insecure also weiß ja nicht was dein problem ist, aber angriff ist auch bei dir anscheinend gleich ein Mittel. Was soll diese Meldung. Wir schreiben hier alle über ein Thema und tauschen uns aus!Wenn du ja angeblich mit Pflege bedürftigen Menschen zu tun hast. Und so wie LOLLE schrieb, heute zu Tage gibt es unter Nachbarn nicht mal mehr ein Hallo. Leben und Leben lassen.
@lolle sei mir nicht bös, aber wenn ich einen Nachbarn hab, der mich, meine Kinder, meine Haustiere usw. BEDROHT (!!!!!), ist mir ehrlich gesagt egal, was derjenige für "Probleme" hat!
In so einem Streitfall unter Nachbarn gibts nur 2 Auswege: Streit schlichten oder einer zieht aus. Durch gegenseitige Anzeigen usw wird es leider so gut wie nie besser, sondern eher schlimmer
Und oft ist es leichter mit einer Situation umzugehen, wenn man die Hintergründe kennt!
Dass das Verhalten der Nachbarin nicht ok ist und etwas geändert werden muss ist klar - wie es geändert werden kann, darüber kann man diskutieren!
@nzmal ich finde es gut, dass du reagiert hast und der Hund einenMaulkorb trägt, ich persönlich würd aber auch nicht mit dem Lift fahren, wenn die Dame, oder ein anderer Nachbar drinnen ist, wenn es euren Hund so stresst!
Vl könnt ihr im Kinderzimmer oder Wohnzimmer einen richtig dicken Teppich hinlegen auf dem die Kinder während den Ruhezeiten spielen können - der sollte zumindest die Schallübertragung über die Decke dämpfen!
Kannst du die Glocke bei der Wohnungstür abschalten? (so dass man vom Eingang läuten kann, bei euch direkt aber nicht?) Wär auch eine Stress Quelle für den Hund weniger!
Und ev könntet ihr ja die Zimmer tauschen so dass die Kinder nicht unbedingt über dem Schlafzimmer der Dame spielen (falls möglich)!
Wenn ihr etwas in diese Richtung macht würde ich der Dame das auch mitteilen - so in die Richtung: "Frau xy, wir haben jetzt extra das und das gemacht, ich hoffe es ist dadurch etwas ruhiger bei Ihnen geworden"
Wie gesagt, nicht immer ist Angriff die beste Verteidigung - ich wünsche euch, dass ihr einen Weg findet euch wieder wohl in eurer Wohnung zu fühlen!
@karin06 also es war kein Angriff sondern meine Meinung.
Keine Ahnung ob du Psychologin, Krankenschwester, Altenpflegerin, Ärztin oder sonstiges bist und wie lange du Berufserfahrung hast (spielt auch keine Rolle)...allerdings ist deine „Diagnose“ / Meinung zu dieser beschriebenen Dame ziemlich weit her geholt.
Den dann würde deine Aussage auf ca. jeden „7“ Nachbarn zutreffen.
Den die Gründe bzw. Ratschläge mit Gesprächen usw. die du gegeben hast, geben 0,0% Aufschluss über Demenz -> es könnten Indizien sein, die allerdings auch auf andere Krankheiten hindeuten könnten....& genau dass solltest du wissen nachdem du vom Fach bist.
Wir haben bereits mehrmals versucht uns mit der Dame in Ruhe hinzusetzen für ein Gespräch bzw ein Gutachten, damit wir hören wie laut es wirklich ist. Haben sie auch auf einen Kaffee zu uns eingeladen zum Reden. Sie wollte das aber alles nicht, hat sogar unsere Entschuldigung ganz am Anfang abgelehnt, als unsere Tochter vor 2 Jahren anfing zu krabbeln und meinte nur wir wären Trampeltiere.
Teppich kommt leider nicht in Frage, weil wir auch eine Katze haben die da drauf machen würde und der Raum über ihr ist die Wohnküche, somit besteht auch keine Möglichkeit die Räume umzustellen.
Ich denke anders als die Hausverwaltung einzuschalten geht mit ihr nicht. Wir sind mit der AK in Verbindung und haben die Mietminderung beantragt und falls das abgelehnt wird würde die AK uns hier nkch weiterhelfen. Laut der Polizei ist eine Anzeige erst dann möglich, wenn die Beschimpfungen von mind 3 mündigen Personen mitbekommen werden und diese dann aussagen. Sie macht das aber eben nur wenn kein weiterer Nachbar dabei ist.
Werde euch aber auf dem laufenden halten, wie es weiter geht.
Beleidigung , üble nachrede usw ist ein privatanklage delikt und muss vom geschädigten am bezirksgericht angezeigt , eingeklagt werden.
Das ist im ö gesetz so geregelt.
@Patricia26
Bei dem geht es nicht um die beweisbarkeit per se sondern darum ob die beleidigung auch "öffentlich" vor zum. 2 anderen ausgesprochen wurde .
Lg
@Patricia26 Man darf jemand anderen nicht ohne dessen Zustimmung aufnehmen. Das Vorspielen einer solchen Aufnahme, auch bei Polizei oder Gericht, ist strafbar. Ich wäre vorsichtig mit derartigen Ratschlägen!
@Mutschekiepchen Du hast Recht, ich habe mich nicht ganz präzise ausgedrückt. Die Aufnahme eines Gespräches ohne das Wissen der anderen Person steht nicht ohne Strafe. Sehr wohl aberdass Zugänglich machen für andere. Und was nützt mir eine Aufnahme, wenn ich sie NIEMANDEM vorspielen darf?
Auch da muss ich dich leider enttäuschen.
In Österreich ist es sehr wohl möglich im Einzelfall, auch heimlich aufgezeichnete Tonaufnahmen vor Gericht als Beweismittel zu verwenden.
Dazu muss das Gericht entscheiden, ob die Privatsphäre des Abgehörten wichtiger ist oder die Straftat die damit bewiesen werden könnte.
Und um dir ein ganz persönliches Beispiel zu nennen, wir haben in einem Streit einen Finanzbeamten heimlich aufgenommen.
Diente vor Gericht als Beweis, wird bekamen Recht.
Ganz ehrlich sie muss es ja nicht heimlich aufnehmen. Sie kann ja die Aufnahme starten und als erstes sagen das sie in Zukunft jedes Wort aufnehmen wird, sofern diese Beleidigungen nicht sofort enden. Entweder spricht die Dame dann nicht weiter, weil sie nicht aufgenommen werden will, oder sie kann offiziell überführt werden. @joo@Mutschekiepchen richtig?
@Mutschekiepchen Ja, das stimmt. Es liegt dann im Ermessen der StA, wie die Verhältnismäßigkeit liegt. Sich darauf zu verlassen, dass einem in so einem Fall eh nichts passiert, ist aber blauäugig. Ich habe bei Gericht bereits mehrmals erlebt, dass es schief gegangen ist. Auch in Fällen von Körperverletzung.
Wichtig ist daher, sich des Risikos bewusst zu sein und es eben nicht, oder trotzdem bewusst einzugehen.
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Kommentare
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Dass das Verhalten der Nachbarin nicht ok ist und etwas geändert werden muss ist klar - wie es geändert werden kann, darüber kann man diskutieren!
@nzmal ich finde es gut, dass du reagiert hast und der Hund einenMaulkorb trägt, ich persönlich würd aber auch nicht mit dem Lift fahren, wenn die Dame, oder ein anderer Nachbar drinnen ist, wenn es euren Hund so stresst!
Vl könnt ihr im Kinderzimmer oder Wohnzimmer einen richtig dicken Teppich hinlegen auf dem die Kinder während den Ruhezeiten spielen können - der sollte zumindest die Schallübertragung über die Decke dämpfen!
Kannst du die Glocke bei der Wohnungstür abschalten? (so dass man vom Eingang läuten kann, bei euch direkt aber nicht?) Wär auch eine Stress Quelle für den Hund weniger!
Und ev könntet ihr ja die Zimmer tauschen so dass die Kinder nicht unbedingt über dem Schlafzimmer der Dame spielen (falls möglich)!
Wenn ihr etwas in diese Richtung macht würde ich der Dame das auch mitteilen - so in die Richtung: "Frau xy, wir haben jetzt extra das und das gemacht, ich hoffe es ist dadurch etwas ruhiger bei Ihnen geworden"
Wie gesagt, nicht immer ist Angriff die beste Verteidigung - ich wünsche euch, dass ihr einen Weg findet euch wieder wohl in eurer Wohnung zu fühlen!
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Keine Ahnung ob du Psychologin, Krankenschwester, Altenpflegerin, Ärztin oder sonstiges bist und wie lange du Berufserfahrung hast (spielt auch keine Rolle)...allerdings ist deine „Diagnose“ / Meinung zu dieser beschriebenen Dame ziemlich weit her geholt.
Den dann würde deine Aussage auf ca. jeden „7“ Nachbarn zutreffen.
Den die Gründe bzw. Ratschläge mit Gesprächen usw. die du gegeben hast, geben 0,0% Aufschluss über Demenz -> es könnten Indizien sein, die allerdings auch auf andere Krankheiten hindeuten könnten....& genau dass solltest du wissen nachdem du vom Fach bist.
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Das ist jemanden in wien passiert xD habs selbst grad erst auf FB gelesen (die wahrheit sei dahin gestellt, aber gut ist es auf alle fälle)
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Teppich kommt leider nicht in Frage, weil wir auch eine Katze haben die da drauf machen würde und der Raum über ihr ist die Wohnküche, somit besteht auch keine Möglichkeit die Räume umzustellen.
Ich denke anders als die Hausverwaltung einzuschalten geht mit ihr nicht. Wir sind mit der AK in Verbindung und haben die Mietminderung beantragt und falls das abgelehnt wird würde die AK uns hier nkch weiterhelfen. Laut der Polizei ist eine Anzeige erst dann möglich, wenn die Beschimpfungen von mind 3 mündigen Personen mitbekommen werden und diese dann aussagen. Sie macht das aber eben nur wenn kein weiterer Nachbar dabei ist.
Werde euch aber auf dem laufenden halten, wie es weiter geht.
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Das ist im ö gesetz so geregelt.
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Bei dem geht es nicht um die beweisbarkeit per se sondern darum ob die beleidigung auch "öffentlich" vor zum. 2 anderen ausgesprochen wurde .
Lg
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Das direkt an mich gerichtete Wort, darf ich sehr wohl aufnehmen ohne dies ankündigen zu müssen!
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https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=120&Anlage=&Uebergangsrecht=
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Auch da muss ich dich leider enttäuschen.
In Österreich ist es sehr wohl möglich im Einzelfall, auch heimlich aufgezeichnete Tonaufnahmen vor Gericht als Beweismittel zu verwenden.
Dazu muss das Gericht entscheiden, ob die Privatsphäre des Abgehörten wichtiger ist oder die Straftat die damit bewiesen werden könnte.
Hier ein Urteil des OLG http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20080129_OGH0002_0010OB00172_07M0000_000/JJT_20080129_OGH0002_0010OB00172_07M0000_000.html
Und um dir ein ganz persönliches Beispiel zu nennen, wir haben in einem Streit einen Finanzbeamten heimlich aufgenommen.
Diente vor Gericht als Beweis, wird bekamen Recht.
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Wichtig ist daher, sich des Risikos bewusst zu sein und es eben nicht, oder trotzdem bewusst einzugehen.