Pflegeurlaub nach Geburt

Hallo,
Kennt sich da jemand aus?
Ist es ein Unterschied ob mein Mann nach der Geburt für meinen großen (2) Sohn in Pflegeurlaub geht, weil ich im KH bin und danach mich mal um meine Tochter kümmern muss, oder er nach dem KH dann für mich und meine Tochter in Pflegeurlaub geht?

Wie lange darf er Pflegeurlaub gehen?

Und gibt es eine Regelung dass er zB im HomeOffice weiter arbeiten könnte, aber halt nicht zu Kunden /auf Dienstreise fahren muss?

Wie habt ihr die erste Zeit nach der Geburt des 2. Kindes geregelt?
Bei meinem Sohn war mein Mann einfach 5 Wochen im Urlaub, aber diesmal im neuen Job wird höchstens eine Woche Urlaub drinnen sein, wenn überhaupt.

Danke, LG

Kommentare

  • 1 Woche pflegeurlaub für Gattin oder Kind

    2 Woche pflegeurlaub für Kind unter 12 bei neuerlicher Erkrankung ( also darf mit der 1. Woche nicht zusammen hängen) ...

    Hatten das Thema auch erst kürzlich und lange Gespräche mit Personalbüro...
  • Er sollte besser zuerst für dich gehen, weil für ein Kind bekommt er eine zweite Woche.
    Wenn er aber die erste Woche schon für ein Kind aufwendet, kriegt er für dich keine zweite Woche mehr.
  • Pflegefreisstellung für die Mutter ist aber nur nach einem KS möglich
  • Ich hatte einen ks, mein Mann bekam 2 Wochen Pflegefreistellung, der Dienstgeber so genehmigt und der Arzt einfach auf unsere beiden Kinder geschrieben
  • oh, da les ich mal mit...

    gibts nicht auch sowas wie "freistellung zur Betreuung" vom 1. Kind solange die Mama mit dem 2. im KH ist?
  • Ich lese da auch mal mit 😊 bzw hab ich auch eine Frage dazu:
    Mein Mann hat einen anderen Hausarzt als ich, muss er dann zu seinem oder zu meinem Hausarzt wegen Pflegeurlaub?
  • Also ich musste für die pflegefreistellung für meinen Mann zu meiner ärztin
  • Mein Mann war bei seinem Arzt - meinte Frau hatte KS.. er braucht pflegefrei.... musste ich nix zahlen... mein Arzt verlangt für pflegefrei €15,- pro Bestätigung...
  • Danke euch mal,
    es geht im besten Fall um eine natürliche Geburt.

    Mein Mann muss ja mal während ich im KH bin Pflegeurlaub für unseren Sohn gehen. Das danach ist bei uns die große Frage.
    Wenn mein Mann für jedes Kind unter 12J 2 Wochen in Pflege gehen kann, dann wäre es ja gscheit die erste Woche (also 3 Tage KH und 2 Tage daheim) für meinen Sohn zu gehn, und die 2. Woche für mein Baby.

    Nur reicht es wenn der Arzt die Freistellung schreibt? Den ich denke unser Arzt ist da eh ganz nett und würde das so schreiben, außer es gibt da halt genaue Vorgaben oder Punkte die gegeben sein müssen.
  • Ich weiß nicht wie es richtig ist, aber bei uns in der Arbeit hat ein Kollege der zum zweiten Mal Papa wurde nur Pflegeurlaub bekommen während die Mutter im KH war. Danach nicht mehr weil die Kinder ja nicht krank waren. Der Arzt hat zwar 2 Wochen Pflegeurlaub wegen Geburt geschrieben aber unsere Buchhaltung hat das nicht akzeptiert.
  • Pflegeurlaub bekommt er nicht für jedes Kind zwei Wochen. Er bekommt insgesamt maximal zwei Wochen und die zweite Woche überhaupt nur dann, wenn er sie für ein Kind unter 12 Jahren verwendet.
  • Die zwei Wochen darf man auch nicht hintereinander nehmen. Wurde eh schon oben erwähnt.
  • aber theoretisch würde es so gehen:
    1 Woche Pflegefreistellung für Kind Nr.1 während die Mama im KH ist und dann 1 Woche Pflegefreistellung für die Mama zuhause

    oder?
    Sternchen0212
  • Ne die zweite Woche gibt's nur noch für ein Kind, nach der ersten Woche gibt's für die Mama nix mehr
  • Und wer oder wie wird das ausgestellt?

    Bei einer Freundin hat der Arzt einfach von Mittwoch (Geburt) bis Sonntag der darauffolgenden Woche einen Pflegeurlaub für das Kind (1. Kind) geschrieben, also 1,5 Wochen.
    Sie hat Ambulant entbunden.

    Ist das jetzt nur gegangen weil sie Ambulant entbunden hat, oder weil der Arzt einfach so nett war und mehr geschrieben hat?

  • @Mami_Maus je nach Kulanz vom Dienstgeber ist das abhängig. Vorsicht aber: Auch wenn der Arzt "mehr" darauf schreibt: Rein rechtlich könnte es dann unbezahlte Pflegefreistellung werden.
  • @winnie könnte die zweite Woche dann auf kind nr 2 geschrieben werden, wenns der mama schlecht geht?
  • Könnte schon... kommt immer drauf an wie kulant der Dienstgeber ist.

    Ich hab vor der Karenz im Bereich Personal gearbeitet... und da war es eben so..

    1 Woche für Gattin oder Kind oder sonst wem im gemeinsamen Haushalt
    2. Woche für Kind unter 12 Jahren bei Krankheit was nicht mit der 1. Woche zusammen hängt..

    Und zum Anlassfall Geburt und Pflege war es immer so...

    Wenn Mutter KS hatte, 1 Woche pflegefrei für Vater wenn die Mutter daheim war (nach Entbindung) bzw. wenn der Papa auf Kind Nr. 1 aufpassen muss weil Mama im kh, dann pflegefrei wg. Ausfall der hauptbetreuungsperson.

    Hier Text von der AK

    Sie haben Anspruch auf 1 Woche Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr - und zwar im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

    Arbeiten Sie daher beispielsweise 17 Stunden/Woche haben Sie An­spruch auf 17 Stunden Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr; ar­beit­en Sie 37 Stunden/Woche, beträgt Ihr Pflegefreistellungsanspruch 37 Stunden pro Arbeitsjahr uws.

    Die Pflegefreistellung können Sie wochen-, tage- oder stund­en­weise nehmen, je nachdem wie Sie sie brauchen.

    Darüber hinaus gibt es eine zweite Pflege­frei­stellungs­woche inner­halb eines Arbeitsjahres (wiederum im Ausmaß Ihrer wöch­ent­lich­en Arbeitszeit), wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und Sie keinen Anspruch auf Ent­gelt­fort­zahl­ung aus sonstigen wichtigen Gründen haben.

    Leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) können dieses Recht un­ab­häng­ig vom Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts be­an­spruch­en. Für leibliche Kinder von EhegattIn, PartnerIn oder LebensgefährtIn könne Sie die 2. Woche nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
  • @PrincessSunshine Das weiß ich leider nicht, das wird individuell sein, ob der Arzt bereit ist, das zu tun. Es ist ja so gesehen eine Lüge, die er unterschreibt. könnte für ihn vielleicht Ärger geben 🤷‍♀️
  • @winnie wie kommst du drauf dass es eine Lüge ist??
  • @PrincessSunshine naja wenn er schreibt, dass das Kind krank ist, obwohl es der Mama schlecht geht, ist es ja technisch gesehen gelogen 🧐
    Aber ich bin auch nicht vom Fach, ich denk mir das nur 👍
  • @winnie ich hätt mir das eher so gedacht als freistellung zur betreuung vom Kind, weils der Mama schlecht geht
  • @PrincessSunshine Ja ich weiß schon, wäre auch super wenn das ginge, aber so genau weiß ichs leider nicht, wie man die Regeln auslegen kann. Laut denen darf er für die Mama 1 Woche haben, aber auch bloß wenn er nicht zuvor schon eine Woche hatte 👍Vielleicht korrigiert mich jemand, der sich richtig auskennt 😘
  • weiß wer wo man sowas nachlesen kann? also die offizielle Regelung/ Gesetzestext etc?
  • @Bella_K danke für den Link

    Also wenn 2 Kinder da sind geht 1 Woche fix für Kind Nr. 1,
    wenn die 1. Woche verbraucht ist gibts nur noch erweiterte Pflegefreistellung, wobei es sich dabei um eine neuerliche Arbeitsverhinderung handeln muss (kann dann vermutlich ausgelegt werden wie jeder mag) - die kann sowohl für Kind Nr. 2 oder auch die notwendige Betreuung der Mama sein (wenn dieses fiese kleine Wörtchen nicht wäre)

    Besonders interessant finde ich auch:
    "Falls die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber auf einem ärztlichen Gutachten besteht, muss sie/er die dafür in der Arztpraxis verrechneten Kosten übernehmen"
  • Ok danke euch allen, dann rechne ich mal mit einer Woche ab Geburt und hoffe einfach dass die Firma ihn nicht gleich danach wieder auf Dienstreise schickt.
  • Also mein ag übernimmt die Kosten, die ordihilfe hat gemeint, wenn er es nicht zahlt, soll ich anrufen und ihr sagen, wann ich die Tage brauche, dann trägt sie es ein, sollte der ag anrufen, schriftliche Bestätigung hätte ich dann aber keine bekommen...
  • @Mami_Maus plus 1 Tag Sonderurlaub für Geburt eines Kindes 😅

    @Bella_K Ja also theoretisch sollte eine mündliche Bekanntgabe beim AG reichen, wenn er es schriftlich will muss er es zahlen
  • Bella_KBella_K

    928

    bearbeitet 28. 10. 2019, 21:49
    In unserem Betrieb brauchen wir Bestätigungen für alles 😉! Aber er zahlt es eh, also kein Problem
  • @engelchen 333 Ich hatte keinen ks und mein Mann war eine Pflegeurlaub für mich
  • @Mami_Maus mein mann war nach beiden entbindungen jeweils eine woche im pflegeurlaub (für mich) und 2 wochen normal in urlaub. 1 tag sonderurlaub war auch dabei. ich habe normal entbunden (kein ks)
  • Also unsere Kleine ist da, und mein Mann ist zu seinem Hausarzt wegen dem Pflegeurlaub. Er hat nicht mal für die 3 Tage die ich im KH war, einen Pflegeurlaub gekommen. Der Arzt sieht hier keine Notwendigkeit... keine Ahnung was er denkt, dass mein 2 Jähriger aleine daheim bleiben kann?

    Ich hoffe meine Ärztin ist da besser, den am Montag werde ich mal zu ihr schaun.
  • Hallo!

    Hier Ist das ganz gut beschrieben:

    https://www.finanz.at/arbeitnehmer/pflegeurlaub/

    Also dein Mann hat ein Anrecht darauf, wenn du die Hauptbetreuungsperson des Großen Kindes bist.

    LG
  • Danke für den Link!

    Ich war nun bei meiner Ärztin und sie hat für meinen Mann nun von der Geburt am Dienstag bis Freitag die Woche drauf eine Plegefreistellung geschrieben. Sie meinte nur, wenn er bei der Firma nicht so viele Tage mehr über hat, werden die es kürzen. Die Firma hat bis jetzt aber noch nichts dazu gesagt :)

  • Hi all,
    Wir haben gestern einen Geburtsvorbereitungskurs besucht und die Hebamme meinte, die Männer können auch Pflegeurlaub nehmen wenn man keinen KS hatte - beim Arzt einfach sagen, dass die Frau Kreislaufprobleme hat.

  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,420

    bearbeitet 9. 11. 2019, 13:47
    @Flipp ja, kann sein. Man möge nur Bedenken, dass der Mann sich dann eventuell keinen Pflegeurlaub mehr nehmen kann, falls die Mama wirklich mal flach liegt und sich nicht ums Kind kümmern kann. Mir persönlich wär das etwas zu riskant. Ich bin schon mir Angina flach gelegen u d war sehr froh, dass mein Mann sich um unsere Tochter gekümmert hat und dafür Pflegeurlaub nehmen konnte.
    Nur so als Denkanstoß!
    vonni7
  • @Kaffeelöffel ok da hast du gar nicht so unrecht, danke mal für den Denkanstoss :) werd ich mit meinem Mann noch besprechen
    Kaffeelöffel
  • Hallo zusammen, ich hätte eine andere Frage bezüglich Pflegeurlaub....

    Muss mein Freund bei uns in der Wohnung gemeldet sein um Pflegeurlaub beantragen zu können ? (ET 8.5.2020 erst ^^)

    Wir leben zusammen in meiner Wohnung schon über 2 Jahre aber er ist noch zu hause in NÖ gemeldet, dass wenn wir mal in NÖ Haus bauen, diese Wohnbauförderung nicht verlieren....

    Wäre eine Nebenmeldung auch ausreichend bei uns ?

  • @Naddl ich glaube, dass die Voraussetzung ein gemeinsamer Hauptwohnsitz ist, aber frag doch mal sicherheitshalber bei der AK nach, die können dir das sicher beantworten 😊
  • @Naddl folgendes steht auf der AK Seite: Betreuungsfreistellung können Sie auch für leibliche Kinder Ihrer Ehegattin, eingetragenen Partnerin oder Lebensgefährtin bzw. Ihres Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten in Anspruch nehmen, wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind in einem ge­meinsamen Haushalt leben.
  • Ein gemeinsamer Haushalt besteht, wenn zwischen Ihnen und dem Angehörigen eine Wirtschafts- und Wohngemeinschaft besteht. Eine polizeiliche Meldung reicht nicht aus - sie ist bloß ein Indiz. Es ist egal, ob Sie dem Angehörigen gegenüber unterhaltspflichtig oder erziehungsberechtigt sind. Ein bloßes Nebeneinanderwohnen gilt nicht als gemeinsamer Haushalt.
  • @Butterfliege das bedeutet also wenn er nicht gemeldet ist, dann kann er keinen Pflegeurlaub nehmen....aber spannend wäre ob es zählt wenn es als Nebenwohnsitz eingetragen ist, aber ich denke ich werde bei der AK anrufen und einfach fragen....danke für die Antwort :D
  • @Naddl ich glaube mal irgendwo gehört/gelesen zu haben, dass eine Nebenwohnsitz Meldung nicht ausreichend ist ,🤔 aber wenn du von der AK eine Antwort hast, sei bitte so lieb und poste es hier, würde mich auch interessieren.
    Mein Mann u ich haben nämlich erst seit Sommer 2018 den selben Hauptwohnsitz und ich glaub davor wäre Pflegeurlaub nicht möglich gewesen....
  • @naddl pflegeurlaub für dich??

  • @ohmy Pflegeurlaub falls mal was ist und ich krank sein sollte, also eigentlich eher fürs Kind gedacht, aber man kann sich ja beides nehmen, und fürs Kind aber glaube ich mehr....aber wenn ich eine Antwort habe von der AK dann poste ich das hier gerne.
  • @Flipp @Butterfliege @ohmy

    Hallo zusammen, habe soeben mit der AK telefoniert....

    Also wie folgt:

    Wenn es das leibliche Kind ist, muss man weder gemeldet sein noch einen gemeinsamen Haushalt haben, da steht dem Vater IMMER Pflegeurlaub zu!!

    Bei Stiefkinder, muss es wieder einen gemeinsamen Haushalt geben.

    Für die Mütter also wenn wir krank sind, kann er sich auch Pflegeurlaub nehmen, wenn es einen gemeinsamen Haushalt gibt.

    Gemeinsamer Haushalt = hat nichts mit dem Meldeamt zu tun, also muss nicht formell aufliegen das er dort gemeldet ist. Wenn der Hauptmieter (z.B. ICH) sagt mein Partner wohnt schon 2 Jahre bei mir, hat er auf jeden Fall anspruch auf Pflegeurlaub.

    Also der Partner oder Vater oder Freund oder so, muss nicht gemeldet sein aber es muss einen gemeinsamen Haushalt geben!!!

    Hoffe ich konnte euch jetzt auch weiterhelfen :D

    LG
  • Danke für die Info @Naddl 👍😊
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