eaKBG und Grundstücksverkauf

bearbeitet 29. 11. 2019, 11:40 in Karenz & Rechtliches
Hat jemand Erfahrung mit einem Grundstücksverkauf während der Karenz? Ich beziehe bis Ende Februar noch eaKBG und dann für 1 Jahr nichts, bin aber in Karenz. Für die Altbausanierung möchte ich das Grundstück gerne verkaufen. Muss ich das KBG dann zurück zahlen?

Die GKK hat mich an die KBG Serviceline verwiesen, mit „die wissen alles“. Die Serviceline hat mich gebeten bei den Listen der Zuverdienste nachzuschauen. Die Liste hab ich gefunden aber nichts brauchbares gefunden. Antwort vom Finanzamt ist noch ausständig.

#eakbg
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Kommentare

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass das als Zuverdienst gilt da es ja kein geregeltes, wiederkehrendes Einkommen ist. Würde gar nicht auf die Idee kommen, dass der KK zu melden ehrlich gesagt. Für mich besteht da km Kopf überhaupt kein Zusammenhang. Aber viele Mamas hier wissen da bestimmt mehr als ich 🙂
    MorganaFischchen2019wusal86
  • Ich schließe mich @Kaffeelöffel an. Das würde ich gar nicht melden. Ist ja dein Eigentum. Wenn du zb dein Auto verkaufst, weil du es nicht mehr brauchst, dann hast du auch ein paar + Euros, meldest aber auch nicht.
    Fischchen2019
  • @Fischchen2019 normalerweise stellt ein einmaliger Grundstücksverkauf kein regelmäßiges Einkommen dar
    Fischchen2019
  • Würde mich da auch absicher ganz so eindeutig finde ich das nicht.
    Hab z. B das hier gefunden:
    "Sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken sind von der Einkommensteuerpflicht betroffen. Bei dem zu versteuernden Betrag handelt es sich um die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten"
    Kommt aber drauf an wie lange es dir schon gehört, ob du es teurer verkaufst, wann das Grundstück aufgeschlossen wurde usw ob man Steuern zahlen muss.

    Auf jeden Fall könntest du das KBG auch ein Monat pausieren, dann zählen Einkünfte in diesem Monat nicht.
    Fischchen2019
  • @Fischchen2019 Frag nochmal nach, aber ein privater Grundstücksverkauf wird meiner Ansicht nach nicht bei der Ermittlung der Höhe der maßgeblichen Einkünfte erfasst, denn davon steht nichts im Gesetz.
    Fischchen2019
  • Schicke anbei das Infoblatt, dürfte nicht dazuzählen!
    Einkünfte zählen aber übrigens nur bei dem, der bezieht, solltet ihr also dennoch unsicher sein, kann vielleicht dein Mann das Grundstück verkaufen?! 39700940-f3d8-11e9-8e43-45469464b1c6.jpeg39954480-f3d8-11e9-8e43-45469464b1c6.jpeg
    Fischchen2019
  • Sorry, ist verkehrt 🙈
  • Herangezogen werden nur die betrieblichen einkunftsarten also unselbststandige Arbeit, selbstständige Arbeit, Land + forst sowie Gewerbebetrieb.
    (siehe kinderbetreuungsgeldgesetz par 8 abs 1). - so zählen zb Einkünfte aus Vermietung nicht zum kbg.)
    Da fällt ein Grundstücksverkauf im privaten Bereich nicht darunter. Dieser muss jedoch in der einkommenssteuererklärung versteuert werden, je nach haltedauer zu unterschiedlichen steuersatzen.
    itchifyKaffeelöffelHase_89Fischchen2019
  • Vielen Dank für die vielen Antworten! 👍🏻😃
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