Hallo, ich würde mich freuen wenn mir jemand bei einer Frage zum AMS helfen kann.
Ich bin seit fast 2 Monaten arbeitslos gemeldet und bekomme Arbeitslosengeld. Nun bin ich in der 8. Woche schwanger und weiß aber schon dass ich ab der 13. Woche im Krankenstand und ab der vollendeten 15. Woche im individuellen Beschäftigungsverbot sein werde.
Ich weiß nicht ob es irgendwelche negativen Konsequenzen haben kann wenn ich dem AMS das auch genau so sage. Darum bin ich mir nicht sicher ob ich so lange wie möglich schweigen sollte (bis unmittelbar vorm Beschäftigungsverbot), oder nur mitteilen dass ich schwanger bin, oder die genauen Umstände auch gleich dazu sagen soll bzw. muss. Ich habe überhaupt kein Problem damit mich trotzdem weiterhin zu bewerben und alle Termine und Gespräche wahrzunehmen, also von meiner Seite aus bin ich arbeitswillig/fähig/etc. ... aber ich habe Angst dass mir der Bezug trotzdem gestrichen wird z.B. weil mich als Schwangere keiner nehmen wird oder sonst irgendwas herumgedreht wird. Dann hätte ich bis vorraussichtlich bis mind. Februar 2020 kein Einkommen weil es ohne Bezug auch kein Wochengeld gibt und das wäre sehr belastend.
Kann mir einen Tipp geben wie ich mich beim nächsten Termin dazu äußern soll, oder mir sogar aus Erfahrung berichten wie das abläuft?
Bedanke mich schonmal & Schöne Grüße
Kommentare
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Erfahrung mit dem ams hab ich keine, aber grundsätzlich ist immer sinnvoll, wenn du ehrlich zu deinem betreuer bist. Du wirst wegen Schwangerschaft genausowenig beim ams rausgeworfen als dich ein AG deshalb kündigen darf.
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Ich würde es beim AMS schon melden. Welche negativen Konsequenzen soll es denn haben, wenn du dich bewirbst und evt. Kurse besuchst? Solange du dich daran hälst, was verlangt wird, kann dir keiner das Geld streichen. Ich hätte mich auch bewerben müssen, aber niemand wollte eine Schwangere einstellen....
Warum bist du ab der 13. Woche im Krankenstand und danach im Beschäftigungverbot?
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sandra86, ich hatte schon 3 Spätaborte - das ist ein Grund von dieser Beschäftigungsverbot-Liste. Und den Krankenstand weil ich eine Cerclage bekomme und dann noch die Zeit bis Ende 15. (ab da ist das BV möglich) überbrücken werde.
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Wenn man vom AMS Geld bekommt, geht man auch ganz normal die 8 Wochen vorher in den normalem Mutterschutz über und bekommt das Wochengeld. Ich bin eben damals vom 3 monatigen Krankenstand (als gemeldet) in den Mutterschutz und hab ganz normal mein Wochengeld bekommen.
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war bei mir der fall weswegen ich mich für 2 Wochen abgemeldet hab damit sichs ausgeht mitn arbeitslosengeld
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@wusal86 bei mir war das so, dass ich mich schon zwei mal bewerben musste in der Schwangerschaft. Das AMS hatte es der Firma nicht weitergeleitet, das ich schwanger war.
Aber nachdem sie es wussten, musste ich nicht mehr bewerben.
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Ich war gerade bei der GKK um mich zu informieren. Das verfrühte Wochengeld (ab BV) gibt es bei Arbeitslosigkeit unter der Voraussetzung dass man auch Arbeitslosengeld bekommt zum Zeitpunkt wo man das BV bekommt. Und das Beschäftigungsverbot bekommt man vom Frauenarzt oder Internisten wenn man einen entsprechenden Punkt dieser Liste erfüllt.
Kann sein dass das früher anders war, es ändert sich bestimmt immer wieder mal etwas, aber momentan bin ich beruhigt dass ich nicht monatelang ohne Geld dastehen/liegen werde.
Schöne Grüße!