Bildungskarenz und Schwangerschaft

PipsiPipsi

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bearbeitet 29. 11. 2019, 11:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

ich habe folgenden Fall und habe mich schon bei der AK und dem AMS informiert, aber gewisse Punkte erklären sie einem nicht ganz. Daher wollte ich wissen, ob eine von euch schon mal einen ähnlichen Fall hatte:

Ich überlege, in den kommenden Monaten eine Bildungskarenz zu beantragen und es sieht so aus, als würde ich sie vom Arbeitgeber bekommen. Es ist gut möglich, dass ich in dem einem BK Jahr schwanger werde. Die BK "erlischt" sobald der Mutterschutz beginnt, soweit so klar.

Aber: wie bemisst der AMS die "Leistung" bis dahin, dass ich meine Bezüge erhalte? Ich kann ja meine Prüfungen tweilweise erst am Ende der BK machen. Hab angst, dass sie dann was zurückfordern. Mir ist einfach nicht klar, wie der "Erfolg" pro Monat bemessen wird :| . Hat jemand von euch Erfahrung diesbezüglich?

Vielen Dank für eure Hilfe!

#eakbg
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Kommentare

  • Maxi01Maxi01

    1,843

    bearbeitet 9. 08. 2019, 08:21
    Hallo pipsi, weißt du schon, welche Ausbildung du machen möchtest?

    Bei einem Studium benötigst du nur 4 Semesterwochenstunden (so war es zumindest bei mir 2018 nis 2019). Die bekommst du auch während eines Semesters normalerweise gut zusammen. Bei anderen Ausbildungen kenn i mi leider nicht aus.
    Pipsi
  • Hi @Maxi01,

    vielen Dank für deine Hilfe! Es wird ein Online-Kurs, der nicht an der Uni stattfindet.

    Ich habe vom AMS aber noch diese Info bekommen:

    "Zu Beginn eines jeden Semesters die aktuelle Studienbestätigung und nach spätestens 6 Monaten (ab Beginn des Weiterbildungsgeldbezuges und unabhängig von der Dauer des Weiterbildungsgeldbezuges) ein positiver Erfolgsnachweis über mind. 8 ECTS Punkte bzw. 4 Semesterwochenstunden aus Pflicht- bzw. Wahlfächern in Form eines Sammelzeugnisses erforderlich".

    Also innerhalb von 6 Monaten muss ich was hinschicken :)
  • Helfen kann ich leider nicht, aber ich habe auch eine Frage dazu. Wie sieht es denn mit Wochengeld und KBG aus, wenn man während der Bildungskarenz schwanger wird? Anspruch aufs eakbg hat man nicht oder? Und Wochengeld? Wovon wird das berechnet? Vielleicht weiß das jemand. 😊
  • Wochengeld ist glaub ich plus 80 Prozent vom Weiterbildungsgeld und KBG kannst du dann nur das Konto nehmen. EaKbg geht nimmer lt. AK.
  • Genau. Sobald du in den 182 Tagen vor MuSchu oder Geb mehr als 14 Tage Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehst, hast du keinen Anspruch auf eakbg.
  • Hallo Pipsi,

    Ich habe keine Antwort, aber eine Frage dazu. Wie funktioniert dass alles. Also mein Fall ist folgendes. Ich bin jetzt in Bildungskarenz und habe mich gefragt, was sein würde wenn ich jetzt schwanger werde. Wenn der Mutterschutz eintritt, erlischt das Bildungskarenz. Was bekommt man dann? Und wie ist es wenn meine Bildungskarenz vorbei ist, obwohl ich noch 2 Monate warten muss bis Elternkarenz beansprucht werden kann?
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