eaKBG als Vater, wenn Mutter nicht erwerbstätig

Hallo!

Meine Frau ist im 6. Monat schwanger und erwerbslos, und ich hätte geplant, um sie zu unterstützen, und auch Zeit mit meinem Sohn verbringen zu können, würde ich gerne 5 Monate auf Karenz gehen und während dieser Zeit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Ich war bei einer Informationsveranstaltung bezüglich Karenz, und habe dort erfahren, daß man das KBG ja frühestens ab dem 3. Lebensmonat des Kindes bekommt, weil die Mutter ja normalerweise die ersten 8 Wochen das Wochengeld bezieht.
Genau genommen zählen aber angeblich schon die ersten zwei Monate zum KBG-Geld, die nur durch das Wochengeld "ersetzt" werden, wenn ich das richtig verstanden habe, und deswegen bekommt man nur 10 Monate KBG.
Wie ist das aber, wenn meine Frau nicht erwerbstätig ist und daher auch kein Wochengeld bezieht?
Kann ich trotzdem erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes KBG beziehen? Wenn nicht, wie ist das dann in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes. Darf dann in den ersten 2 Monaten trotzdem noch arbeiten und Einkommen beziehen? Wär ja blöd, wenn ich quasi 2 Monate "leer" dastehen müsste, um das KBG bekommen zu können.

Irgendwie sind diese ganzen Regelungen ganz schön schwer zu durchschauen :)

lg
Armin

Kommentare

  • @Armin79 ist sie arbeitslos gemeldet und bezieht ALG/Notstandshilfe? Dann bekommt sie auch Wochengeld
    Und will sie auch KBG beziehen? Weil man Konto und eaKBG nicht mischen kann soweit ich weiß.
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,316

    bearbeitet 19. 01. 2020, 20:09
    Ich bin gar nicht sicher ob du KBG beziehen kannst wenn deine Frau nicht arbeitet da sie ja theoretisch ohnehin beim Kind zu Hause ist. Weiß aber nicht ob das in irgendeiner Form geprüft wird.

    KBG erhält man wenn, wenn Arbeitslos ist genauso insofern wäre es wahrscheinlich besser wenn sie das KBG Konto bezieht und du weiter arbeiten gehst.

    Wenn ihr beide KBG beziehen wollt dann gilt das was @itchify gesagt hat: ihr müsst beide die selbe Variante nehmen und da das eaKBG für sie somit nicht möglich ist müsstest du ebenso das KBG Konto nehmen! Damit steigst du aber meist viel schlechter aus wenn du gut verdienst.
  • @Kaffeelöffel hier in OÖ hat die GKK von uns beiden die Karenzmeldungen verlangt aber ob da was kontrolliert wird weiß ich nicht.
    Prinzipiell kann schon einer in Karenz sein wenn der andere arbeitslos ist, also zumindest falls beim AMS gemeldet weil dann könnte ja jederzeit ein Kurs sein oder ein Jobangebot reinkommen.
    Bei erwerbslos im Sinne von Hausfrau bin ich mir auch nicht sicher. 2 gleichzeitig beim AG karenziert geht ja nicht 🤔
    Kaffeelöffel
  • @itchify Ah ja. Danke für die Aufklärung.
  • Wenn du in Karenz gehst muss deine Frau in diesen 5 Monaten arbeiten gehen. Aber da sie ja keine Arbeit hat glaube ich nicht das das geht. Aber am Besten einen Termin bei der AK zur Einzelberatung ausmachen. Die gehen dann individuell auf euch ein und sagen was ihr machen könnt
  • Also soweit mir bekannt ist, beantragt man eakbg und da dies dann bei der Frau nicht geht, wird sie dann auf pauschal umgestellt. Wichtig ist eben dass beide das eakbg beantragen, auch wenn deine Frau keinen Anspruch hat.
    Bei der AK kannst dich da aber auch beraten lassen.
  • @antje ja in den Formulierungen klingt es leider nicht so finde ich aber wäre schade wenn einer seinen eigenen Anspruch verliert nur weil der Partner arbeitslos oder Student ist
  • Danke für die Antworten! Ich hatte das bei der AK-veranstaltung auch so verstanden, dass ich das eaKBG beantragen kann, und meine Frau dann auch im eaKBG bleibt und durch die Erwerbslosigkeit (ja quasi Hausfrau, nicht arbeitslos) dann den Mindestbetrag bekommt, was dann betragsmäßig dem pauschalen KBG gleichkommt.
    Mich verunsichern mehr die ersten 2 Monate, in denen sie ja kein Wochengeld bezieht, wenn ich mit eaKBG anfange, ob dann mein Einkommen in den ersten 2 Monaten ein Problem sein könnte, da ja das KBG erst mit dem dritten Monat beginnt.
    Und müsste ich dann nicht eigentlich sogar 12 Monate KBG bekommen? Weil die 10 Monate werden ja mit dem Wochengeld begründet, welches sie ja meines Wissens nach nicht bekommt.
    Aber ja, vielleicht mache ich besser noch einen individuellen Beratungstermin.
  • Wenn man beim ams gemeldet ist, ist das Wochengeld 180% vom Bezug. Wenn man gar keinen Anspruch auf Wochengeld hat, bekommt man ab der Geburt KBG, eben nur in den Wochen vor der Geburt nicht.
  • Sollte es kein wochengeld geben dann bekommt man ab Geburt das kbg.
  • @Armin79 wenn deine Frau keinen Anspruch auf Wochengeld hat, kann sie ab Geburt kbg beantragen. Das wochengeld statt kbg in den 8 oder 12 (bei ks) Wochen nach der Geburt gilt dann, wenn das wochengeld höher ist als das kbg. Also man bekommt nicht beides gleichzeitig.

    Es könnte zb deine Frau zunächst 2 Monate kbg beziehen, dann du und dann vielleicht nochmal sie. Man darf maximal 2 mal wechseln.

    Beantwortet das deine Frage?

    Wegen karenz musst du das auch mit deinem AG regeln. Du hast Anspruch auf karenz, wenn deine Frau nicht zeitgleich auch in karenz ist. Der AG meines Mannes wollte zb eine Bestätigung von meinem AG, dass ich in der Zeit arbeite wo mein Mann in karenz ist.
    Also dein AG könnte dir da reinpfuschen, wenn deine Frau e daheim ist. Freiwillig kann er natürlich immer die karenz genehmigen, auch länger als du kbg beziehst. In dem Fall musst du dich aber selber versichern. Während du kbg beziehst bist du versichert.
  • Danke für die ausführliche Antwort, aber dass meine Frau zuerst das KBG bekommt, wäre nicht so gut, weil man das KBG-system nur am Anfang festlegen kann, und ich daher kein eaKBG mehr beantragen kann, wenn sie mit dem pauschalen beginnt.
    Also könnte ich theoretisch auch ab dem 1. Monat in Karenz gehen?
  • @Armin79 normalerweise nicht weil die Frau im MuSchu ist. Glaub in dem Spezialfall solltest du besser mit der AK reden
  • Ne Freundin von mir hatte den Fall, dass sie nicht erwerbstätig war, ihr Mann aber schon und die beiden das eakbg beantragen wollten. Es gab (gibt? weiss ich nicht mehr) eben eine Lücke, dass sie das pauschale beantragt, nachm Mutterschutz geht er in Karenz (offiziell) und dann wird auch dieser einmalige wechsel von pauschal auf eakbg gemacht - sie bekommt pauschal das Wochengeld und er das volle, normal eakbg.
    Weiss nicht, ob das heute noch geht, bzw der Wechsel von pauschal auf eakbg gleich nachm antrag sein muss, kA. Oder ob sie danach zumindest geringfügig wo gemeldet war, damit er in Karenz gehen kann.
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