Befristeter Arbeitsvertrag und eaKBG

Hallo an alle,

Ich hoffe hier kann mir eventuell jemand weiterhelfen, denn die vielen widersprüchlichen Infos, die man überall hört, helfen mir gerade nicht weiter.

Ich habe einen befristeten Vertrag der nun durch den Eintritt meiner Schwangerschaft bis zum Mutterschutz verlängert wird. Damit endet aber dann mein Vertrag und die Krankenkasse übernimmt alle Leistungen. Zum Zeitpunkt der errechneten Geburt habe ich kein Dienstverhältnis mehr, kann ich trotzdem eaKBg beantragen?

Danke schön mal im Voraus für eure Antworten!
LG und ein schönes Wochenende!!!

Kommentare

  • Leider nein! Ich war vor fast 4 Jahren in der selben Situation wie du und konnte nur die Pauschalmodelle wählen! Soweit ich weiß, wurde daran nichts verändert und man muss sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, um das EaKbG zu wählen... (Bitte um Korrektur, falls ich mich irren sollte.).
  • ich hab einen mutterschaftsaustritt gemacht (5. woche nach der geburt) und konnte nach der 12. woche (KS-Geburt) trotzdem eaKBG beantragen. @KKz

    Anspruchsvoraussetzungen:

    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.

    Quelle: https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-bis-28.2.2017/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
    KKz
  • Wenn dein Vertrag wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wird, würde ich mich an andere stellen wenden...
  • Eine Freundin konnte mit dem Arbeitgeber aushandeln den Vertrag bis kurz nach der Geburt zu verlängern. Hat den Arbeitgeber nichts gekostet und sie konnte das eaKBG beziehen. Vielleicht ginge das?
  • Mein Vertrag ist ein Projektangestellten Vertrag im Zuge des Doktoratsstudiums...das die enden ist wasserdicht und ich will dort auch unter keinen Umständen bleiben!

    Trotzdem ist viel Geld, dass ich verliere, wenn ich das Konto statt dem eaKbg nehmen müsste.

    Danke für die Antworten dann werd ich wohl bei der Chefin betteln müssen....
  • Glaube nicht dass du betteln musst - erkundige dich mal bei der Ak oder so... eigentlich geht es ja nur um die 6 Monate vor Mutterschutz. Toitoi
  • @painteddaisy Ich war in einer ähnlichen Situation und kann nur bestätigen was @KKz schreibt 😕
    Man muss beide Bedingungen erfüllen, 6 Monate VOR Mutterschutz UND zum Zeitpunkt der Geburt ein aufrechtes DV.
    Erklär deine Lage, vielleicht hast du Glück und wirst soweit verlängert! Viel Glück!
    KKz
  • Ok, dann sorry für die falsche Info meinerseits. Drücke die Daumen dass es klappt.
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