Hallo ihr Lieben! Thema:
#eakbg
Meine Elternkarenz endet am 15.1.2020 und überlege ob ich gleich anschließend in Bildungskarenz gehen soll. Aus folgenden 2 Gründen:
-) ich möchte auf keinen Fall mehr in meinem alten Job zurück und will mich beruflich neu orientieren, obwohl ich im Moment noch ziemlich planlos bin, was überhaupt.
-) ich möchte noch etwas mehr Zeit mit meinem Kind verbringen, er ist im Jänner 20 Monate.
Wer von euch strebt auch einen beruflichen Neuanfang an bzw eine Bildungskarenz?
Wer ist in Bildungskarenz und kann mir eine Auskunft geben wie es mit der Bezahlung aussieht? Wieviele Kursstunden wären auswärts zu belegen?
Hat die Bildungskarenz eure Chancen am Arbeitsmarkt verbessert?
Ich freue mich auf einen regen Informationsaustausch
Lg
#bildungskarenz
Kommentare
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andernfalls musst du dich irgendwie mit dem AMS arrangieren, dass du eine von ihnen genehmigte Weiterbildung machen darfst. bekommen würdest Arbeitslosengeld.
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Ein Kurs muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen wobei Lernzeiten dazu zählen. Oder bei einem Studium müssen pro Semester 8 ECTS absolviert werden.
Geld bekommst du in Höhe des Arbeitslosengeldes, das kannst du dir online ausrechnen. Du kannst auch nebenbei noch geringfügig arbeiten gehen (auch bei einem anderen Arbeitgeber).
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Vielleicht solltet ihr euch da vorher noch beim AMS informieren.
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Ich mache es derzeit so. Ich belege Kurse in medizinischer Mikrobiologie. Passt zu meiner Ausbildung, ist interessant und deshalb einfach zu lernen für mich. Das Ausmaß ist mit 8 ects oder 4 Wochenstunden nicht sehr hoch.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/357/Seite.3570000.html
Hast du schon einmal studiert? Du musst unbedingt schauen, ob es Zugangsbeschränkungen gibt. Und du musst rechtzeitig inskribieren, dafür gibt es nur einen bestimmten Zeitraum pro Semester. Ich würde für eine Beratung zum ams gehen. Lass dir bestätigen, dass du Anspruch hast und dass die Ausbildungswahl passt.
Ich genieße die Zeit jetzt an sich sehr. Meine. Kinder waren in den letzten 6 Wochen mehr als 4 Wochen krank. Das war in der Prüfungszeit zwar stressig, aber gut machbar. In der Arbeit hätte ich da ein massives Problem gehabt.
Ein wichtiger Punkt:du verlierst deinen Kündigungsschutz und dein Anrecht auf Elternteilzeit.
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Ja ich habe schon mal studiert. Bin allerdings schon seit 6 Jahren fertig und es war eine FH, daher bin ich mit den notwendigen ecds nicht ganz so vertraut :-).
War gestern bei der AK (normaler Beratungstermin für Karenz etc.) und habe dort das erste mal von der Möglichkeit einer BK statt "normales" 2. Karenz-Jahr gehört - allerdings eher als Möglichkeit zusätzlich Geld zu bekommen ;-). Vor allem wenn man vor der Karenz gut verdient hat würde sich das natürlich wirklich auszahlen. Ich werde aber in jedem Fall im 2ten Jahr noch daheim bleiben, unabhängig davon ob BK oder nur Karenz (ohne Geld). Allerdings wenn der Aufwand nicht allzu hoch ist, wäre es ja interessant ein paar zum Job passende Vorlesungen zu machen.
Weißt du zufällig ob man die komplette Zeit der BK inskribiert sein muss? Meine Tochter kommt im Mai zur Welt, sprich ich müsste mich dann wahrscheinlich schon nächsten Februar 2020 inskribieren und bis Mai 2021 inskribiert bleiben. Das wären dann aber 3 Semester... Müsste ich dann auch jeweils pro Semester 8 ECDS nachweisen?
Werde im Herbst auf jeden Fall noch einen Termin beim AMS ausmachen. Vorher hätte es lt. der AK Dame keinen Sinn da sich bis nächstes Jahr wieder etwas ändern könnte bzw. Möglichkeit BK direkt an Karenz.
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Inskribieren müsstet du wohl schon 3 Semester. Es steht aber, dass man die Prüfungen je nach einem Semester bzw einem halben Jahr nachweisen müsste. Das ginge dann ja schon, wenn du zu Skripten kommst. Dann lernst den Stoff einfach ohne eine Vorlesung zu besuchen.
Und weist nach 6 Monaten nach. Das würde ich aber dort besprechen.
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Wichtig ist, dass das Weiterbildungsgeld direkt an das Kinderbetreuungsgeld anschließen muss, da darf kein Tag dazwischen sein.
Ich studiere nebenbei berufsbegleitend, 15 ECTS, das sind 2 Nachmittage.
Das geht super!
und ja: man muss beim studieren für jedes Semester eine Inskriptionsbestätigung und dann eine Bestätigung über die min 8 ECTS vorlegen
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Genau, du verlierst beides.
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Anspruch auf Elternteilzeit hast du bis zum 7. Lebensjahr deines Kindes, wenn der Betrieb groß genug ist und du bereits min 3 Jahre beim AG beschäftigt bist.
Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit?
Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für jene Arbeitnehmer/-innen, die
in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt sind UND
deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeberin bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat UND
die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (oder die Obsorge für das Kind haben).
(https://www.arbeiterkammer.at/elternteilzeit)
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Wenn du bis dahin nicht gekündigt bist, kannst du es anmelden.
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Der Herr beim ams gestern war etwas überfordert mit der Frage, er konnte mir keine konkrete Auskunft geben ob man Elternteilzeit nach der bildungskarenz verliert.
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Vielleicht hilft dir das? Ist von der Rechtsabteilung der pharmazeutischen Gehaltskasse. Also generell sicher eine seriöse Quelle.
Was ist der "große Elternteilzeitanspruch"?
Hat der Betrieb 21 oder mehr Mitarbeiter und besteht eine Mindestbetriebszugehörigkeit des Dienstnehmers von 3 Jahren, so ist der „große Anspruch“ auf Elternteilzeit gegeben. Charakteristisch für den „großen Anspruch“ ist, dass die gewünschte Teilzeit auch ohne Einigung mit dem Dienstgeber über die konkrete Ausgestaltung angetreten werden kann. Der Dienstgeber kann die geplante Elternteilzeit nur gerichtlich bekämpfen. Zudem kann die „große Elternteilzeit“ bis zum 7. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
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Mein Plan wäre dann, das dritte Semester im 1. Jahr der Karenz (eakbg) abzuschliessen und im Anschluss meine Diplomarbeit im 2. Jahr der Karenz mittels Studienabschlussstipendium anzufertigen. Prinzipiell spricht nichts dagegen, habe noch keine Stipendien in Anspruch genommen und erfülle auch sonst die Anforderungen.
Hat das von euch auch schon jemand gemacht? Bildungskarenz geht bei mir nicht, da ich September 17 bis Juni 18 in Bildungsteilzeit war.
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Wann I'm Sommer wäre das. 1 Monat dürftest du Lehrlauf haben, bevor es beginnt. Kann man sich eventuell jetzt noch für das Sommersemester inskribieren? Falls ja würde ich das machen und meine erste Prüfung noch im Sommer ablegen. Du musst dann alle 6 Monate die Nachweise über die entsprechenden Stunden bringen.
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(JA das war ernsthaft IHR Vorschlag und NEIN das mache ich nicht xD)
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Ich hab mein Studium im WS 2018/19 gestartet und dann ab Ende Jänner 2019 Weiterbildungsgeld bezogen.
Der AG hat keine Nachteile bei einer Bildungskarenz, aber du unter Umständen (kein Kündigungsschutz, wie das mit Elternteilzeitanspruch dann ist weiß ich auch nicht)
da würde ich mich an deiner Stelle vorab bei der AK informieren (AmS kennt sich da leider absolut nicht aus rechtlich)
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Habt ihr mit euren Arbeitgebern gesondert etwas vereinbart bzgl Kündigungsschutz?
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Findet ihr die AMS Homepage bzw. den eAMS Zugang auch so unattraktiv? Kann mich kaum orientieren...