Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Bei der AK werde ich auch noch nachfragen.
Mit Ende Februar endet meine Karenz und im Gespräch mit meinem alten Arbeitgeber hat sich ergeben, dass ich nur 6Wst zurückkommen kann an meine alte Stelle (hatte vor der Karenz 10 Wst). Das wäre dann geringfügig, eig. möchte ich in Zukunft um die 20 WSt arbeiten. Für mehr Stunden müsste ich den Dienstort wechseln und wäre dann öffentlich für einen Weg mind. 60 Minuten unterwegs. Mit 2 kleinen Kindern kommt das für mich nicht in Frage. Ich habe mit meinem Arbeitgeber geredet und gesagt, dass ich mir eine einvernehmliche Lösung wünschen würde, damit ich mir dann was Neues suchen kann. Mein Arbeitgeber hat mir rückgemeldet, dass es reicht, wenn ich sage, dass ich nicht aus der Karenz zurückkommen möchte und dies einer einvernehmlichen Lösung gleichkommt.
Kann ich mich danach arbeitssuchend melden und habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich hoffe hier sind Experten, die sich damit auskennen. Mir rennt leider die Zeit davon, da der letzte Tag der Karenz ja schon Ende nächster Woche ist.
Danke schon Mal im Vorraus!
Kommentare
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Beim ams glaube ich, dass du eine Sperrfrist hart von 4 Wochen. Denn es handelt sich ja hierbei um einen von dir erklärten Austritt. Bin mir aber nicht 100% sicher.
Generell musst halt schauen ob du die Anspruchvoraussetzungen erfüllt hast oder nicht. Kinderbetreuung muss auf jeden Fall nachgewiesen werden.
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Ob es wirklich so ist, dass es einer einvernehmlichen Kündigung gleich kommt, da erkundige dich bitte wirklich bei der AK.
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Ich habe im Kiga gearbeitet 40Std, will nicht zurück. Vielen Dank für die Antworten
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