Beendigung des Arbeitsverhältnis kurz vor Ablauf der Karenz - wer kennt sich aus?

bearbeitet 20. 02. 2019, 18:44 in Karenz & Rechtliches
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Bei der AK werde ich auch noch nachfragen.

Mit Ende Februar endet meine Karenz und im Gespräch mit meinem alten Arbeitgeber hat sich ergeben, dass ich nur 6Wst zurückkommen kann an meine alte Stelle (hatte vor der Karenz 10 Wst). Das wäre dann geringfügig, eig. möchte ich in Zukunft um die 20 WSt arbeiten. Für mehr Stunden müsste ich den Dienstort wechseln und wäre dann öffentlich für einen Weg mind. 60 Minuten unterwegs. Mit 2 kleinen Kindern kommt das für mich nicht in Frage. Ich habe mit meinem Arbeitgeber geredet und gesagt, dass ich mir eine einvernehmliche Lösung wünschen würde, damit ich mir dann was Neues suchen kann. Mein Arbeitgeber hat mir rückgemeldet, dass es reicht, wenn ich sage, dass ich nicht aus der Karenz zurückkommen möchte und dies einer einvernehmlichen Lösung gleichkommt.


Kann ich mich danach arbeitssuchend melden und habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ich hoffe hier sind Experten, die sich damit auskennen. Mir rennt leider die Zeit davon, da der letzte Tag der Karenz ja schon Ende nächster Woche ist.


Danke schon Mal im Vorraus!

Kommentare

  • @zweiteswunder hast du noch Abfertigung alt? Sollte das der Fall sein, dann hättest du den Mutterschaftsaustritt schon drei Monate vorher melden müssen. Ansonsten wäre diese verloren.
    Beim ams glaube ich, dass du eine Sperrfrist hart von 4 Wochen. Denn es handelt sich ja hierbei um einen von dir erklärten Austritt. Bin mir aber nicht 100% sicher.
    Generell musst halt schauen ob du die Anspruchvoraussetzungen erfüllt hast oder nicht. Kinderbetreuung muss auf jeden Fall nachgewiesen werden.
  • Abfertigung neu habe ich. Aber mein Arbeitgeber hat mit versichert, dass es einer einvernehmlichen Lösung gleichkommt, möchte diese Sperrfrist eig umgehen.
  • @zweiteswunder da würd ich mich definitiv erkundigen. Ist ja von deiner Seite aus erklärt. Aber einfach bei der AK oder beim AMS mal nachfragen.
  • Kannst mir gern ne pn senden. Hab grad das selbe durch.. Also einvernehmliche Auflösung in der karenz.
    zweiteswunder
  • @zweiteswunder punkto Sperre beim AMS kann ich dir nur sagen, dass auf der Abmeldung bei der GKK definitiv nichts von Dienstnehmer Seite stehen darf. Ansonsten hast du eine Sperre seitens des AMS.
    Ob es wirklich so ist, dass es einer einvernehmlichen Kündigung gleich kommt, da erkundige dich bitte wirklich bei der AK.
    zweiteswunder
  • Hallo Mamis, ich hätte eine ähnliche Frage, mein Sohn wird im Mai 1 Jahr, habe das einkommenabhängiges KBG bekommen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich angegeben dass ich zwei Jahre in Karenz bin. Kann ich doch nach einem Jahr das Arbeitsverhältnis beenden und mich bei AMS anmelden?
    Ich habe im Kiga gearbeitet 40Std, will nicht zurück. Vielen Dank für die Antworten
  • @judit89 Beim AMS gilst du aber nur als vermittelbar wenn du eine Betreuung von mind 16 Stunden für dein Kind nachweisen kannst. Vielleicht wär auch Bildungskarenz was wenn du umschulen willst. Würd aber schnell zur AK gehen weil alles schon etwas knapp ist.
  • bearbeitet 15. 03. 2019, 15:18
    @itchify Mein Mann arbeitet 20 Std/Woche also die Betreuung wäre nachgewiesen, nehme ich mal an. Warum meinst du dass es schon knapp ist? Danke für deine Antwort
  • @judit89 also Bildungskarenz müsste ja am 1. Geburtstag starten. Und auch sonst weiß ich nicht wie lange du Kündigungsfrist hast. Bzw wäre evtl ein Mutterschaftsaustritt besser damit du keine Sperre beim AMS hast aber den muss man auch 3 Monate vorher bekannt geben.
  • @itchify Danke für deine Antwort
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