Familienzeitbonus von WGKK abgewiesen - Hilfe!

Hallo liebes Forum,

mein Mann und ich sind gerade etwas überfragt bzw. verwundert und hoffen mal wieder auf eure Hilfe. Vielleicht hatte die Situation ja bereits jemand...

Unsere Tochter kam am 10.08.2018 zur Welt und mein Mann hat sich direkt im Anschluss an die Geburt das Papamonat genommen. Vom Arbeitgeber war alles klar und er war bis 09.09. (Zeitraum 10.08. - 09.09.2018) bei uns im Papamonat zu Hause.

Den Antrag für den Familienzeitbonus haben wir im August bei unserer zuständigen Krankenkasse (WGKK) gestellt. Wir haben die erforderlichen Unterlagen inklusive einer Kopie der Seiten vom MuKiPass hingeschickt und gewartet.
Dazu muss gesagt werden, dass ich unsere Tochter in einem Geburtshaus (also kein Krankenhaus) zur Welt gebracht habe, was die Situation anscheinend erschwert weil es bei der KK offenbar zu schwierig zu verstehen war, dass ich nicht in einem Krankehaus entbunden habe. Die KK wollte von uns den Entlassungsbrief vom Krankenhaus haben. Nach zweimaliger Information unsererseits, dass es so etwas nicht gäbe weil ich nicht in einem KH war und häufiger Nachfrage, was wir denn stattdessen erbringen sollen wurde uns mitgeteilt, das Geburtshaus solle uns ein Schriftstück ausstellen in welchem steht, wann ich das Geburtshaus verlassen habe.

Gut, gesagt - getan. Wir haben also vom Geburtshaus einen Wisch erhalten auf dem steht, dass ich meine Tochter am 10.08. zur Welt gebracht habe und "Mutter und Kind das Geburtshaus am 11.08. verlassen haben" (wortwörtlich).

HEUTE (die Geburt ist ja erst 7,5 Monate her und wir haben bisher natürlich keinen Cent von der KK bekommen und zusätzlich natürlich in diesem Monat auch kein Gehalt meines Mannes) haben wir einen Brief erhalten mit dem Beschluss, dass der Antrag auf Familienzeitbonus abgelehnt wurde.

BEGRÜNDUNG (und jetzt kommts):
Gemäß §... hat ein Vater Anspruch auf Familienzeitbonus für sein Kind, sofern er, das Kind und der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben.

Gemäß §.... liegt ein gemeinsamer Haushalt im Sinne des Gesetzes nur dann vor, wenn der Vater, das Kind und der andere Elternteil in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft in derselben Wohnadresse leben und alle drei an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

Da sich Ihre Gattin und Ihr Kind bis 11.08.2018 in stationärer Behandlung befanden und daher die Anspruchsvoraussetzungen des §2 Abs. 1 Z. 4 IVm §2 Abs. 3 FamZeitbG nicht erfüllt ist, war spruchgemäß zu entscheiden.


Vielleicht kann es mir ja wer erklären, ich check es nämlich nicht. Natürlich sind sowohl meine Tochter als auch ich mit meinem Mann an der selben Adresse Hauptwohnsitz gemeldet. Wir sind am 09.08. abends ins Geburtshaus gefahren, ich hab das Kind am 10.08. um 05:06 Uhr geboren und am 11.08. sind wir zu dritt wieder nach Hause. Wo liegt das Problem?

Da der Beschluss bereits rechtskräftig ist, müssen wir nun beim Gericht dagegen Einspruch erheben. Was furchtbar mühsam ist und mir ja überhaupt gar nicht am Geist geht *ironieoff*.
Es geht uns grundsätzlich nicht um die €700,00. Die sind uns eigentlich "wurscht" weil mein Mann in ein paar Monaten in Karenz geht und uns daher der Betrag ohnehin wieder abgezogen werden würde. Das Problem ist eher, dass er in diesem Monat nicht versichert aber trotzdem beim Arzt war.
Außerdem finde ich es eine Frechheit und wüsste gerne (auch für weitere Kinder in der Zukunft) was zum Henker wir bitte tun müssen, um diesen besch*** Bonus zu erhalten?!

Hat jemand Rat oder hat die Situation schonmal gehabt oder kennt vielleicht wen, der wen kennt, der bei der KK arbeitet und mir sagen kann, warum der Bonus abgelehnt wurde?

Vielen Dank fürs Lesen meins Romans
Liebe Grüße

Bettina

Kommentare

  • Mir fällt nur ein dich eventuell an die Ombudsstelle der WGKK zu wenden.

    Bzw direkt den Sachbearbeiter anrufen. Auf der Ablehnung steht doch bestimmt ein Bearbeiter drauf.

    Seltsam das ganze 🤔
    Kaffeelöffel
  • Ich glaube das Problem liegt daran: Der Bezug des Familienzeitbonus kann frühestens am Tag der Geburt (bei Geburt im Krankenhaus: frühestens am Tag der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus) beziehungsweise ab dem Tag der Inpflegenahme des Kindes beginnen.

    Sprich, er hätte erst am 11. gehen dürfen und die sind, was wir bei einem Bekannten erfahren haben, sehr pingelig darauf.
    Kaffeelöffel
  • @Nasty ja, das machen wir natürlich. Kundencenter ist erst Montag ab 7 wieder da. Bis dahin wollte ich halt einfach nicht untätig sein und dachte mir, im Babyforum sind so viele schlaue Köpfe, da weiß doch bestimmt jemand was ;)
    Nasty
  • Echt dämlich das Ganze!
  • @IreneG AHA! Das klingt ja schonmal plausibel. Aber warum rufen sie uns nicht an und sagen uns das einfach?! Wir hätten einfach einen neuen Antrag mit den korrekten Daten geschickt?! Aber nein, da wartet man lieber 7 Monate um dann erst recht abzulehnen. Wozu schreibt an seine Telefonnummer auf Anträge, wenn dann erst recht nur per Brief kommuniziert wird.

    Diese Affenschädeln... Sorry, da kannst du jetzt nix dafür aber die Luft muss RAUS

    Können wir jetzt einen neuen Antrag stellen mit den "korrekten" Daten? weiß das jemand...
  • Der Bekannte von uns hat NIX bekommen, sie konnten afaik auch nichts ändern. Hoffe bei euch ist es anders.
  • es gab erst neulich einen fall, wo ein papa in papamonat gegangen ist und die gkk dann "gestreikt" hat, weil das kind ja noch im krankenhaus war (ich glaub paar wochen) und somit hatten der vater und das kind nicht den selben wohnort
    der papamonat gilt erst nach der entlassung des kindes

    https://m.heute.at/oesterreich/wien/story/55650075
    Kaffeelöffel
  • unfassbar 🤦🏼‍♀️ Ich hoffe ihr könnt es doch noch geltend machen! Das ist ja einfach nur lächerlich. Da muss man ja schon aus Prinzip bis ganz nach oben gehen und denen Feuer machen!
  • @Kaffeelöffel uch lese da "Die gewählte Bezugsdauer des FZB muss mit der in Anspruch genommenen Familienzeit exakt übereinstimmen." Also muss es wohl mit dem übereinstimmen was mit dem AG vereinbart war? Ich hätte das aber auch noch nie gehört dass es erst ab Entlassung geht.
    Dein Mann geht aber auch in Karenz oder? Dann lohnt es sich nicht wirklich drum zu kämpfen weil ihm der Bonus ja später abgezogen wird.
  • @itchify mit dem AG war es eben "ab Tag der Geburt und dann 31 Tage" vereinbart. Der AG macht auch gar keine Probleme.
    Genau, mein Mann geht ab Juli in Karenz. Es geht uns eh nicht um den Bonus an sich weil der, wie du richtig geschrieben hast, wieder abgezogen wird. Aber man ist währen dem Papamonat vom AG aus nicht versichert und durch den Antrag auf Familienzeitbonus ist man dann schon versichert. Der AG meldet einen während dieser Zeit ab. Was und auch noch egal wär aber mein Mann war in dem Monat beim Zahnarzt (blöderweise genau da bekommt er natürlich Zahnschmerzen) und ich gehe davon aus, dass wir die Kosten dafür dann selber zu tragen hätten weil der Zahnarzt es nicht mit der KK gegenverrechnen kann. Bisher ist aber auch noch keine Rechnung ins Haus geflattert.

    Eigentlich ärgert mich am meisten, dass man uns da nicht einfach darauf hingewiesen hat. Ein kurzer Anruf (oder von mir aus ein Brief) und wir hätte einen korrigierten Antrag geschickt. Wär ja kein Problem. Da geht's mir jetzt fast schon bissl ums Prinzip...

    Ich Ruf auf jeden Fall am Montag da mal an. Ich Berichte dann, was rausgekommen ist.
  • @Kaffeelöffel : Wenn dein Mann bei einem Kassenzahnarzt war und zum Zeitpunkt seiner Behandlung kein Versicherungsschutz bestanden hätte, hätte man das direkt beim Stecken der e-card gemerkt und die beim Zahnarzt hätten ihm das sicher gesagt. Bei einer normalen Kündigung ist man meist bis zu 6 Wochen nachversichert. Wie das in eurem Fall ist weiß ich nicht, da ich mich mit diesem FZB nicht auskenne.
  • @Kaffeelöffel man ist 6 Wochen nach Abmeldung beim DG noch weiter versichert. Rückrechnung wird es da keine geben.

    Es war ja letztens groß in der Presse, dass es eben die Papamonatfalle gibt. Es ist echt ein Unding .... aber anscheinend hat es keiner geschafft das durchzubringen von den Papas. Das finde ich echt abartig.

    Ich würde mal mit deinem AG reden ob er dir das anders bescheinigen kann. Dein Mann wird ja einen Tag Sonderurlaub zwecks Geburt bekommen haben, und dann hat er das eben genau da genommen. Vielleicht eine wie da ja so nett und melden das um. Was anderes fällt mir dazu eigentlich auch nicht ein 😩
  • CorniCorni

    3,737

    bearbeitet 22. 03. 2019, 20:03
    @Kaffeelöffel Normalerweise gibt es noch eine Übergangsfrist, in der man noch nach-versichert ist. Vier bis sechs Wochen (ich glaub, das hängt von der Versicherung ab).
    @Lavazza1984 hat es eh schon geschrieben (hab ich gerade gesehen).

    Dass man keine Info bekommt, ist leider so. Da wird man lieber vor vollendete Tatsachen gestellt, was in Summe dann noch mehr Arbeit macht, als eine kurze Rückfrage, vor allem wenn es um einen dämlichen Tag geht.
    Ich denke jedenfalls, dass dieser eine Tag der Grund ist, dass der Antragt abgelehnt wurde.
    Einen anderen "Fehler" erkenne ich jetzt auf den ersten Blick nicht.
    Kaffeelöffel
  • Es wurde uns aber extra gesagt, dass er in diesem Monat nicht versichert ist... Pensionszahlung etc. findet nämlich auch keine statt und da er ja kein Gehalt bekommt, zahlt er natürlich auch keine sv-Beiträge ein.

    Dann hat ihn der AG vielleicht gar nicht abgemeldet (die waren in der Arbeit meines Mannes ohnehin ziemlich überfordert damit weil er der erste war, der den Papamonat in Anspruch genommen hat. Kann mir also gut vorstellen, dass er gar nicht abgemeldet wurde)? Also dann gehen wir mal davon aus, dass das mit dem Zahnarzt passt. In dem Fall werden wir dann eher keinen Einspruch erheben. Lohnt sich ja nicht, die blöde Rennerei wegen 700Eur die wie ohnehin "nicht haben".

    @antje Nein es geht ja anscheinend darum, dass das Kind und ich bis zum 11.8. "Betreut" waren im Geburtshaus und er den Antrag daher erst stellen hätte können, an dem Tag an dem wir entlassen wurden. Wir haben ihn aber ab Tag der Geburt gestellt. Wobei das ja eh Blödsinn ist weil ein Geburtshaus ja von der Verpflegung einem KH nicht gleich kommt. Ich würde es eher mit einer Hausgeburt vergleichen...
  • @Kaffeelöffel Ich war während der Karenz meines LG zuhause (von der Firma freigestellt und auch nicht versichert von der Firma aus). Hab mich dann bei der GKK (Stmk) erkundigt wegen Mitversicherung beim Mann, da haben sie gemeint, ich brauch mich nicht beeilen mit dem Antrag, weil ich ohnehin länger nach-versichert bin (ich glaube es waren vier Wochen in meinem Fall).
    Kaffeelöffel
  • @Kaffeelöffel ja, er zahlt keine beiträgt, trotzdem hat man die Schutzfrist danach.

    Denke nicht dass der AG nicht abgemeldet hat. Ansonsten hätte die GKK sicher auch die Meldung verlangt. Ohne geht da nämlich nix 🙈

    Naja, der Sonderurlaub entsteht ja aus dem Kollektivvertrag und es könnte die Personalabteilung ja vielleicht so tun als wäre da ein Fehler passiert. Das wollte ich damit sagen.
  • @Kaffeelöffel ich fühle mit dir, uns gehts genauso sind auch abgelehnt (tel. Auskunft) worden, weil wir es ab Geburt gemeldet haben und nicht ab Entlassung! Wir warten auch immer noch auf den Bescheid, und werden dann Einspruch erheben da mein Freund mit im KH stationär aufgenommen war. Und es somit einen gemeinsamen Aufenthalt gab.. mal schauen ob das durchgeht.
    Wann habt ihr die Ablehnung erhalten ?!
    Kaffeelöffel
  • @Kaffeelöffel ich glaube nicht dass ihr mit neuen Daten nachreichen kann weil man ja Anträge nur bis zu 91 Tage nach Geburt einreichen kann? Hab aber auch gelesen dass man bei unbezahlten Urlaub 1 Monat versichert bleibt bevor der AG abmelden muss.

    Find das echt arg dass es erst ab Entlassung gilt, weil das wirklich nirgends steht. Es steht dass man sich an den Tagen ausschließlich der Familie widmen muss aber das ist ja z.b. im Familienzimmer oder durch Besuche und nachts Betreuung der älteren Kinder auch gegeben.
    Kaffeelöffel
  • @Kaffeelöffel Das tut mir echt leid. Aber ich vermute auch, dass man den Antrag im Nachhinein nicht mehr ändern kann.

    Bin grade recht froh über den Thread, da wären wir nämlich auch drübergestolpert. Hab jetzt aber nochmal auf der Seite der GKK nachgelesen, und da steht tatsächlich, dass man den Familienzeitbonus nicht beantragen kann, solange ein Elternteil bzw. das Kind in Anstaltspflege ist. 🙈 Finde das ehrlich gesagt auch etwas frech, weil überall angepriesen eird, dass es ab dem Tag der Geburt beantragt werden kann. 🙄 Man muss echt überall so aufpassen.

  • @sdo1992 diese Woche (haben es gestern von der Post geholt). Mein Mann war eh auch mit im Geburtshaus und hat dort übernachtet.

    Ich finde eigentlich auch, dass ein Geburtshaus von der Pflege nicht mit einem KH zu vergleichen ist. Wir war w dort in der Nacht sogar allein weil es uns gut ging und die Hebamme nach Hause gefahren ist (wenn was gewesen wär hätten wir die angerufen und sie wär in einer Minute da gewesen weil sie nebenan wohnt). Nun gut. Kann man jetzt nicht.ändern.

    @itchify doch irgendwo steht es schon beim "Kleingedruckten" aber selbst dann wäre ich mir eben nicht sicher ob das so auf uns zutrifft da eben ein Geburtshaus eher wie eine Hausgeburt ist. Aber die KK würde da wahrscheinlich anders argumentiere und ich mag meine Energie darauf auch nicht vergeuden.

    @kuximuxi ja, na bitte. Jetzt weißt du es. Manchmal kann man auch aus den Fehlern anderer lernen ;)
    Aira
  • Was ich ja auch interessant finde und was auch eine Stolperfalle sein könnte.

    Oben in der Begründung der GKK wird auf den gemeinsamen Hauptwohnsitz abgezielt... Dieser besteht (melderechtlich) gesehen nicht (allein) durch Entlassung, sondern mit Anmeldung des Kindes an der Adresse der Eltern. Dies geschieht grundsätzlich mit Ausstellung der Geburtsurkunde. Wenn mal also die Geburtsurkunde nicht schon im Krankenhaus beantragt, sondern erst später, müsste man hier streng genommen, auch aufpassen
  • Ich glaub ich spinn *augen-aufreiss* aber wundern tut mich gar nichts mehr,ich kann euch Geschichten erzählen *augenverdreh* eine unglaubliche Frechheit ist das solltet ihr das Geld tatsächlich nicht bekommen
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,328

    bearbeitet 25. 03. 2019, 21:05
    Jo. Also... es ist so wie eh bereits vermutet: der Antrag wurde ab dem 10. gestellt aber wir wurden offiziell erst am 11. "entlassen", somit kann das Papamonat (rein rechtlich) erst ab 11 beginnen. Einen neuen Antrag können wir nicht stellen, da die Frist von 91 Tagen verstrichen ist. Wir können - wie es im Schreiben steht - am Gericht Berufung gegen den Beschluss erheben, wenn wir der Ansicht sind, dass er ungerechtfertigt ist.
    Hab dem Herren am Telefon auch erklärt, dass ein Geburtshaus nicht wirklich das selbe ist wie ein KH. Leider gilt es rechtlich gesehen als "Privatklinik" und wir waren daher quasi in Stationärer Behandlung.
    Der Herr war zwar sehr nett und verständnisvoll am Telefon, konnte aber natürlich auch nix machen da er sich halt einfach an den Gesetzestext halten muss (Schema F sozusagen).

    Dumm gelaufen, Pech gehabt. Beim nächsten mal besser lesen. Wir werden das Urteil nicht anfechten weil wir uns die Zeit, Nerven und Geld lieber sparen und in schöne Dinge investieren wollen. Da mein Mann ohnehin bald in Karenz geht ist der Bonus ja bei uns sowieso für die Fisch, aus diesem Grund setzen wir einen Haken drunter und fertig.

    Danke jedenfalls für eure hilfreichen Antworten (und, dass ihr euch mit mir ärgert. Das hilft auch).
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