Zuverdienst in Karenzzeit melden?

renarena

718

bearbeitet 14. 08. 2013, 10:31 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben!

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus: ich bin derzeit noch in karenz, sie dauert genau noch 9 monate. Dann ist mein kleiner 20 monate alt. Habe auch das modell 20+4 genommen...

Jetzt hat mir mein chef einen projektbezogenen job auf honorarbasis angeboten. Dauert voraussichtlich 4-6 wochen mit aussicht auf verlaengerung. Ich bleibe auf jeden fall unter der erlaubten zuverdienstgrenze in der karenz...

Trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob ich das beim finanzamt oder bei der krankenkasse melden muss? Und wenn ja, wann? Schon im vorfeld, oder erst wenn das geld auf dem konto ist?

Kennt sich da vielleicht jemand von euch aus? Danke schonmal... :-B

Kommentare

  • mama_201304mama_201304

    1,246

    bearbeitet 14. 08. 2013, 10:31
    Mir wurde gesagt, ich muss es nur melden, wenn ich über die grenze drüber bin.

    Und das müsstest du bei der GKK melden. Das finanzamt hat damit nix zu tun
  • Ah okay, danke dir!! :)
  • Wenn dich dein Chef anmeldet, ist es sowieso gemeldet. Da brauchst du selber gar nix tun.
  • Naja, das erste waere auf werksvertragsbasis... Aber stimm eigentlich eh auch wieder @mamabix ;)
  • mama_201304mama_201304

    1,246

    bearbeitet 14. 08. 2013, 19:45
    @mamabix die sehen aber nicht wieviel man verdient, oder doch? Das ist ja das woraufs ankommt.
  • Oja das Finanzamt hat ja deine Jahreslohnzettel bzw An- u Abmeldebescheinigungen vorliegen. @mama_201304
  • Mir habens gesagt ich solls melden, weil die das einkommen erst später kontrollieren und es sonst zu rückzahlungen kommt. Aber vlt sind die ja nur bei uns so langsam :D
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 14. 08. 2013, 22:50
    wenn du auf Honorarbasis (freier Dienstvertrag bzw. Werkvertrag) arbeitest, musst du selbst die Meldungen an das Finanzamt machen - und eventuell auch der zuständigen Krankenkasse - bei Werkvertrag (bei freiem DV meldet der "Chef" das der GKK...)
  • nur bei normalen Dienstvertrag muss man nix machen ..... da macht der DG alle Meldungen...
  • @carry auch wenns nicht ueber die max. Zuverdienstgrenze geht? Es handelt sich max. Um ein paar hundert euro...
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 15. 08. 2013, 22:39
    doch.... dem Finanzamt ist die max. Zuverdienstgrenze vom KBG egal, es geht ihm nur um die Steuern...

    und was du dann bist, kommt auch auf deine persönliche Einkommenssituation darauf an: zb einen Cent mehr als Euro 730 Euro Verdienst im Jahr !!!!! (nicht im Monat) auf freien Dienstvertrag oder Werkvertrag zu den normalen Einkünften aus Angestellten oder Arbeitertätigkeit und schwupp, bist du für das Finanzamt schon Unternehmer... mit allen zusätzlichen Erklärungspflichten.... (mit max. € 730 bist dann noch Arbeitnehmer, mit einer Arbeitnehmerveranlagung),

    und hast zwei Dienstverhältnisse zur gleichen Zeit (Arbeiter, Angestellte) - dann hast eine Pflichtveranlagung (Arbeitnehmer)....

    und die Sozialversicherung, die dann halt gerade zuständig ist, holt sich dann auch ihre Anteile....

    rena schrieb: »
    @carry auch wenns nicht ueber die max. Zuverdienstgrenze geht? Es handelt sich max. Um ein paar hundert euro...

  • wenn du nur das KBG hast, und diesen Nebenverdienst , wird es wohl sein, dass Du keine Steuern nachzahlst.

    nur die zuständige Sozialversicherung wird ihren Anteil verlangen

    Meldungen bei freien DV und Werkvertrag müssen aber trotzdem von Dir gemacht werden.
    rena schrieb: »
    @carry auch wenns nicht ueber die max. Zuverdienstgrenze geht? Es handelt sich max. Um ein paar hundert euro...



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