Hallo
Ich bin Österreicherin und mein Lebensgefährte ist Deutscher.
Bei der Geburt bekommt unsere Kleine automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft und auch die Urkunde Staatsbürgerschaftsnachweis. Für Deutschland gibt es so eine Urkunde jedoch nicht...
Wie also kann ich für unsere Kleine auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Welche Fristen müssen hier eingehalten werden?
Kommentare
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(QUELLE: Außenministerium)
Ich würde mal davon ausgehen dass du das am besten am Standesamt bekannt gibst wenn du auch die Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis holst.
Wir haben die gleiche Konstellation wie ihr aber unser Kind wird nur die österr. Staatsbürgerschaft haben weil eine Doppelstaatsbürgerschaft in dem Fall einfach keinen Sinn macht.
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Wir haben deutsch / Italienisch und wir haben die erste Staatsbürgerschaft eben beim Standesamt angegeben und dann die zweite bei der Botschaft gemeldet. Es wäre egal gewesen bei welcher zuerst.
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Gewünscht hätte ich mir Österreich/Italien. Aber für AT beim Zwerg hätte ich meine abgeben müssen. Finde es so blöd dass er hier lebt und aufwächst und später auch nicht wählen kann oder bestimmte Berufe nachgehen. Mit 5 oder 6 Jahren gibt es die Option AT zu beantragen, wobei er dann beide anderen abgeben müsste.
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In Deutschland ist der staatsbürgerschaftsnachweis der Reisepass. Also könnt ihr mit der Geburtsurkunde aufs Konsulat dackeln und den Reisepass beantragen, et voila.
Darf ich fragen wozu ihr das unbedingt wollt? Bringt doch keine Vorteile 🤔 Ich wollte nicht extra aufs Konsulat (bevor ich da freiwillig nochmal hingehe, muss einiges passieren 😅). Und da dein Partner ja als Vater eingetragen ist, bekommen sie ja jederzeit den deutschen Reisepass?! Da würde ich ihn lieber später holen wenn er länger gültig ist!
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@antje dachte die AUT ist Geburtsrecht? wieso müsstest du DE abgeben? betrifft ja Zwergi und nicht dich 🤔 und auf welcher Grundlage kann er AUT beantragen mit 5/6 obwohl kein Elternteil AUT hat? da wäre ja logischer er hat ab geburt aut/it und de scheint nicht auf- warum auch. verwirrt bin
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In Österreich gilt noch immer die Wehrpflicht. Also wird jeder mit österreichischer Staatsbürgerschaft zur Musterung geladen.
Sobald der Junge mit dem Wehrdienst beginnt, verliert er sofort die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Kinder sind nur Österreicher (Mama Dtl Papa Ö) da wir sogar den Verzicht der deutschen Staatsbürgerschaft bei Gericht beantragt haben.
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Das mit dem Militärdienst betrifft freiwilligen Militärdienst.
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Ich habe 2 eingebürgert. Kam auf 700€ pro Nase.
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Ryan wurde vor 3 Jahren aufgrund Abstammung nachträglich eingebürgert. (Papa Ö)
Liam wurde aufgrund der 6 Jahre in Österreich vor 2 Jahren eingebürgert.
Beide je ~ 700€
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Und es wäre egal wo man wohnt man hilt sich einfach den Pass denn man möchte, Deutschland ja wesentlich günstiger wie hier...
Aber wir wollen einfach beide Möglichkeiten haben
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Wie ich das hier alles gelesen habe, ging mir einiges durch den Kopf und stell mir ein paar Fragen.
(Ich AT mein Lebensgefährte und Papa der Kinder D).
Haben/Hätten meine Kinder eigentlich beide Staatsbürgerschaften oder nur wenn wir verheiratet wären? Muss man das zuzätzlich wo angeben oder melden? Was wären die Vorteile und Nachteile für die Kinder wenn sie beides hätten.
Für mich war das eigentlich bis jetzt nie ein Thema, da wir hier in Österreich leben und die Kinder und ich ausser den Papa so gar nix mit Deutschland am Hut haben und zu tun haben, war das für mich nie eine Frage.
Vielleicht habt ihr ja Infos und Tips für mich.
Meinen LG kann i zu all diesen Rechtlichen Sachen nicht befragen, da ich dazu von ihm sowieso keine Infos krieg.
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Es gibt kein Geburtsrecht in AT für die Staatsbürgerschaft. Daher wird die der Mutter und die des Vaters weitergegeben.
Gegen die italienische kann man sich nicht sträuben - die hat man mit dem italienischen Elternteil sofort Kraft Geburt.
Auf alle Fälle könnte ich die AT nur weiter geben an den kleinen, wenn ich eben AT hätte. Und daher hätte ich de abgeben müssen.
@delphia680 ne Geburtsrecht leider nicht 😒
Ich find es so blöd dass unser Zwerg in Österreich lebt, aufwächst und dann eben nicht die Staatsbürgerschaft hat.
Und beantragen kann er da er dann als ewr Bürger breites 5 Jahre im Land lebt.
Er muss aber beide abgeben wenn wir das machen.
@Mutschekiepchen man wird geladen wenn man in AT lebt. Bei uns gibt es recht viel Italienisch/österreichische verwandtschadt (Südtiroler halt). Die Jungs sind dann in de zum studieren zwecks Wehrpflicht. Sobald einer nen Wohnsitz in AT hat, bekommt er die Einladung, mit leben im Ausland eben nicht.
@christin198 also man muss nicht verheiratet sein, jedoch in DE die Vaterschaftserklärung abgeben. Weiß nicht ob es dafür Fristen gibt.
Vorteil ist bei der Deutschen dass es mehr Visa und arbeitsgenehmigungen gibt wie zum Beispiel work ans Travel. Die haben derzeit eben mehr Abkommen. Ansonsten sehr ich keinen wirklichen Vorteil, außer man steht drauf in anderen Ländern ein Wahlrecht zu haben.
Nachteil sind die Kosten vom Pass. Genau genommen müsste man ja dann auch immer zwei Pässe beantragen. Und zusätzliche Behördenwege zwecks Umzug usw oder Heirat muss eingereicht werden.
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Die Kinder und ich werden sicherlich nicht umziehen. Sie leben hier in AT und sind auch da geboren.
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In Italien ist das verpflichtend, in DE weiß ich es nicht.
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unter dem punkt, doppelstaatsbürgerschaft bei kindern
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260430.html#Kinder
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Hab ich das alles richtig verstanden???
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I werd für die Kinder sicher keinen Deutschen Reisepass beantragen, da ich eigentlich a gar nicht möchte das sie diese Staatsbürgerschaft auch haben.
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Ich bin auch deutsche - unsere erste Tochter geboren 05/13 ist ebenso wie ich deutsche da damals noch galt „Staatsbürgerschaft die der Mutter“ - im April 19 kam unsere zweite Tochter zur Welt, diese bekam gleich die Österrreichische Staatsbürgerschaft - hat aber auch Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft und man muss dies nirgends noch mal angeben wer der Vater ist, dies geht ja aus der Geburtsanzeige hervor.
Unsere große Tochter könnte die AT Staatsbürgerschaft bereits beantragen - würde aber 700€ kosten.
Da wir 2020 heiraten bekommt auch die große automatisch durch die Ehe das Anrecht auf die doppelte Staatsbürgerschaft.
Hab diesbezüglich schon mehrfach mit BH und Botschaft telefoniert.
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