Hallo die Damen,
Vorab: ein gang zur AK wird mir wohl nicht erspart bleiben aber vielleicht hat von euch auch wer einen input:
Ich beginne am 1.4. wieder zu arbeiten. Mein AG hat während meiner karenz ne heftige konzernumstellung gehabt. Meine neue tätigkeit wird in einen bereich fallen, der ab 1.4. eine neue Chefin kriegen und damit erst ab dann existieren wird. Ergo: ich habe aktuell niemanden mit dem ich sinnvoll das Ausmass meiner Beschäftigung besprechen kann. Ich werde die kids 12 stunden in der krippe haben, soweit ist also schon mal klar, dass das dad mindestausmass meiner tätigkeit sein wird. Aber homeoffice, etc kann mir jetzt noch keiner was genaues sagen. Gestern habe ich mich mit den herren unterhalten die theoretisch aktuell für mich zuständig sind. Wir haben uns zumindest mal darauf verständigt, dass sie mir die VB jetzt erst einmal für eben die o.g. zeit ausstellen und ich dann mit meiner neuen chefin halt dann die änderung machen soll. Aaaaaaber: wenn ich das tue verspiele ich die eine änderung die mir im laufe der 7 jahre zusteht .... obwohl ich ja nix dafür kann. Jetzt die frage: kann mir mein AG eine neue, dann korrekte, Elternteilzeitvereinbarung ausstellen und diese rückdatieren um meine ansprüche zu schützen???
Danke schon mal im voraus
Kommentare
530
So ca. Steht’s bei mir: Die Vereinbarung für etz im Unternehmen gilt bis ... (6. Geburtstag?). Auf Grund Umstrukturierungen im Unternehmen, werden die Arbeitszeiten 04/2019 zwischen Dienstnehmerin und -Geber neu ausgehandelt.
Lt. Ak kann man das 100x machen. So lange immer verschriftlicht ist, dass die allgemeine Vereinbarung bis zum 6. Geb gilt. Und die jetzigen Arbeitszeiten nur befristet gelten, ihr sie gemeinsam wieder ändern werdet.
Wie du eh sagst, geh auf alle Fälle noch zur ak
1,149
Lg
3,633
Ich werde ab Oktober Elternteilzeit nehmen. Ich habe mit meinem Chef schon abgeklärt, das ich vorerst weniger Stunden arbeiten werde, sobald der Kleine aber in den KiGa geht, ein paar Stunden aufstocken werde. Wann wir einen Platz bekommen, weiß ich allerdings noch nicht.
Darf ich dann die Zeiten wirklich bis zum 6. Geburtstag bzw ende der Elternteilzeit nicht mehr ändern? Oder darf man es schon ändern solange der Arbeitgeber zustimmt und man sich einig ist?
2,255
3,633