Hallo.
Vielleicht kann mir von euch jemand helfen oder Infos geben.
Ein guter Freund von uns wurde von seiner Freundin samt Kind (6 Monate) auf die Minute verlassen, ohne Grund. Ok.
Aaaaber... sie sind nicht verheiratet, sie wohnt wieder bei ihren Eltern. Sie fordert von ihm € 350,00 und die Hälfte vom Gewand was der kleine brauchen soll. Er würde auf Grund seines Verdienstes wenn es über die BH geht, bestimmt mehr zahlen. Kein Thema...
Aber könnte sie, falls es ihr irgendwann in den Sinn kommt, Unterhalt verlangen? Sie hat vor, jetzt mal 2 Jahre in Karenz zu bleiben und dann Arbeitslos melden.
Kennt sich das irgendwer aus... oder hatte jemand schon so ein ähnliches Thema? Freu mich über Antworten.
Kommentare
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Also es ist so, Alimente kann sie verlangen, aber Unterhalt für sie wird schwierig. Kommt darauf an, wie lange er mit ihr offiziell zusammen gewohnt hat. Meines Wissens nach, nach 6 Jahren ist es eheähnlich. Da aber am besten bei Gericht erkundigen.
Es gibt eigene Alimentationsrechner, da soll er sich das ausrechnen.
Im Grunde müsste er das Kind 2x im Jahr neu einkleiden, ebenso die Hälfte der Gesundheitsbehelfe wie Zahnspange, Brille, etc... zahlen.
Sollte er mit den 350€ einverstanden sein, soll er das auf jeden Fall gerichtlich bestätigen lassen, denn sie hat das Recht die Differenz, 3 Jahre zurück zu fordern, wenn nichts offiziell ist. Denn sonst gilt es so, als hätte er nie mehr zahlen wollen.
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Danke für deine Info.
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nur bei sonderausgaben wie gesundheitsbehelfe muss er 50% dazu steuern.
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Bin echt gespannt was da noch raus kommt. Er tut uns echt leid, denn sie zieht einen ihr Ding durch, ohne irgend ein Gespräch vorher. Kann aber auch keinen konkreten Grund nennen warum das jetzt so ist.
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ich hab das da gefunden zum Thema Unterhalt:
Trennung
Eine Lebensgemeinschaft kann jederzeit formlos ohne Angaben von Gründen aufgelöst werden, es gibt keine gesetzlichen Regelungen für die Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der gemeinsamen Ersparnisse. Es bestehen keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche und -pflichten, kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteilsanspruch und auch keine Witwen- und Witwerpensionsansprüche.
(Quelle: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11685630/74837524/)
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@ConnyRu er wird sich sowieso noch genau informieren. War jetzt nur mal so ein Anfang, das er weiß was auf ihm zukommt.
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Was sollte man denn beachten wenn man sich Alimentszahlungen, Unterhalt usw. ohne Anwalt ausmacht? Ist das überhaupt sinnvoll? Wo kann man sich über Richtwerte informieren?
Und ist geteiltes Sorgerecht in der Praxis umsetzbar? Also beispielsweise nicht "nur" jedes 2. Wochenende. Hat jemand Erfahrung damit?
Danke!
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Ein Bekannter von mir hatte die Aufteilung 14 Tage bei der Mutter - 14 Tage bei ihm ... aus dem wurde nach einigen Jahren volles bei ihm und nur mehr alle heiligen Zeiten bei der Mutter da sie sich nicht interessiert...ich denke das es geht sofern man nicht zu weit auseinander wohnt denn spätestens wenn das Kind in den kiga/schule geht wird’s kompliziert ...