Hat jemand Erfahrung mit einem Grundstücksverkauf während der Karenz? Ich beziehe bis Ende Februar noch eaKBG und dann für 1 Jahr nichts, bin aber in Karenz. Für die Altbausanierung möchte ich das Grundstück gerne verkaufen. Muss ich das KBG dann zurück zahlen?
Die GKK hat mich an die KBG Serviceline verwiesen, mit „die wissen alles“. Die Serviceline hat mich gebeten bei den Listen der Zuverdienste nachzuschauen. Die Liste hab ich gefunden aber nichts brauchbares gefunden. Antwort vom Finanzamt ist noch ausständig.
#eakbg
Kommentare
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Hab z. B das hier gefunden:
"Sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken sind von der Einkommensteuerpflicht betroffen. Bei dem zu versteuernden Betrag handelt es sich um die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten"
Kommt aber drauf an wie lange es dir schon gehört, ob du es teurer verkaufst, wann das Grundstück aufgeschlossen wurde usw ob man Steuern zahlen muss.
Auf jeden Fall könntest du das KBG auch ein Monat pausieren, dann zählen Einkünfte in diesem Monat nicht.
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Einkünfte zählen aber übrigens nur bei dem, der bezieht, solltet ihr also dennoch unsicher sein, kann vielleicht dein Mann das Grundstück verkaufen?!
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(siehe kinderbetreuungsgeldgesetz par 8 abs 1). - so zählen zb Einkünfte aus Vermietung nicht zum kbg.)
Da fällt ein Grundstücksverkauf im privaten Bereich nicht darunter. Dieser muss jedoch in der einkommenssteuererklärung versteuert werden, je nach haltedauer zu unterschiedlichen steuersatzen.
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