Hallo!
Es geht darum, ob ich ea KBG in folgendem Fall beziehen kann. Vielleicht kann mir jemand helfen...
Karenz 2. Kind bis inkl Mai (Kbg pauschal im 1.Jahr)
Arbeit ab Juni
Entbindungstermin September
Ich denke, ja, aber bin nicht so bewandert mit dem Thema. Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
Kommentare
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Frag am besten bei der AK oder Krankenkasse nach!
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Und Höhe des eaKBG wird auch vom Wochengeld berechnet, also der 3 letzten vollen Monate vor MuSchu.
@sofzi wann gehst du genau in MuSchu? Im Juli? Wahrscheinlich bekommst du kein hohes Wochengeld weil dann nur der Juni gerechnet wird. Aber du kannst es dir ja bei AK/GKK ausrechnen lassen.
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@jennilein1 : Da stimme ich itchify zu, du müsstest laut aktuellem Stand spätestens am letzten Tag vom KBG-Bezug (also am jeweiligen Tag im Juli 2020) in den Mutterschutz kommen, um Wochengeld in Höhe des KBG zu bekommen. Der ET müsste also je nach genauem Bezugsende irgendwann im September 2020 sein.
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