ich bin mir noch immer nicht ganz sicher, wie das ist mit der Karenzmeldung obwohl ich schon ein Gespräch mit meiner HR hatte.
vielleicht könnt ihr weiterhelfen. Mein MuSchu beginnt am 13.9., ET 13.11.
Also ich muss ja meinem Arbeitgeber schriftlich melden von wann bis wann ich Karenz gehe. Karenz geht ja bis zum maximal 2.Geb des Kindes. Angenommen mein Baby kommt am 13.11. per normale Geburt zur Welt. Dann bin ich im Mutterschutz wo ich Wochengeld beziehe von 13.9.2019 - 13.01.20120. Karenz beginnt ja nach dem Mutterschutz. Heißt das dann, dass ich bei der Meldung für den AG angeben werde, dass ich von 14.01. 2020 - 12.11.2021 in Karenz bin ? Da ich ja vor dem Mutterschutz beginnend am 13.9. noch nicht weiß, wann und wie das Baby auf die Welt kommt, habe ich gelesen, dass man die Karenzmeldung auch nach der Geburt (spätestens am letzten Tag der Schutzfrist) melden muss. Karenz werde nur ich gehen.
Famielienzeitbonus 'Papamonat'
Hier habe ich gelesen, dass dies per Formular bei der Krankenkasse beantragt werden muss,
Dieser Antrag kann aber frühestens am Tag der Geburt erfolgen. Laut meiner Firma haben sich nichts dagegen wenn Väter
sich diese Auszeit nehmen. meine Fragen dazu, muss mein Mann das auch schriftlich melden ?
wie gesagt, wie macht man das wenn man den Tag der Geburt ja im vorhinein nicht weiß ? so angenommen das Baby kommt am 13.11. und mein Mann möchte dann 31 Tage Familienzeitbonus nehmen. dann möchte er ja gleich zuhause bleiben von 13.11. - 14.12.
aber wie funktioniert den das wenn er erst am 13.11. den Antrag stellt. oder sind das quasi zwei verschiedene Dinge?
Er meldet es seinem AG vorab, dass er gehen möchte. AG ist einverstanden damit. sobald das Baby da ist meldet er den Zeitraum.
das zweite wäre dann, der Antrag ab der Geburt. diese 700€ werden schätze ich im Nachhinein ausbezahlt. heißt das dann, dass er im Dez 700 € bekommt und keinen Lohn ?
Ich blick mich da gar nicht durch und finde alles sehr kompliziert wie was wann gemacht werden muss
Kommentare
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du kannst auch länger in karenz gehen, auch in absprache mit dem arbeitgeber. der kündigungsschutz ist der, der nur bis zum 2. lebensjahr gilt.
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Danke schon mal für diese Antworten. das bringt bisschen Licht ins Dunkle
aha da ich nicht mehr zu meinem AG zurückkehren möchte, ist mir der Kündigungsschutz egal. da ich im Februar 2019 schon gekündigt worden bin, jedoch ich schwanger war und die Kündigung somit aufgeboben wurde.
also Kinderbetreuungsgeld wenn ich alleine beziehe und nicht das einkommensabhängige wähle, bekomm ich ja max. 851 tage.
Das heißt wenn ich möchte, dass ich in der Karenz immer Geld bekomme, kann ich zB diese 851 Tage KBG nehmen und gleichzeitig diese Zeit 2Jahre und 3,9 Monate in Karenz sein.
Vielen Dank mit dem Tipp nach dem Spital bezügl. des gemeinsamen Haushaltes das Papamonat zu beantragen. das hätt ich voll vergessen.
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Papamonat; Antragstellung geht erst ab dem Tag der Geburt. Und ja im Nachhinein die 700€ und kein Lohn. Mein Mann geht die erste Woche wo ich daheim bin immer Pflegeurlaub... Und will er schon den Papamonat nehmen wenn du noch im Krankenhaus bist?
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ah musste jetzt nochmal auf der offiziellen Bestätigung nachsehen. ET 13.11.; MuSchu 18.9.
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Da würd ich bei der GKK mal nachfragen