgeld bekommst du immer, in deinem Fall kommt dann nur die pauschale Variante in Frage, das einkommensabhängige geht nicht.

    Wenn ihr verheiratet seid, wirst du automatisch beim Partner mitversichert und ansonsten muss ein Antrag gestellt werden.

    Alles Gute schon Mal fürs Basteln und die Schwangerschaft!
  • @mama25 mal eine blöde Frage, warum fangt ihr nicht sofort an zu basteln? Damit du wenn es wie geplannt klappt, gleich in den Mutterschutz gehen kannst?
  • @mama25 zur Gratis Mitversicherung gilt bei der OÖGKK das hier:
    "Lebensgefährtinnen, die mit dem Versicherten seit mindestens zehn Monaten in Hausgemeinschaft (Hauptwohnsitz) zusammenleben"
    Da würd ich mich noch informieren vorab.
    Um dich beim AMS zu melden und ALG zu bekommen musst du eine Betreuung für dein Kind nachweisen.
  • Du kannst dich aber soweit ich weiß beim AMS Krankenversichern lassen ohne Leistungen zu beziehen.
    Würde mich da auf jedenfall vorher informieren, da du mit deinem Partner nicht lange genug im gemeinsamen Haushalt gemeldet bist, müsstet ihr heiraten, damit du dich bei ihm mitversichern kannst.
    Wenn du vorher keine Leistungen aus der Arbeitslosigkeit oder KBG bezogen hast, bekommst du leider auch kein Wochengeld.
  • Danke für die Infos.

    Zum Kinderbetreuungsgeld: ich habe jetzt auch das pauschale kbg weil ich ja die 30Monate wollte. Das heißt wenn ich beim AMS Leistung beziehe bekomme ich auch wieder Wochengeld und KBG?
    Für die Betreuung habe ich meine Schwiegereltern!
  • @Libella Nein beim AMS nur krankenversichern geht nicht.
    Nur eine Krankenversicherung ist nur möglich gewesen, bei Antrag auf Notstandshilfe, wenn die Partnerschaftsanrechnung (sprich das Gehalt bzw der Lohn des Partners) zu hoch war, das man keine Geldleistung erhalten hatte. Jedoch gibt's keine Partnerschaftsanrechnung seit 1.7.18 nicht mehr. Somit auch nicht mehr nur eine Versicherungsleistung.
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