Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • @Mandarine Ja kann er machen. Es muss aber mind 6 Monate (also 7) Familienbeihilfe bezogen worden sein dann kann er 440 berücksichtigen
  • @Michi3456 super danke! Die FBH bekomme ich auf mein Konto überwiesen. Kann trotzdem mein Mann den Freibetrag beantragen? Haben gemeinsamen Haushalt.
  • @Mandarine ja kann er.. Habens dieses jahr auch wieder so gemacht.
  • @Michi3456 super Danke
    Das KBG bekomm ich ja erst seit diesem Jahr.
    Letztes Jahr wars der Arbeitgeber und Mutterschutz. Den Mutterschutz muss ich den irgendwie angeben?
    Mit Absetzn meine ich eher weil es ja Alleinverdiener und so gibt da wollt ich nur wissen was es da alles gibt.
  • Wir haben jetzt gestern den Steuerausgleich von meinem Männe abgegeben und auch den Alleinverdiener, die Dame am Schalter hat uns dann noch auf den Freibetrag hingewiesen, den ich ankreuzen sollte, bis gestern wusst ich auch nicht was der macht. Sie hat dann erklärt, dass es da dann um 440,- weniger Versteuerung gibt. Jetzt ist meine Frage, ich hab ja kein Einkommen gehabt das letzte Jahr, nur KBG. Ein Steuerausgleich bei mir zu machen wäre eher nicht sinnvoll, da es ja eh nix gibt oder?

    Und wie lang dauert es jetzt ungefähr, bis wir einen Bescheid und das Geld bekommen?
  • @Diegira Ja dein Mann kann dann für heuer den Alleinverdiener und den Kinderabsetzbetrag beanspruchen.
    Nein was ich jetzt so weiß musst da nix angeben Wg Mutterschutz. Aber es kommt ja e eine Fehlermeldung wenn die Anzahl der AG net passt
  • Ich muss den Tread mal reaktivieren:

    Gestern hab ich die Arbeitnehmerveranlagung für 2018 gemacht (noch nicht abgeschickt, sondern nur Vorberechnung). Ich war von Jänner bis Mitte Oktober in Vollzeitanstellung und dann von Mitte Oktober bis Ende des Jahres in Mutterschutz. Meine Vorberechnung hat jetzt ergeben, dass ich ohne jegliche andere Einreichungen über 900€ zurückbekommen würde. Bin jetzt verwirrt, weil ich nicht damit gerechnet habe und hab Angst, dass ich was rückzahlen muss, wenn ich das jetzt so abschicke. Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob das seine Richtigkeit haben kann? Als Jahreslohnzettel sind einmal meine Firma aufgeführt und einmal die Krankenkassa wegen dem Wochengeld.

    Danke schon mal im Voraus!
    lamb
  • Ja das passt so. Hab damals auch über tausend Euro zurück bekommen
    NeueMami32
  • @NeueMami32 das passt schon. Du hast jeden Monat in dem du gearbeitet hast steuern gezahlt. In Wirklichkeit wird die Steuerbelastung aber aufs Jahr gerechnet und deswegen bekommst du Steuer zurück.
    NeueMami32
  • NeueMami32NeueMami32

    1,142

    bearbeitet 2. 09. 2019, 20:21
    Danke @kea und @Cookie1985 ! Ich kenne es vom Ferialpraktikum, dass ich immer was zurück bekommen habe, aber da hab ich ja nur 2 Monate gearbeitet. Jetzt sind es aber 9,5 Monate gewesen, deswegen war ich verunsichert!
  • @NeueMami32 Das kann durchaus sein, dass du so viel zurück bekommst. Die Lohnsteuer wird immer so berechnet wie wenn du das ganze Jahr gleich viel verdienen würdest. Da du aber zweieinhalb Monate gar kein zu versteuerndes Einkommen hattest, bekommst du etwas von der zu viel gezahlten Lohnsteuer oder sogar die ganze Lohnsteuer mit Negativsteuer zurück. Wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hattest, kannst du die Veranlagung problemlos abschicken.
    NeueMami32
  • Weiß jemand wie das mit der Pendlerpauschale funktioniert wenn ich mitten im Kalenderjahr 2019 wieder ins Berufsleben eingestiegen bin???

    Seit 26.Juli 2019 arbeite ich wieder, davor war ich in Karenz
  • @Giulia1991 Entweder du beantragst es beim Dienstgeber oder dann erst bei der Jahreserklärung, es geht aber auf Monate, ab august sicher, Juli weiß ich nicht, aliquotiert innerhalb des Monats wird es nicht, soweit ich weiß
  • @Bella_K Danke hab die Lösung schon :)
  • Hallo habe eine frage , ich habe ein kind 3 jahre alt , bin alleinerziehende und geschieden mein mann ist nicht mal in österreich und bekomme kein unterhalt nichts.. war 2019 arbeitslos beim ams angemeldet . Meine frage ist bekomme ich vom FA was zurück oder muss i was zurückzahlen Mit freundlichen Grüßen
  • Hi. Ich mache gerade den Steuerausgleich und bin auf folgenden Punkt gestoßen.
    Kann mir den hier bitte vielleicht jemand erklären? Wäre super lieb 😊 danke?

    fmihipv3eq72.jpg
  • Hat schon jemand eine Auszahlung erhalten? 🤗🤔
  • Ja schon 2-3 Wochen nach dem abgeben 😊
  • @niki060685 wann hast du ihn denn gemacht? Und für 2019 schon Geld erhalten?
  • Am 10 Jänner hab ich ihn abgegeben, ja für 2019
  • Und Ende Jänner was alles am Konto
  • @plainin leider nein...

    Abgegeben Ende Jänner...Jahreslohnzettel liegen schon eine Weile vor...
  • @niki060685 wow das ging ja dann flott!

    Wir haben Mitte jänner abgeschickt, schaun ma mal 🤔☺️
  • Hab auch Anfang / Mitte Jänner abgegeben und noch nichts erhalten.

    @nzmal al solltest du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bekommen, musst du ihn hier nachversteuern. Wenn nicht, einfach ignorieren.
  • Also natürlich nur nachzuversteuern, wenn es der Arbeitgeber nicht gemacht hat.
  • Ich hab noch nicht mal Lohnzettel hinterlegt. Liegen die irgendwo versteckt? 🤔🤔
  • @MamaLama ich hab auch noch keinen Lohnzettel drin. Ich glaub bis 15. März haben die Firmen Zeit dafür
  • Hab heut geld erhalten und erst letzte woche beantragt 🙊
  • @Cookie1985 ich dachte Ende feb? Na super... 🙄🙄
  • Ja bis Ende Februar haben sie Zeit.
    Länger nur, wenn er nicht elektronisch abgegeben werden kann
  • @Leoli Du kannst e online eine Vorberechnung machen. Aber wennst nur arbeitslos warst und nix gearbeitet hast bekommst normal nix weilst ja auch nur Lohnsteuer zahlst wennst arbeitest..
  • Da sollten die Sache eingetragen sein, gell? Direkt bei Steuerakt oder?
    Ich hab nämlich noch immer nix. Weder vom AG noch von der ÖGK. Und es is schon der 25.2.... nervt langsam bissi.

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  • @MamaLama Schau mal bei „Datenübermittlungen“ da sollte alles gemeldet sein wie lz, kb, etc
  • Ja es nervt....wehe die würden von einem Geld bekommen... ☹️
  • Kurze Frage, wenn ich einen Freibetragsbescheid bekomme und diesen nicht beim AG abgebe. Wird der Steuernachlass dann bei der AN-Veranlagung für den dieser gilt zusätzlich mitberücksichtigt?
  • Damlt mein Mann den Alleinverdiener beantragen kann, darf ich ja nicht mehr als 6000€ einkommen haben.

    Da zählt aber wirklich nur mein Gehalt oder? Also Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe zählt da nicht dazu...

    Hab nämlich im August wieder für 20 Stunden begonnen zu arbeiten
  • @MamaLama ich hab auch noch keine Daten vom Dienstgeber drinnen...
  • @Giulia1991 genau, nur dein Gehalt.
    "Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie Alimentationszahlungen sind, wie die meisten anderen steuerfreien Einkünfte, für die Berechnung der Einkunftsgrenzen nicht zu berücksichtigen." https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/alleinverdiener-alleinerzieher-absetzbetrag.html
  • MamaLamaMamaLama

    2,850

    bearbeitet 26. 02. 2020, 09:08
    Bella_K schrieb: »
    @MamaLama Schau mal bei „Datenübermittlungen“ da sollte alles gemeldet sein wie lz, kb, etc

    wo finde ich das?
    Das is so viel zu einfach und nicht wirklich übersichtlich...
    Hab ja bereits meine Daten drin, da steht auch das, also es dürfte wirklich noch nix da sein.
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  • @MamaLama Komisch, aber es ist ja noch bis Samstag Zeit! Vielleicht schaut das bei uns im Büro für die Klienten einfach anders aus 🤔
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    Bei Abfragen, aber ist vielleicht ein anderer Zugang als privat
  • @Bella_K sieht bei mir ganz anders aus. Ein komplett neues Design.

    @MamaLama genau unter steuerakt sollte alles aufscheinen.
    Die diversen Einkommen,
    Antrag, Bescheid usw.
  • Ich weiß eh dass noch Zeit ist. Aber trotzdem 🙃🙃
  • Betriebe haben noch bis Montag Zeit die Daten zu übermitteln (ich arbeite in der Lohnverrechnung).
    Also bitte habt alle noch etwas Geduld, ihr bekommt schon alle euer Geld 🙈😉
  • Bei den Lohnauszahlenden Stellen ist da trotz Wochengeld nur der Arbeitgeber drin oder sendet die Krankenkasse da auch noch was?

    Mir kommt der vorgerechnete Betrag so hoch vor :O
  • @Butterfliege Wochengeld ist kein Lohn. Also wäre es eine Lohnauszahlende Stelle es sei denn, du hattest in dem Jahr mehr als 1 Arbeitgeber (z.B. durch Arbeitsplatzwechsel). Und ja, der Betrag ist vermutlich hoch wegen dem Familiembonus 😊
  • @mickii wenn du den FB Bescheid nicht abgibst, bzw. nicht laufend übers Gehalt auszahlen lässt, passiert nichts. D.h. du kannst dann alles wieder steuermindernd bei der AV hineinnehmen...
  • Ich hätte auch eine kurze Frage, kann man die Rezeptgebühren auch abschreiben?
  • @Mom_babyboy meines wissens nach ja, inkl. Rechnungen für medizinische Behandlungen, wenns einen gewissen Prozentsatz vom Einkommen überschreitet. Weiß ich aber jetzt nicht auswendig, bei mir isses sich nie ausgegangen.

    es sind bei mir btw immer noch keine Lohnzettel hinterlegt. Weder AG noch ÖGK. Nervt jetzt wirklich. Hoffe es ist am Montag da. *grant*
    Mom_babyboy
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