Hallo an alle,
Ich hoffe hier kann mir eventuell jemand weiterhelfen, denn die vielen widersprüchlichen Infos, die man überall hört, helfen mir gerade nicht weiter.
Ich habe einen befristeten Vertrag der nun durch den Eintritt meiner Schwangerschaft bis zum Mutterschutz verlängert wird. Damit endet aber dann mein Vertrag und die Krankenkasse übernimmt alle Leistungen. Zum Zeitpunkt der errechneten Geburt habe ich kein Dienstverhältnis mehr, kann ich trotzdem eaKBg beantragen?
Danke schön mal im Voraus für eure Antworten!
LG und ein schönes Wochenende!!!
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Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.
Quelle: https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-bis-28.2.2017/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
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Trotzdem ist viel Geld, dass ich verliere, wenn ich das Konto statt dem eaKbg nehmen müsste.
Danke für die Antworten dann werd ich wohl bei der Chefin betteln müssen....
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Man muss beide Bedingungen erfüllen, 6 Monate VOR Mutterschutz UND zum Zeitpunkt der Geburt ein aufrechtes DV.
Erklär deine Lage, vielleicht hast du Glück und wirst soweit verlängert! Viel Glück!
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