Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und hab gleich mal schon einige Fragen.
Aktuell bin ich in der 13. Ssw (12+5) und bin 23 Jahre alt.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich hab mit dem Kindsvater eine Fernbeziehung geführt, als ich schwanger geworden bin, hatten wir erst darüber gesprochen zusammen zu ziehen (er wohnt 750 km entfernt in DE). Er wäre zu mir gezogen, da ich eine Eigentumswohnung habe und auch mehr verdiene und er im Grunde nichts.
Als ich ihn dann ein paar Tage hier hatte, hab ich einfach gemerkt, dass ich mir ein Zusammenleben auf keinen Fall vorstellen kann und hab ihm das auch so gesagt, daraufhin meinte er, dass es ihm dann lieber wäre ich würde Abtreiben. Ab dem Zeitpunkt war für mich dann auch die ganze Beziehung passé, eine Abtreibung würde für mich nie in Frage kommen.
Nun denn, werde ich wohl Alleinerziehend, wobei mir das nicht so Sorgen macht, da ich einfach einen super Rückhalt seitens meiner Mutter habe.
Aber Rechtlich stellen sich mir da dann doch einige Fragen: (Termin beim JA wird noch gemacht)
1. Er lebt in Deutschland, arbeitet in NL - könnten bei Problemen bei den Alimenten diese trotzdem bei ihm eingeklagt werden?
2. Wie ist das mit dem Besuchsrecht? Wird das bei so einer Distanz anders gehandhabt?
Er ist nämlich der Meinung, dass ich ihm das Kind dann auch mal vorbei bringen soll, was mir aber im Traum nicht einfällt. Und das er Weihnachten mit uns verbringen will nächstes Jahr. Ich werde ihm keine Steine in den Weg legen, wenn er Kontakt mit dem Kind haben will, aber hinterher tragen tue ich es ihm halt auch nicht.
Weiters meint er, dass er falls er nicht genug eingebunden wird, auch nichts zu bezahlen braucht.
Vielleicht hat ja jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht.
Liebe Grüße :-)
Kommentare
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Er lebt von der Kindesmutter ca 300 km entfernt. Er hat seine Tochter jedes 2. Wochenende und auch Mal in den Ferien länger.
Einmal fährt sie, einmal er. Meist wird sich in der Mitte getroffen. Ein bissl allfälliges besprochen, was getrunken,Kind ins andere Auto und los geht's.
Muss vielleicht dazu sagen , Tochter wird jetzt 11 und das geht seit ihrem 4. LJ so. Sie kannte halt ihren Papa von Anfang an. Und mein Bruder war bei ihr in Karenz, nicht die Mutter.
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Hallo Nasty,
danke für deine Antwort. So wie es im Moment aussieht, wird er so gut wie keine Beziehung zum Kind aufbauen. Er erwartet halt das ich es ihm hinterhertrage und das wird nicht passieren. Denke das von seiner Seite relativ wenig Eigeninitiative kommen wird.
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Und zum Besuchsrecht: das ist ein Recht deines Kindes. Solange das Kind klein ist, wird das logischerweise in deinem Beisein stattfinden müssen. Dh da wird er kommen müssen. Aber wenn das Kind größer wird und der Kontakt bis dahin ok war, wird man es bei der Entfernung wohl eher so regeln, daß das Kind ein paar Wochen im Jahr bei ihm ist.
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Da würd ich mir also keine Sorgen machen, wie das mitn bezahlen ist stell ich mir kompliziert vor wenn er in DE lebt, NL arbeitet und du in Ö bist 🙄
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Ich sehe es zudem nicht ganz so, als ob du ihm das Kind nicht hinterhertragen musst. Etwas Bereitschaft und Entgegenkommen sollte auch in deinem Interesse sein. Du bist nicht nur Mutter, er ist auch der Vater.
Ich muss sagen, den Beitrag von @Nasty finde ich hier wirklich toll. Da sieht man, dass eine Elternbeziehung auch funktioniert, wenn es keine Paarbeziehung mehr gibt.
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Hallo Antje,
da hast du recht ist von seiner Seite aus natürlich auch nicht einfach. Das verstehe ich schon.
Wie gesagt, ich werde ihm sicher keinerlei Steine in den Weg legen, wenn er eine Beziehung zum Kind aufbauen will, solange es im Interesse des Kindes ist.
Alles Liebe