Kurze Frage? Schnelle Antwort! #37

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Kommentare

  • Hat schon mal jemand Henna mit chemischer Haarfarbe überfärbt?
    Ich hab mir die Haare vor ca. 7 Monaten mit Henna gefärbt, und man sieht jetzt kaum mehr was davon, kann ich hier mit Chemie drüberfärben (kupferrot) oder ist eine farbüberraschung zu erwarten?
  • @mIcHeLlE90 Hej meine Schwägerin ist Friseurin und deren Arbeitskollegin hat das gemacht (allerdings nicht mit Rot) bei der haben sich die Haare sehr unschön verfärbt (grünstich bei Brauner Chemiefarbe!) und sie hat mir damals davon abgeraten mit Henna zu färben da man scheinbar die Struktur der Haare dauerhaft verändert..

    Ich würde vl. nochmal bei einem Friseur nachfragen und auch dort färben lassen (:
  • Oh das klingt nicht gut, danke @soizburgerin
  • @mIcHeLlE90 bei einer Freundin wurden sie dann grünstichig 🙈
  • Brauche deingend einen Rat. Wir fahren diesen Samstag nach Wien zu einer Hochzeit. Meine Kleine bleibt bei meinen Eltern und bekommt MuMi aus der Flasche. Jetzt müsst ich aber irgendwo dort abpumpen und möcht aber die Milch nicht wegwerfen. Glaubt ihr dass die Milch etwa 10h in der Kühltasche oder Kühlbox aushält? Ich mach mir ein wenig Sorgen um die Temperaturschwankungen oder dass davon die Milch schlecht wird 😬
  • @stolze_mami vielleicht könntest du sie dort im Kühlschrank zwischenlagern? Sonst auf jeden Fall mal die Coolpacks tauschen.
  • Aus welchem Grund wird eine Geburtsurkunde erst 1 Jahr und 2 Monate nach der Geburt ausgestellt...

    Hat jemand eine antwort für mich?
  • bearbeitet 18. 01. 2019, 10:30
    @Kate_87 Das hab ich ja noch nie gehört...normalerweise wird ja glaub ich vom KH die Info über die Geburt bereits weiter geleitet. Und oft kann man die Dokumente bereits im KH beantragen (babypoint). Die Anzeige der Geburt muss soweit ich weiß innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes erfolgen.
    Da würde ich auf jeden Fall mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, denn "in der Geburtsurkunde werden im Regelfall die Namen des Kindes, die Namen der Eltern, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort Ihres Kindes festgehalten. Wer sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden kann, sollte längstens innerhalb von 40 Tagen ab der Geburt beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen. Wird innerhalb von 40 Tagen keine Erklärung abgegeben, verständigt das Standesamt das Pflegschaftsgericht."
  • Hallo alle,

    Das neue Thema in dieser Serie ist eröffnet:
    https://www.babyforum.at/discussion/19458/kurze-frage-schnelle-antwort-38

    Bitte alle neue Fragen dort stellen und hier die letzten Antworten posten. :)

    Danke und Gruß,
    Admin
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