@Butterfliege ich würd schauen wann ihr genau wechselt und wer wieviel Jahreseinkommen hat. Zum Beispiel wenn ihr im November wechselt zahlst du in dem Jahr ja fast keine Steuern und da ist es wahrscheinlich besser der Papa holt sich die 2 Monate noch über den Steuerausgleich. Falls zum Halbjahr und einer von euch verdient viel besser könnte es sein dass der trotzdem in beiden Jahren den vollen nehmen kann, sonst eben splitten.
Versteh ich das richtig wenn wir jetzt den Familienbonus Plus über den Arbeitgeber beantragen und sagen wir uns stehen 300 Euro zu und die Steuer ist aber nur 280 - kriegen wir dann beim Steuerausgleich im darauffolgenden Jahr nochmal was davon zurück plus den Alleinverdiener auch noch? Oder missversteht ich da was? Weiß da einer mehr?
Weiss jemand wie das ist wenn das kind +18 ist, weiterhin zur Schule geht.
laut internet steht das es dan 500€ jährlich gibt.. aber kann man das auch monatlich machen?
@miKkii ich vermute, das läuft genau so ab wieder 1500 jährlich. Entweder rückwirkend mit dem Steuerausgleich oder monatlich, wenn's dem DG bekannt gegeben wurde mit dem Formular.
@miKkii hast du beim Finanzamt gemeldet, dass das kind noch weiter in Ausbildung ist? Also hast du eine aktuelle Familienbeihilfen Bestätigung auf der der Bezug der Familienbeihilfe bis zum voraussichtlichen Ausbildungsende oben steht?
Dann funktionierts genauso monatlich, nur bekommst da eben nur 1/3 für das Ü18 Kind.
Ich weiß nicht, wie es bei längerem Schulbesuch ist, aber ich habe das mit dem Lehrvertrag von meinem Sohn online eingegeben (auf finanzonline) und musste dann noch den Lehrvertrag schicken. Sobald er fertig ist muss ich es wieder melden und einen Änderungsantrag zwecks Familienbonus beim Chef abgeben- ich glaube mit dem Formular E31.
Ist aber alles schnell erledigt.
@Butterfliege was meinst du mit Kindergeld? Den Familienbonus wie im Threadname? Oder Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld?
Wenn ihr die Karenz so teilen wollt müsst ihr nachrechnen ob das einkommensabhängige KBG oder das Konto für dich besser ist. Da gibt es Rechner im Internet. Beim einkommensabhängigen bekommst du dann nur bis zum 14. Lebensmonat Geld. Für die restlichen 10 Monate müsstest du vorher was a sparen und dich bei deiner Frau mitversichern lassen.
Ja wenn ein Partner in Karenz ist kann der andere den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Bei uns ging sich das aber nie aus weil das ja nach Kalenderjahr geht und ich da dann in jedem Jahr noch Einkünfte hatte.
Weiß einer, ob man für ein Kind, welches den Hauptwohnsitz in Deutschland hat, auch, zumindest 50%, Familienbonus beantragen kann? Denn Unterhalt zahlt er ja immerhin und das was ich im Internet jetzt dazu gelesen hab, gibt mir da iwie recht wenig Aufschluss, weil einerseits steht drin:
Für jedes Kind, wo FBH bezogen wird (in DE gibts die aber so meines Wissens nach nicht) aber halt auch wenn die Partner getrennt sind und die Unterhaltszahlungspflicht erfüllt ist, dass man was beantragen kann.
Ich hätte eine Frage: Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung damit. Wenn man den Familienbonus
monatlich ausgezahlt bekommt wird er dann für die Berechnung vom Wochengeld rausgerechnet oder wird mit dem erhöhten Nettogehalt gerechnet?
Danke schon mal!
Ich hätte auch eine Frage dazu. Unsere Tochter ist im Jänner 2019 geboren und wir werden fürs erste Jahr das Familienbonus rückwirkend fürs ganze Jahr zurückzahlen lassen. Das macht mein Mann dann beim Steuerausgleich. wenn ich es richtig verstehe sind die 1500€ dann sowieso das Maximum oder hat er dann trotzdem noch Anspruch auf Pendlerpauschale etc.?? Fürs nächste Jahr möchten wir es dann monatlich ausbezahlen lassen - das Budget von 1500€ bleibt dabei aber gleich nur auf die Monate aufgeteilt oder? Und weiß jemand, bis wann wir das Formular bei seinem Chef einreichen müssen, gibt es da irgendwelche Fristen?? Sorry für blöde Fragen, aber ich wollte einfach noch mal abklären, ob ich es eh richtig verstanden habe 😬😬
Also unser 2. Sohn kam im August diesen Jahres zur Welt und bekommen monatlich den Familienbonus für beide Kinder und zusätzlich bekommt er auch die Pendlerpauschale monatlich ausbezahlt.
@Angie_1984 Nein. Mein Partner bekommt den vollen von beiden Kindern. Den gibt's ja noch nicht so lange und in der Karenz hätte ich vermutlich sowieso nicht den vollen bekommen.. Haben gar nicht drüber nachgedacht 🙈
@mama2015
Das habe ich hier schon mal gefragt. Die Antwort lautete,dass das Wochengeld aus dem Bruttoeinkommen berechnet wird. Und es deshalb egal ist, wer den Familienbonus bezieht.
@Maxi01 Eben nicht, es wird vom Nettogehalt berechnet. Pendlerpauschale und sowas wird aber rausgerechnet. Die Frage ist, ob der Bonus bleibt, oder auch nicht.
Meines wissens nach muss er mitberücksichtigt werden weil es eben das Nettoeinkommen berücksichtigt wird - ich bekomm ab nächster Woche Wochengeld dann kann ich berichten 🤗
@IreneG hat sich damals glaub ich erkundigt. Für mich wäre nur logisch dass es nicht gilt wie Pendlerpauschale weil es keinen Unterschied machen kann ob ich es vorab beantrage oder beim Lohnsteuerausgleich erst dann. 🤔
@Angie_1984 Wäre für mich ungewöhnlich, denn es wird der Brutto Bezug vom Dienstgeber gemeldet und nicht der Nettobezug. Die rechnen ansonsten ja auch einfach runter was netto raus kommt.
@Angie_1984 Wäre für mich ungewöhnlich, denn es wird der Brutto Bezug vom Dienstgeber gemeldet und nicht der Nettobezug. Die rechnen ansonsten ja auch einfach runter was netto raus kommt.
@itchify Na eigentlich würde man den Bonus dann ja doppelt bekommen können. Wenn er bei mir mitberücksichtigt würde, erhalte ich um den Bonus anteilig mehr Wochengeld und schließlich auch mehr KBG. Gleichzeitig könnte sich mein Mann den Bonus aber holen...also ich sehe auch Argumente dafür ihn nicht einzurechnen. Es ist halt Auslegungssache, denk ich. Konkrete Hinweise finde ich nirgends. Darum wäre es so spannend wie es aktuell gehandhabt wird.
@Angie_1984 doppelt ist nicht möglich, zumindest müsste spätestens ein Part den Bonus zurückzahlen. Pro Kind kann nur entweder ein ganzer oder ein aufgeteilt auf mutter und Vater je ein halber Familienbonus beantragt werden. Sollte der FaBo bei beiden voll berücksichtigt werden, wird das Geld über den Lohnsteuerausgleich zurück geholt.
@Julia92 ich glaube @Angie_1984 meinte das so: Frau beantragt die 3 Monate vorm Mutterschutz den Bonus, hat dadurch höheres Wochengeld und eaKBG, also indirekt den Bonus immer noch. Der Papa kann den Bonus aber ab Mutterschutz beantragen. Also so gesehen haben ihn dann beide gleichzeitig 120 Euro mehr pro Monat.
So ich hab mir gerade meine Arbeits- und Entgeltsbestätigung für die GKK senden lassen: Familienbonus ist berücksichtigt - also nicht herausgerechnet
würd auch keinen Sinn ergeben wenn ... Hab das zu Beginn dieses Threads schon mal geschrieben, dass ich allen wo es geht empfehle diesen monatlich selbst zu beziehen wenn sie noch ein Kind möchten und Wochengeld beziehen werden. Dadurch wird das Nettoeinkommen erhöht genauso wie durch die Pendlerpauschale
@Shadowlinchen darf ich nur fragen, welchen Unterschied es denn ausmacht, wenn ich das beantrage und sich mein Wochengeld dadurch erhöht oder ob mein Mann das macht und sich sein Lohn erhöht?? Es macht doch keinen Unterschied oder stehe ich da auf dem Schlauch?? - das würde sich doch nur in dem Fall lohnen, wenn ich mehr als mein Mann verdiene?? Oder hab ich da was falsch verstanden?? 😳😳
das hat nichts damit zu tun ob dein Mann mehr verdient oder nicht
für das Wochengeld ist das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate der Mutter die Grundlage - wenn dein Mann durch den Familienbonus mehr verdient ist das zwar jedes Monat egal aber für die Berechnung macht das durchaus einen Unterschied. Ab dem Zeitpunkt wo du im Mutterschutz bist erhälts du ja keinen Gehalt mehr - bei uns bezieht den Familienbonus ab Jänner mein Mann. Unterjährig würde ich den Rest über die Arbeitnehmerveranlagung erhalten da ich ausreichend Lohnsteuer zahle.
in meinem Fall erhöht sich durch den Familienbonus der Tagsatz vom Wochengeld um € 5,00 - der vom Ekbg um € 4,00
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Man kann ja nur so viel Steuer zurück bekommen, wie man auch zahlt.
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laut internet steht das es dan 500€ jährlich gibt.. aber kann man das auch monatlich machen?
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Dann funktionierts genauso monatlich, nur bekommst da eben nur 1/3 für das Ü18 Kind.
Ich weiß nicht, wie es bei längerem Schulbesuch ist, aber ich habe das mit dem Lehrvertrag von meinem Sohn online eingegeben (auf finanzonline) und musste dann noch den Lehrvertrag schicken. Sobald er fertig ist muss ich es wieder melden und einen Änderungsantrag zwecks Familienbonus beim Chef abgeben- ich glaube mit dem Formular E31.
Ist aber alles schnell erledigt.
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Hab mir das gerade angeschaut und würde mir das Geld im Nachhinein holen wollen.
1. Jahr bleibt Frau zu Hause - 2. Jahr Karenz nehme ich.
Wie mach ich das am besten? Wann krieg ich was und wie?
Es gibt so viel was man irgendwie beachten muss um alles herauszubekommen.
Könnte ich rein theoretisch in dem Jahr wo meine Frau in Karenz den Alleinverdienerabsetzbetrag anfordern können?
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Wenn ihr die Karenz so teilen wollt müsst ihr nachrechnen ob das einkommensabhängige KBG oder das Konto für dich besser ist. Da gibt es Rechner im Internet. Beim einkommensabhängigen bekommst du dann nur bis zum 14. Lebensmonat Geld. Für die restlichen 10 Monate müsstest du vorher was a sparen und dich bei deiner Frau mitversichern lassen.
Ja wenn ein Partner in Karenz ist kann der andere den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Bei uns ging sich das aber nie aus weil das ja nach Kalenderjahr geht und ich da dann in jedem Jahr noch Einkünfte hatte.
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Wir haben errechneten ET den 30.12.19 - also ginge sich das gut aus mit jährlichen Sachen
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Wochengeld zählt zur Einkommensgrenze und in eurem Fall hätte deine Frau dann noch 2 bis 3 Monate Wochengeld, also das müsstet ihr nachrechnen
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Langsam schnall ich glaub ich wo ich wann und was beantragen muss/kann
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Weiß einer, ob man für ein Kind, welches den Hauptwohnsitz in Deutschland hat, auch, zumindest 50%, Familienbonus beantragen kann? Denn Unterhalt zahlt er ja immerhin und das was ich im Internet jetzt dazu gelesen hab, gibt mir da iwie recht wenig Aufschluss, weil einerseits steht drin:
Für jedes Kind, wo FBH bezogen wird (in DE gibts die aber so meines Wissens nach nicht) aber halt auch wenn die Partner getrennt sind und die Unterhaltszahlungspflicht erfüllt ist, dass man was beantragen kann.
Vielleicht weiß da von euch jemand mehr?
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weiß nicht wies in de is, aber ich bekomm eine aufzahlung auf die alimente und er beantragts am ende vom jahr mittels steuerausgleich.
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monatlich ausgezahlt bekommt wird er dann für die Berechnung vom Wochengeld rausgerechnet oder wird mit dem erhöhten Nettogehalt gerechnet?
Danke schon mal!
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Das habe ich hier schon mal gefragt. Die Antwort lautete,dass das Wochengeld aus dem Bruttoeinkommen berechnet wird. Und es deshalb egal ist, wer den Familienbonus bezieht.
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Pendlerpauschale kann zusätzlich beantragt werden
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Pendlerpauschale kann zusätzlich beantragt werden
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@IreneG 🙈🙈😂
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würd auch keinen Sinn ergeben wenn ... Hab das zu Beginn dieses Threads schon mal geschrieben, dass ich allen wo es geht empfehle diesen monatlich selbst zu beziehen wenn sie noch ein Kind möchten und Wochengeld beziehen werden. Dadurch wird das Nettoeinkommen erhöht genauso wie durch die Pendlerpauschale
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für das Wochengeld ist das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate der Mutter die Grundlage - wenn dein Mann durch den Familienbonus mehr verdient ist das zwar jedes Monat egal aber für die Berechnung macht das durchaus einen Unterschied. Ab dem Zeitpunkt wo du im Mutterschutz bist erhälts du ja keinen Gehalt mehr - bei uns bezieht den Familienbonus ab Jänner mein Mann. Unterjährig würde ich den Rest über die Arbeitnehmerveranlagung erhalten da ich ausreichend Lohnsteuer zahle.
in meinem Fall erhöht sich durch den Familienbonus der Tagsatz vom Wochengeld um € 5,00 - der vom Ekbg um € 4,00
und das macht einen großen Unterschied
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