Karenzverlängerung

bearbeitet 11. 09. 2012, 14:22 in Karenz & Rechtliches
Hallo!!

Bin jetzt seit 8 Monaten in Karenz. Haben die 20+4 Variante gewählt. Jetzt sind wir am überlegen ob wir die Karenz verlängern auf die 30+6 Monate.
Da unser Baby womöglich das einzige bleiben wird, haben wir entschlossen, dass ich solange wie es geht zuhause bleibe.

Ist die Verlängerung möglich und wieviel Geld würden wir denn dann monatlich bekommen?

Wie wird das berechnet?

Bekomme ich nur die 20 Monate und die erwünschten 10 Monate mehr dann nichts mehr?

Ist der Kündigungsschutz in meiner Firma dadurch aufgehoben?

Und muss der Dienstgeber mit der Verlängerung einverstanden sein oder kann er das ablehnen?

Danke im Vorraus für die Info

Kommentare

  • mami2011mami2011

    492

    bearbeitet 11. 09. 2012, 17:10
    Also in Österreich ist eine änderung der Karenzvariante in keiner weise oder ausnahme möglich.

    Aber hier ein Link zum nachlesen: http://www.karenz.at/

    und hier steht auch (kopie): "Bei unbefristeten Dienstverhältnissen tritt der Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz mit Beginn der Schwangerschaft in Kraft, d.h. die werdende Mutter darf während der Schwangerschaft bis zu vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. " kopie ende
  • Danke für deine schnelle Antwort, nur hab ich jetzt auch gelesen:

    Möchte die Dienstnehmerin die Karenz verlängern, so hat sie ihrem Dienstgeber sowohl Verlängerung als auch Dauer bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenz mitzuteilen.

    Das sagt mir, dass ich doch verlängern kann oder?
  • Also kann ich keine andere Variante wählen (30+6) sondern nur verlängern oder? Ohne monatlicher Karenzzahlung.
  • du kannst die karenz schon verlängern, nur muss dein dienstgeber einverstanden sein. du hast dann keinen kündigungsschutz mehr. das Kinderbetreuunggeld kannst du nicht ändern/verlängern, daher du bekommst nur die 20+4 kinderbetreuungsgeld, egal wie lang du dann in karenz bist.
  • Achsoooo okay, dann hab ich nach den 20 Monaten sozusagen kein monatliches Einkommen mehr. Ausser das Kindergeld von ca. 150 Euro. Kündigungschutz auch nicht mehr.Okay, dann weiss ich Bescheid. Dann werde ich mir das natürlich nochmal überlegen.

    Danke
  • ja wenn du die variante 20+4 genommen hast, bekommst du nur das kinderbetreuungsgeld für die 20monate und 4 monate noch, wenn dein partner dann daheim ist. Ja de familienbeihilfe bekommst du ja weiterhin! kündigungsschutz endet, glaub ich 2 monate nach der vereinbarten karenz, bin mir aber jetzt nicht ganz sicher wann genau.
  • Ja ich glaube das sind 2 Monate, so wie ich das verstanden habe. Ich lese mich schon durch zig Seiten aber hab einiges irgendwie nicht so richtig verstanden. Beamtendeutsch halt. Deswegen habe ich mich einfach mal hier getraut zu fragen.

    Ich arbeite oder habe ja in Deutschland gearbeitet und wohne aber in Tirol. Bin selber Deutsche. Habe auch hier in Tirol mein Baby bekommen.
    Jetzt müsste ich mal erkundigen wie lange ich generell nach der Karenz vor einer Kündigung geschützt bin, ob es in Deutschland anders ist als hier und ob mich überhaupt mein Chef danach behalten möchte. Bin in einer Produktionsfirma und denke nicht das ich dort dann in Teilzeit arbeiten kann bzw. es wird dort nicht gerne gesehen. Oder er behält mich nur so lange bis der SChutz vorüber ist und dann bin ich arbeitlos.
  • puh wie das dann genau ist weis ich leider nicht, müsstest dich erkundigen!
  • Bin eh grad am lesen bei Eltern.de, wenn ich hier das posten darf. Ich machs einfach.
    http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/kuendigung-elternzeit.html

    Aber es ist schon krass, einerseits will die Politik mehr Kinder weil sie unsere Zukunft sind aber sie erschweren es einen sehr. Ich war lange am überlegen ob ich überhaupt Kinder bekommen möchte, eben wegen den Finanzen und den Wiedereinstieg in dem Beruf.
    Ich habe durch Freunde doch immer nur das negative erfahren, lebten zum Teil immer am Existenzminimum und hatten es echt schwer. Lag nicht an den Kindern sondern an der Politik, Chefs und so weiter.

    Aber dann bin ich doch mit 33 schwanger geworden und ich finde es sooooo wunderbar mit meinem Mann und meinem Baby.
  • ja es ist nicht einfach! weis nicht wie sich das die so vorstellen! traurig is einfach nur unsre politik...
  • das eine ist das Kinderbetreuungsgeld - die gewählte Variante kann NICHT gewechselt werden
  • das andere ist die arbeitsrechtliche Karenz - bis zum 2. Geburtstag des Kindes, zunächst noch bis zum 2. Geburtstag gewählt hat, kann dann bis zum 2. Geburtstag des Kindes "verlängern".

    alles über die 2 Jahre ist Vereinbarung mit dem Dienstgeber - und der Entlassungs- und Kündigungsschutz ist dann auch nicht mehr gegeben
  • Okay,dass sind dann bei mir 4 Monate mehr die ich nehmen könnte. Aber die 4 Monate werden nicht bezahlt oder?

  • Neee, die werden nicht bezahlt!!! :-) Bei mir ist es zB so, dass ich 2 Jahre vom Arbeitgeber die Karenz bekomme, aber nur im ersten Jahr bekomme ich Geld!!! Habe die gehaltsabhängige KBG Variante genommen!!!!!
    Dem Arbeitgeber ist das ja grundsätzlich egal, ob du Geld bekommst oder nicht! Da gehts ja nur um die "Freistellung" sozusagen!
  • Ahhh okay,jetzt hab ich einen Überblick. Danke nochmal für eure Antworten und eure Geduld.
  • Kein Problem! :-D
  • Hab da auch mal ne frage dazu! ich hab die 20+4 variante genommen, und bin 2 jahre beim arbeitgeber in karenz gemeldet! jetzt bekomm ich dann 4 monate kein geld. kann ich mich in den 4 monaten arbeitslos melden, und dann wieder in mein altes arbeitsverhältniss zurück, oder geht das nicht! hab keine ahnung!!!
  • Na das glaub ich eher nicht bitte bessert mich aus falls ich falsch liege aber du bist ja in einem aufrechten DienstVerhältnis also ja nur frei gestellt! Ich denke nicht das das geht aber genau kenne ich mich nicht aus!
    LG
  • Hat jemand von euch die Karenz auf 2,5 Jahren verlängert??? Bis wann muss ich dem Dienstgeber bescheid geben? Habt ihr evtl. ein Musterschreiben?
  • das mit dem "Verlängern" der arbeitsrechtlichen Karenz nach den 2 Jahren ist doch nur auf freiwilliger Basis vom Dienstgeber - und so auch keine Pflicht und auch keine arre Karenz mehr und somit auch kein wirkliches Verlängern - ohne Kündigungsschutz und sonstige Vorteile, die die arbeitsrechtliche bringt... (nur bis zum 2. Geburtstag) -

    also ein Gespräch und eine Mitteilung, was in diesem Gespräch vereinbart wurde...

    und ob der DG einen dann wirklich zurücknimmt, steht dann in den Sternen.... (außer vielleicht gibt es Sonderbestimmungen bei manchen Landes- und Bundesbediensteten...)
    Hat jemand von euch die Karenz auf 2,5 Jahren verlängert??? Bis wann muss ich dem Dienstgeber bescheid geben? Habt ihr evtl. ein Musterschreiben?

  • ich weis dass es auf freiwilliger basis ist.... ich habe aber nach den 2 jahren wahrschl. keine kinderbetreuung, deswegen möcht ich verlängern, wenn der AG einverstanden ist! Meine Frage war, ob es eine Meldefrist gibt, bis wann ich es dem AG SCHRIFTLICH melden muss und ob jemand einen Musterbrief hat!!!!!
  • @xxxisabellaxxx ach ja - spätestens 3 Monate vor Karenzende melden!!!
  • Vl hats ja jetzt schon jemand "gemacht"? ;)
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 1. 08. 2015, 21:11
    @xxxisabellaxxx du musst deinen Wunsch spätestens 3 Monate vor Ablauf deiner ursprünglich gemeldeten karenz dem Arbeitgeber schriftlich melden.

    ... gemacht hab ichs noch nicht. Aber gelernt ;-)
  • Ja ich weis @claudsch1980 :)
    Wollt nur mal wissen ob hier jetzt schon mal jemand seine Karenzzeit verlängert hat.
  • Ich hab sie derweil nur mündlich verlängert. Mein Chef hat gleich gesagt dass das überhaupt kein Problem ist. ;) (arbeite beim Spar und da braucht man eh immer wem)
  • @xxxisabellaxxx ich hab auch vor sie zu verlängern .. Werde das mal nächste Woche in Angriff nehmen..
  • Ich werde es auch ganz sicher "beantragen". Hab keine Kinderbetreuung.
  • Meine Firma zB verlängert die Karenz nie ..
    Haben sie mir auch schon gesagt, selbst wenn sie dich noch ein halbes Jahr entbehren können, Ihnen geht's da ums Prinzip ;/ keine Ahnung warum sie da so blöd sind aber ich werde nach den 2 Jahren kündigen bekomme dann noch 6 Monate KBG und lass mich dann noch ein halbes Jahr unbezahlt bei meinem Freund mitversichern damit ich insgesamt 3 Jahre Zuhause bleiben kann
  • @Libella ich hab auch die 30+6 Variante und eben keine Kinderbetreuung das halbe Jahr. In den Kiga kann er dann mit 2,5 Jahren anfangen. Falls die mich auch nicht verlängern lassen werd ich auch kündigen müssen.
    Wie funktioniert das mit dem Mitversichern? Muss man da einen Beitrag zahlen?
  • Nein muss man nix bezahlen allerdings muss man wenn man unverheiratet ist eine gewisse Zeit im selben Haushalt gemeldet sein (Hauptwohnsitz) soweit ich weiß.
  • Okay das hat sich erübrigt, wir sind eh verheiratet. :)
    Jetzt jat man ja auch Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Karenzzeit od??
  • Nein nur wenn du einen Kinderbetreuungsplatz hast und dem ams eine Mindestanzahl von Wochenstunden zur Verfügung stehst ohne Betreuungsplatz bist du ja nicht vermittelbar und somit bekommt man auch kein Arbeitslosengeld
  • Aber wenn du dein Kind nach 30 Monaten in den Kindergarten gibst musst du dich ja nicht mitversichern lassen weil bis dahin bist du ja über das KBG versichert und dann würdest du auch Arbeitslosengeld bekommen weil du ja einen Platz für dein Kind hättest :)
  • @Libella ja, mein Kleiner geht ja dann mit 2,5 Jahren bereits in den Kiga (nach den 2,5 Jahren KBG)
    Wäre ja dann wieder arbeitsfähig bzw wenn ich kündige arbeitslos ;)
  • Ja dann würdest du natürlich Arbeitslosengeld bekommen aber ich glaub, dass das nicht sehr viel sein wird nach der Karenz :/
  • @Libella ich glaub ich hab da mal was von einem Mindestsatz gehört!? :/
  • Ja Mindestsicherung ist in Österreich Ca 790€ allerdings kann es sein, dass du vom ams nur 300€ oder so bekommst und den Rest müsste man beim Sozialamt ansuchen .. Da wird aber das Gehalt von deinem Mann usw auch berücksichtig also kann es sein, dass du von denen nichts bekommst ..
  • @Libella es wurde ja vor Kurzem irgendein neues Gesetz diesbezüglich gemacht, aber keine Ahnung wie was genau... im internet findet man ja leider auch nicht wirklich was dazu.
  • Ich war zB nach der Lehre 1 Monat arbeitslos und hab nur Ca 400€ vom ams bekommen den Rest hätte ich beim Sozialamt ansuchen müssen und da hätte ich meinen privat Pkw verkaufen müssen und das Ersparte aufbrauchen müssen bevor ich den Aufschlag auf die Mindestsicherung bekomme.. Würd mir sonst einfach einen Termin beim ams mal ausmachen und mir das ausrechnen lassen
  • Mein Mann verdiehnt sehr gut. Da würd ich sicher nichts dazubekommen.
  • @xxxisabellaxxx das neue Gesetz besagt dass eine Unterbrechung durch karenz die ams Leistung nicht schmälern darf.
  • Danke @claudsch1980 :)
    Bedeutet das, dass die Karenzjahre ebenfalls angerechnet werden?
    Bzw ist man während der Karenz arbeitslosenversichert?
  • @xxxisabellaxxx nein während des kbg bezuges ist man nicht arbeitslosen-versichert.
    hier ist ein artikel dazu:
    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Babypause_schmaelert_Arbeitslosengeld_nicht_mehr.html

    vereinfacht gesagt geht es darum dass man ja grundsätzlich eine gewisse zeit eingezahlt haben muss um für volle 30 wochen AMS-Geld zu beziehen. Durch die Karenz haben aber manche Mütter diese Zeit nicht mehr geschafft obwohl sie vor Karenzantritt viele Jahre gearbeitet hatten (zb bei 2 Karenzzeiten hintereinander)
    es hängt also grundsätzlich von der Zeit vor deiner Karenz ab ob und wieviel du kriegst.
  • @claudsch1980 verstehe. Mich würd nur interessieren wie das dann aussieht...
    Nach 2 Jahren gesetzl Karenz Selbstkündigung weil ich keine Betreuung für mein Kind habe aber das halbe Jahr noch KBG bekomme weil 30+6 Variante. Ab dann ginge mein Kind in den Kindergarten und ich wäre Vermittlungsfähig. Würd ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben?
  • @xxxisabellaxxx wenn du selbst kündigst hast du bei beantragung mal automatisch eine 4 wöchige sperrfrist des arbeitslosengeld-bezugs.
    für alles weitere würd ich dir einen Beratungstermin beim AMS empfehlen (oder bei der AK) - da mag ich nix falsches sagen :-)
  • Eig dürfte ja mein Anspruh nicht einfach so verloren gehen nach den 4 Wochen! :O
    War noch nie arbeitslos und han immer fleißig gearbeitet.
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