Hallo ihr lieben, ich habe eine Frage an euch!
Ich bin 20 Jahre, wohne in NÖ, und bin in der 23ssw. Ich war vor der Schwangerschaft ca 4 Monate arbeitslos und hab seither natürlich auch nichts gefunden, wegen 'nicht vermittelbar'. Ich beziehe momentan Notstandshilfe
Da ich ab 1.5. In eine eigene Wohnung ziehen will, will ich die BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) beantragen. Der Vater meines Kindes wohnt offiziell nicht im selben Haushalt. Ab 22.5. Bin ich dann in Karenz. Da es meine erste Schwangerschaft ist und ich mich mit den Ämtern und Geldern gleich 0 auskenne, und mir die ämter nicht so richtig Auskunft darüber geben, lautet meine Frage an euch: bekommt man die Mindestsicherung in der Karenz weiter & dem Wohngeld??? Oder wie wird das dann ablaufen? Habe Angst, ich könnte mir dann die Wohnung evtl. Nicht leisten.. Und was für Geldleistungen stehen mir überhaupt zu?? Danke im Vorraus, wäre mir echt eine große Hilfe!!! GLG.
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ergibt es sich, dass sie alimente höher sind als die vom staat fürs kind festgelegte summe, dann kriegst du nur für dich die mindestsicherung also die 863,40.
wenn du also zb kinderbetreuungsgeld 550 euro hast, dann kriegst du nur die differenz zu den 863,40.