Hallo,
Kennt sich da jemand aus?
Ist es ein Unterschied ob mein Mann nach der Geburt für meinen großen (2) Sohn in Pflegeurlaub geht, weil ich im KH bin und danach mich mal um meine Tochter kümmern muss, oder er nach dem KH dann für mich und meine Tochter in Pflegeurlaub geht?
Wie lange darf er Pflegeurlaub gehen?
Und gibt es eine Regelung dass er zB im HomeOffice weiter arbeiten könnte, aber halt nicht zu Kunden /auf Dienstreise fahren muss?
Wie habt ihr die erste Zeit nach der Geburt des 2. Kindes geregelt?
Bei meinem Sohn war mein Mann einfach 5 Wochen im Urlaub, aber diesmal im neuen Job wird höchstens eine Woche Urlaub drinnen sein, wenn überhaupt.
Danke, LG
Kommentare
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2 Woche pflegeurlaub für Kind unter 12 bei neuerlicher Erkrankung ( also darf mit der 1. Woche nicht zusammen hängen) ...
Hatten das Thema auch erst kürzlich und lange Gespräche mit Personalbüro...
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Wenn er aber die erste Woche schon für ein Kind aufwendet, kriegt er für dich keine zweite Woche mehr.
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gibts nicht auch sowas wie "freistellung zur Betreuung" vom 1. Kind solange die Mama mit dem 2. im KH ist?
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Mein Mann hat einen anderen Hausarzt als ich, muss er dann zu seinem oder zu meinem Hausarzt wegen Pflegeurlaub?
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es geht im besten Fall um eine natürliche Geburt.
Mein Mann muss ja mal während ich im KH bin Pflegeurlaub für unseren Sohn gehen. Das danach ist bei uns die große Frage.
Wenn mein Mann für jedes Kind unter 12J 2 Wochen in Pflege gehen kann, dann wäre es ja gscheit die erste Woche (also 3 Tage KH und 2 Tage daheim) für meinen Sohn zu gehn, und die 2. Woche für mein Baby.
Nur reicht es wenn der Arzt die Freistellung schreibt? Den ich denke unser Arzt ist da eh ganz nett und würde das so schreiben, außer es gibt da halt genaue Vorgaben oder Punkte die gegeben sein müssen.
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1 Woche Pflegefreistellung für Kind Nr.1 während die Mama im KH ist und dann 1 Woche Pflegefreistellung für die Mama zuhause
oder?
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Bei einer Freundin hat der Arzt einfach von Mittwoch (Geburt) bis Sonntag der darauffolgenden Woche einen Pflegeurlaub für das Kind (1. Kind) geschrieben, also 1,5 Wochen.
Sie hat Ambulant entbunden.
Ist das jetzt nur gegangen weil sie Ambulant entbunden hat, oder weil der Arzt einfach so nett war und mehr geschrieben hat?
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Ich hab vor der Karenz im Bereich Personal gearbeitet... und da war es eben so..
1 Woche für Gattin oder Kind oder sonst wem im gemeinsamen Haushalt
2. Woche für Kind unter 12 Jahren bei Krankheit was nicht mit der 1. Woche zusammen hängt..
Und zum Anlassfall Geburt und Pflege war es immer so...
Wenn Mutter KS hatte, 1 Woche pflegefrei für Vater wenn die Mutter daheim war (nach Entbindung) bzw. wenn der Papa auf Kind Nr. 1 aufpassen muss weil Mama im kh, dann pflegefrei wg. Ausfall der hauptbetreuungsperson.
Hier Text von der AK
Sie haben Anspruch auf 1 Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr - und zwar im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeiten Sie daher beispielsweise 17 Stunden/Woche haben Sie Anspruch auf 17 Stunden Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr; arbeiten Sie 37 Stunden/Woche, beträgt Ihr Pflegefreistellungsanspruch 37 Stunden pro Arbeitsjahr uws.
Die Pflegefreistellung können Sie wochen-, tage- oder stundenweise nehmen, je nachdem wie Sie sie brauchen.
Darüber hinaus gibt es eine zweite Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres (wiederum im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit), wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen haben.
Leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) können dieses Recht unabhängig vom Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts beanspruchen. Für leibliche Kinder von EhegattIn, PartnerIn oder LebensgefährtIn könne Sie die 2. Woche nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
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Aber ich bin auch nicht vom Fach, ich denk mir das nur 👍
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Also wenn 2 Kinder da sind geht 1 Woche fix für Kind Nr. 1,
wenn die 1. Woche verbraucht ist gibts nur noch erweiterte Pflegefreistellung, wobei es sich dabei um eine neuerliche Arbeitsverhinderung handeln muss (kann dann vermutlich ausgelegt werden wie jeder mag) - die kann sowohl für Kind Nr. 2 oder auch die notwendige Betreuung der Mama sein (wenn dieses fiese kleine Wörtchen nicht wäre)
Besonders interessant finde ich auch:
"Falls die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber auf einem ärztlichen Gutachten besteht, muss sie/er die dafür in der Arztpraxis verrechneten Kosten übernehmen"
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@Bella_K Ja also theoretisch sollte eine mündliche Bekanntgabe beim AG reichen, wenn er es schriftlich will muss er es zahlen
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Ich hoffe meine Ärztin ist da besser, den am Montag werde ich mal zu ihr schaun.
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Hier Ist das ganz gut beschrieben:
https://www.finanz.at/arbeitnehmer/pflegeurlaub/
Also dein Mann hat ein Anrecht darauf, wenn du die Hauptbetreuungsperson des Großen Kindes bist.
LG
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Ich war nun bei meiner Ärztin und sie hat für meinen Mann nun von der Geburt am Dienstag bis Freitag die Woche drauf eine Plegefreistellung geschrieben. Sie meinte nur, wenn er bei der Firma nicht so viele Tage mehr über hat, werden die es kürzen. Die Firma hat bis jetzt aber noch nichts dazu gesagt
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Wir haben gestern einen Geburtsvorbereitungskurs besucht und die Hebamme meinte, die Männer können auch Pflegeurlaub nehmen wenn man keinen KS hatte - beim Arzt einfach sagen, dass die Frau Kreislaufprobleme hat.
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Nur so als Denkanstoß!
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Muss mein Freund bei uns in der Wohnung gemeldet sein um Pflegeurlaub beantragen zu können ? (ET 8.5.2020 erst ^^)
Wir leben zusammen in meiner Wohnung schon über 2 Jahre aber er ist noch zu hause in NÖ gemeldet, dass wenn wir mal in NÖ Haus bauen, diese Wohnbauförderung nicht verlieren....
Wäre eine Nebenmeldung auch ausreichend bei uns ?
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Mein Mann u ich haben nämlich erst seit Sommer 2018 den selben Hauptwohnsitz und ich glaub davor wäre Pflegeurlaub nicht möglich gewesen....
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Hallo zusammen, habe soeben mit der AK telefoniert....
Also wie folgt:
Wenn es das leibliche Kind ist, muss man weder gemeldet sein noch einen gemeinsamen Haushalt haben, da steht dem Vater IMMER Pflegeurlaub zu!!
Bei Stiefkinder, muss es wieder einen gemeinsamen Haushalt geben.
Für die Mütter also wenn wir krank sind, kann er sich auch Pflegeurlaub nehmen, wenn es einen gemeinsamen Haushalt gibt.
Gemeinsamer Haushalt = hat nichts mit dem Meldeamt zu tun, also muss nicht formell aufliegen das er dort gemeldet ist. Wenn der Hauptmieter (z.B. ICH) sagt mein Partner wohnt schon 2 Jahre bei mir, hat er auf jeden Fall anspruch auf Pflegeurlaub.
Also der Partner oder Vater oder Freund oder so, muss nicht gemeldet sein aber es muss einen gemeinsamen Haushalt geben!!!
Hoffe ich konnte euch jetzt auch weiterhelfen
LG
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