Ansprüche bei Arbeit in einem Raucherlokal

Lubi89Lubi89

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bearbeitet 28. 01. 2019, 09:16 in Smalltalk
Bin auch ganz neu hier, ich heiße Lubi und komme ich aus dem Slowakei. Seid 5 Jahren lebe ich im Österreich/3J.im Wien und aktuell seid 2J.im Niederösterreich = bin ein Landmensch ;))/. Bin ganz frisch 30 Jahre alt und mit meinem Partner plannen wir eine Baby. Ich würde seeeeehr glücklich sein, falls mir jemand helfen kann. Ich arbeite seid einem Jahr als Kellnerin im einem Rauchlokal und arbeite ich ab 16.00 - 02.00 Uhr in der Nacht. 10Monate war ich geringfügig angestellt und jetzt seid 1Monat vollzeit. Die Frage ist = was mach ich wenn schon so weit ist und ich bleibe sag ma nächstes Monat schwanger? Auf was hab ich Anspruch... freigestellt, frühkarenz, oder bekomme ich andere Arbeit? Danke für euere Hilfe und wünsche euch einen wünderschönen Abend. LIEBE GRÜßE LUBI

Kommentare

  • @Lubi89 für die Gastronomie gibt es eine Speziallösung. Du darfst nicht im Raucherlokal arbeiten und bekommst deshalb Wochengeld von der GKK. Das ist der Durchschnitt der letzten 3 Monate (geringfügig zählt nicht). Wäre gerade ungünstig weil du erst 1 Monat Vollzeit bist aber bis du schwanger bist und die Bestätigung vom FA bekommst hast du wahrscheinlich schon 3 Monate Vollzeit geschafft.
    Lubi89
  • Vielen herzlichen Dank für die Hilfe. Weißt du auch wie das funktioniert, wenn ich bsp.weiter arbeiten will ? Ich kann mir nicht vorstellen zu Hause bleiben ;) danke
  • @Lubi89 hm also wenn du selber Raucherin bist gilt es nicht. Und falls es einen Nichtraucherbereich gibt kannst du dort arbeiten. Aber ich glaube dein Arbeitgeber wird schon die Frühkarenz wollen weil dann die GKK für dich zahlt. Sonst muss er zahlen und du darfst nicht alles machen (keine Nachtarbeit, keine Überstunden, nicht schwer heben..)
  • Ach so, alles klar. Nein... Ich habe noch nieeee geraucht:)) bin eine Fitnesstrainerin... aber frisch mit ausbildung fertig.. deswegen bischen komplitziert alles!! Aber jetzt verstehe ich das... weißt du auch was heißt durchschnitt? Wieviel % von Gehalt... ? Danke
  • itchifyitchify

    5,362

    bearbeitet 28. 01. 2019, 07:22
    @Lubi89 Wochengeld wird ungefähr so berechnet: von den letzten 3 Monaten das Netto (ohne Urlaubs/Weihnachgsgeld falls da gerade eines ist ) +17% Aufschlag für Urlaubs/Weihnachgsgeld geteilt durch 3 bekommst du pro Monat. Gibt ein paar Sonderregeln für Prämien, Überstunden usw und ich weiß nicht wie das mit Trinkgeld ist. Aber im Grunde sollte es so viel sein wie sonst auch netto.
    Aber du kannst es dir

    Falls du dann einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nehmen willst dann sind es 80% vom Wochengeld. Weiß nicht ganz ob das bei dir gehen würde durch die geringfügige Beschäftigung. Am besten gehst du zur AK mit allen Lohnzetteln.
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