Einvernehmliche Kündigung während Elternkarenz?

tsstss

733

bearbeitet 13. 08. 2019, 13:15 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen,

Meine Elternkarenz endet mit 15.1.2020. Nach langem überlegen, möchte ich nicht mehr in meinem alten Job zurück. (Vertragsbedienstete der Stadt Wien)
Lt. Internetrecherchen beträgt meine Kündigunsfrist 4 Monate, da ich 10 Jahre dort gearbeitet hab.

Vielleicht kennt sich die eine oder andere aus und kann mir eine kurze Info erteilen, ob ich bereits mit 15.9.2019 kündigen kann (möchte eine einvernehmliche Auflösung) und meine Kündigungsfrist dann mit Ende der Karenzzeit beendet ist, oder kann ich erst am 15.1.2020 ab Ende der Karenzzeit kündigen??

Für Infos wäre ich sehr dankbar :)

Lg

Kommentare

  • Hast du schon mal was vom Mutterschaftsaustritt gehört? Informier dich mal bei der AK. Das müsstest du spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz machen. 😊
  • Dankeschön @kuki09 . Hab ich noch nicht gehört, werd mich aber informieren. Danke :)
  • anni1988anni1988

    810

    bearbeitet 15. 08. 2019, 13:21
    Also mit dem mutterschaftsaustritt hab ich leider keine guten Erfahrungen gemacht 😟 in Wien hat 2015 noch keiner wirklich eine Ahnung gehabt wie wo was,ak hat mich auch in die Irre geführt bzw wollte mich das ams dann sperren weil ich den Austritt gemacht habe also die haben alle keine praktische Erfahrung damit gehabt und die ak meinte ich kann eh klagen usw aber dann muss ich auf mein Geld warten bis ich die Klage gewinne und bevor ich mir das angetan habe (ak meinte auch es wäre für die Zukunft anderer Mütter wichtig usw aber sorry ich brauchte das Geld)
    Ich hab dann eine einvernehmliche gemacht damit das gute ams auch eindeutig meinen Anspruch erkennt 🙄
  • @anni1988 danke für deine Antwort. Hast du während der karenz einvernehmlich gekündigt oder musstest du warten bis die karenz zu Ende war?
  • Da ich zunächst den mutterschaftsaustritt angestrebt habe,habe ich es noch während der Karenz gemacht und dann eben auch noch vor Ende der Karenz auf einvernehmliche gewechselt,ich würde dich halt raten zuerst die einvernehmliche mit deinem wunschdatum durchzuboxen (hast vl noch Urlaub oä offen),immerhin ist es für den Arbeitgeber kein Unterschied und auch sonst arbeitsrechtlich irrelevant ob einvernehmliche oder Mutterschaftsaustritt,nur das ams war halt überfordert 😅einvernehmliche muss halt auch der ag einverstanden sein
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