Hallo meine Lieben,
vielleicht kennt sich jemand von euch aus, meine Situation ist folgende:
Ich bin 29 Jahre alt, mein Sohn wird diesen Monat 5 Jahre alt und ich bin in der 16ten Woche schwanger (EGT 22.03.2020)
Leider steht fest das ich mit beiden Kindern alleinerziehend sein werde.
Aktuell bin ich berufstätig, doch plagen mich ein bisschen finanzielle Ängste.
In meiner Ortschaft gibt es zwar eine Krippe aber mit fast 500€ ist diese auch berufstätig unleistbar. Somit benötige ich 2,5 Jahre Karenz bzw KBG. Aber ganz ehrlich von 436 € KBG kann ich nichtmal meine Miete zahlen.
Hat man während dem KBG-Bezug Anrecht auf Mindestsicherung in NÖ?
Werden Kindesunterhalt und Familiebeihilfe zum Familieneinkommen hinzugezählt und daher die Mindestsicherung gekürzt?
Muss ich sonst irgendetwas bedenken, also vorallem auf der finanziellen Seite?
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe/Ratschläge.
Lg Sorakisu
Kommentare
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Gib mir kurz 5 min, ich schau dir fix was die Sätze sind
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Kind 1 : 203
Kind 2 : 203
Davon sind Einkommen wie KBG und Alimente abzuziehen. Fbh nicht abziehen.
Achtung, nö hat den Wohnkostenanteil nicht extra!
Er ist schon im Satz und beträgt bei dir mit Kindern 321€.
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ich weiss jetzt nicht die genauen zahlen aber wenn du aber wenn du zb unterhalt 200 euro bekommst dann wird dir die differenz zu den 203 ausgezahlt. also würdest du 3 euro pro kind bekommen.. bekommst du allerdings 400 euro unterhalt dann kriegst du für die kinder nichts.
du als erwachsene hast recht auf 885 euro aber du bekommst ja nur die differenz zu den 436 euro kbg
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Ich hab mir das jetzt durchgerechnet. Wenn meine Rechnung stimmt, sollten wir die ersten zweieinhalb Jahre durchkommen.
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Gib einfach mal in google ein Kinderbetreuung förderung kleinkinder. Ich kann außerdem bei meiner Gemeinde um eine Förderung bitten, da musst du aber deine finanzielle Situation offen legen drum hab ich das bisher noch nicht gemacht. Mein Sohn ist jetzt 2,5 und geht in der Kindergarten in der Gemeinde und kostet nur mehr halb so viel wie die Krabbelstube davor