Frage zum Wochengeld

bearbeitet 7. 08. 2013, 17:24 in Karenz & Rechtliches
ich bin etwas verwirrt was das wochengeld betrifft, vllt kann mir jemand weiterhelfen :-? . ich bin am flughafen beschäftigt daher über die nögkk versichert, vom fa hab ich aber die drei durchschläge bekommen mit der info dass ich mich an die aussenstellen in wien wenden kann/soll/muss ("sind Sie bei der WGKK versichert ... an die zuständige bezirksstelle der wgkk beizuschließen") . ich bin mir darüber schon im klaren dass das 8 wochen vor der entbindung passieren muss und welche papiere ich versenden muss. aber meine frage wäre nur das WO :-B

Kommentare

  • also mir wurde gesagt dass die lohnverrechnung der firma die informationen zuschicken wird an die zuständige GKK und die berechnen dir Wochengeld. nur die firma muss natürlich GKK und arbeitsinpektorat darüber informiert haben, dass du schwanger bist- haha meine hats vergessen ;)
  • Ja eigentlich muss dass deine Firma machen! Du musst nur die Bestätigung über die Schwangerschaft bzw geburtstermin abgeben.
    Bitte schau mal ob es von der nögkk eine Außenstelle in Wien gibt, dann ruf am besten dort an :-)
  • ich hab das internet schon durch hahaha ;) die nächste außenstelle von der nögkk wäre eh auch in schwechat. bin aber jetzt nur im krankenstand bis zum muschu daher hab ich fragen über fragen :-/
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 8. 08. 2013, 21:23
    Wenn du in NÖ beschäftigt bist, dann bist du NÖ Gkk versichert - und die ist auch für Mutterschutz und Wochengeld zuständig.

    Und die Hauptstelle der NÖ Gkk ist in St. Pölten.
  • @carry danke für die antwort! hast du selber mit der nögkk erfahrungen machen können? soweit ich weiß muss man ja die bestätigung vom fa nur zusenden ?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 08. 2013, 16:53
    wie auch @claudsch1980 schon geschrieben hat, macht das normalerweise der DG;

    aber wenn es Dich beruhigt, schreib ein Mail an die GKK, stelle alle Deine Fragen, die haben sicherlich auch eine Art "Karenzberatung", wie GKKs in anderen Bundesländern.
    teddybearmom schrieb: »
    @carry danke für die antwort! hast du selber mit der nögkk erfahrungen machen können? soweit ich weiß muss man ja die bestätigung vom fa nur zusenden ?

  • Kann es sein das die Außenstelle Wien näher an deinem Wohnort ist als die NöGKK? Ich z.B: arbeite in OÖ und bin bei der OÖGKK versichert, wurde aber jetzt im Krankenstand 2x zum Chefarzt in NÖ vorgeladen (NöGKK) da der Weg von 60 km zu weit weg wäre um im Krankenstand dort hin zu kommen.
  • die nächste aussenstelle wäre zwei straßen von mir entfernt ... um den krankenstand zu verlängern war ich ja auch nur in wien aber ich denke mal nicht, dass das iwie einen zusammenhang hat. gut, :) ich werd mal wirklich ein mail schreiben und hoff darauf dass ich eine rasche antwort bekomme
  • ich frag mich,wann ich das erste wochengeld bekomme :-??
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 28. 12. 2013, 19:31
    Seit wann bist denn daheim? Normalerweise gibts das immer im nachhinein, also alle 28 Tage und dann noch etwa eine Woche "bankzeit"
    @sternchen83
  • seit 24.11 bin ich im Mutterschutz
  • Dann solltest es die nächsten Tage haben, kann aufgrund der Feiertage vielleicht bissl verspätet sein :-(
  • hab ich auch schon vermutet...naja wenns bis 2 nicht oben ist ,werd ich mal anrufen.hab bis dato aber auch nur nen brief bekommen mit den sachen die sie noch brauchen.hab dann ne mail geschickt und die antwort,dass es so schnell wie möglich bearbeitet wird.aber einen brief oder so danach nimma...passt das eh so oder müsst von denen noch etwas kommen?
  • Hhmm also ich hab nen Brief bekommen wo der tagsatz drin stand ... Dann ruf vielleicht doch mal an und frag nach!
  • cora86cora86

    7,695

    bearbeitet 28. 12. 2013, 20:13
    Ich sollte es das erste mal am 24 dez bekommen es steht aber auch drauf das es sich durch den Zahlungsweg verspäten kann und meiner hat mir gesagt (arbeitet auf der Bank) das der 24,25,26 kein Buchungstag ist also tipp ich auf Montag.
  • @cora86 bekomme ich ein brief wenn das kbg das erste mal kommt genehmigt? Danke
  • @georgia ich versteh deine Frage nicht.
    Ich bekomm kein kbg sondern Wochengeld.
  • @cora86 meine karenzgeld sorry
  • also wie gesagt,einen brief wo der wochensatz oder so oben steht hab ich gar nicht bekommen....naja dann wohl doch am mo anrufen
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 28. 12. 2013, 21:41
    @georgia von der Gkk bekommt du dann ein Schreiben, wenn sie deinen Antrag auf KBG bewilligt haben

    @sternchen83 - wenn du noch kein Schreiben bekommen hast, ist es auch noch nicht bewilligt, und so wird auch nichts aufs Konto kommen.... also entweder noch zuwarten.... (vielleicht kommt das Schreiben von selbst) - oder doch am besten nachfragen.....
  • Danke @carry sehr lieb ♥
  • @sternchen83 ich hatte zB garkein brief bekommen.. und als das geld am konto war hab ich angerufen das sie mir eine bestätigung schicken.
  • pfff...mitn ersten brief warens auch sehr schnell,waurm muss manches "so kompliziert "sein...

    @miKkii was für ne bestätigung?
  • @cora86 Bist du im frühzeitigen Mutterschutz?
  • @cora86 Dann habe ich das eh mal richtig gelesen und richtig in Erinnerung das man bei einer Fehlgeburt im frühzeitigen Mutterschutz ist! Danke für die Antwort
  • über das wochengeld..wie viel ich am tag bekomme @sternchen83
  • @miKkii ah ok danke,na ich denke so wies aussieht,sollt ich am 30 mal anrufen :-w
  • Ich benutze den Thread hier mal für meine Frage.
    Beim Wochengeld heißt es ja, dass die letzten 3 Monate zur Berechnung herangezogen werden, und man bekommt dann netto +17%.
    Aber dann wird wieder von einem Tagessatz gesprochen. Ist das Wochengeld nun immer gleich hoch oder variiert es ob der Monat 30,31 oder im Feber nur 28 Tage hat?
  • Hi,

    bei mir hat die Berechnung des Wochengeldes so lange gedauert, dass ich mit meinem Zwerg aus dem KH zuhause war und dann hab ich erst etwas bekommen.
    Wochengeld hat ja nix mit dem Kalendermonat zu tun, sondern tatsächlich mit den Wochen - also 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, der Tag der Geburt und dann nochmal 8 Wochen (bzw 12 Wochen bei KS).
    Wenn du den Antrag gestellt hast, dann bekommst du normalerweise eine schriftliche Bestätigung darüber wie hoch dein Tagessatz ist und den bekommst du dann alle 4 Wochen für jeweils genau 4 Wochen (also 28 Tage).
  • @minimax danke. War nur verwirrt weil die Dame zu mir meinte, wir überweisen immer am 5. das Geld. Dachte das wäre wie beim Arbeiten, dass man jeden Monat das gleiche bekommt, egal ob 31 oder 28 Tage.
  • @wunschbaby2014 die letzten 3 vollen Monate werden zur Berechnung herangezogen, also wenn du zb mit morgen in den Mutterschutz gehst dann wären das Okt, Nov und Dez und somit 92 Tage.
    Das Geld das du in diesen Monaten verdient hast (nur das laufende Gehalt!) wird zusammengerechnet und mit +17% berechnet und die summe davon eben durch die 92 Tage und das ergibt den tagsatz des wochengeldes.
  • @claudsch1980 danke. Bin gestern in den Muttersxhutz gekommen. Wenn da die Tage dividiert werden, wäre es (rein rechnerisch) am besten in April in Mitterschutz zu kommen, da dort ja "nur" 90 Tage sind oder?
    Und wenn ich jetzt am 5. Februar das erst Mal Geld für Jänner bekomme, ist das dann mein Tagessatz x 31 (Kalendertage) oder x28 da 4 Wochen?
  • @Wunschbaby2014 bei mir hat die kgkk generell alle 28 Tage ausbezahlt egal ob der Monat 30 oder 31 Tage hat.
  • Genau, tagsatz mal 28 und das theoretisch 4 mal, also eben 16 wochen
  • Also ich bin im vorzeitigen Mutterschutz und ich krieg jedes Monat unterschiedlich viel Tage ausbezahlt.
  • @Tanja7785 ist normal ... hatte ich auch aber es ist circa immer der selbe betrag
  • hallo, ich hätte eine frage... mein gehalt setzt sich aus fixum, überstundenpauschale (bekomm ich obwohl ich derzeit keine leiste) und bonus zusammen... weiß jmd ob alle diese bestandteile zählen zur berechnung des wochengeldes, oder zb nur das fixum?
    danke schon mal!! lg
  • Das kommt drauf an ob deine Zahlungen als laufendes Entgelt berechnet werden, das kannst du am lohnzettel rauslesen ob alles unter laufend steht oder ob was als Sonderzahlung abgerechnet wird... Also Gehalt und überstd sind sicher dabei, Bonus ist fraglich
    http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20120503_OGH0002_010OBS00046_12F0000_000
  • Berechnet wird es doch von dem was man in den drei Monaten vor dem Mutterschutz verdient hat und darüber müsste der AG eine Bestätigung schicken.
    Wenn der Bonus in diesen drei Monaten dabei ist, könnt ich mir schon vorstellen, dass es einbrechnet wird.
    Vielleicht fragst mal nach und wenn ja, dann könntes ja mit dem Arbeitgeber reden, dass der Bonus in dieser Zeit gezahlt wird oder ihr vereinbart, dass der Bonus monatlich ausbezahlt wird.
    Ich hatte während der Schwangerschaft einen Nebenjob, allerdings eine andere Krankenkasse. Hab zwar nicht übermäßig verdient, wurde aber trotzdem nicht eingerechnet, mit der Begründung, dass eine Krankenkasse nicht Wochengeld für etwas zahlt, was über eine andere Krankenkasse gelaufen ist.
    war natürlich schade...
  • @minimax wie gesagt in die Berechnung fließen nur laufende Zahlungen ein und keine Sonderzahlungen, es kommt also drauf an wie der Bonus deklariert wird
    http://www.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/TippsfuerBetriebsraete/Praemien-und_Provisionsmodelle.html
  • ja, deshalb wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn sie mit dem AG vereinbaren könnte, den Bonus - je nach dem was für eine Art Bonus es ist - zum monatlichen Entgeld dazuzurechnen.
  • laut meinem chef wird er es als laufende zahlung deklarieren... ich frag mich nur ob das wirklich so einfach geht... weil im prinzip könnte dann doch der arbeitgeber im letzten monat vor mutterschutz einen irrsinnig hochen bonus geben (zb wenn familienbetrieb, oder gut befreundet oder wie auch immer) und dass würde sich dann ja total positiv aufs wochengeld auswirken... (oder versteh ich da was falsch?)
    danke euch jedenfalls für eure hilfe und antworten!! glg
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 12. 01. 2014, 10:40
    @kkathrinn es gibt schon gewisse gesetzliche Bestimmungen am die man sich halten muss und wenn die Firma was falsch ausfüllt ist sie dann auch haftbar für den schaden der der gkk entsteht.
  • ok das denk ich mir, weil ansonsten wärs ja echt arg... na gut denk bei mir würd sich das vermutlich eh niemand genauer ansehen...der bonus ist nämlich nicht grad gross... :)
    danke nochmal claudsch!
  • mit dem Chef reden, ist sicher nicht schlecht, der wird ja auch Erfahrung damit haben; einen gewissen Spielraum wird es sicher geben;
    kommt auf den Bonus auch drauf an, wenn das etwas regelmäßiges ist, dann kann ich mir schon vorstellen das es in Ordnung geht. Die GKK wird sich das sicher auch genauer anschauen, wenn ein Monat dabei ist, wo du 3x soviel verdienst als gewöhnlich.
    Ich weiß nur, dass es zB bei AN die in Deutschland beschäftigt sind, die Möglichkeit gibt einen Teil des Gehalts als 13. und 14. zu deklarieren (weil es das in Deutschland ja nicht gibt) dann wird dieser Teil in Österreich auch geringer besteuert. Hat zwar mit der GKK jetzt nichts zu tun, aber ich glaub schon, dass es da auch einen gewissen Spielraum gibt.
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