Hallo!
Meine Frau ist im 6. Monat schwanger und erwerbslos, und ich hätte geplant, um sie zu unterstützen, und auch Zeit mit meinem Sohn verbringen zu können, würde ich gerne 5 Monate auf Karenz gehen und während dieser Zeit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Ich war bei einer Informationsveranstaltung bezüglich Karenz, und habe dort erfahren, daß man das KBG ja frühestens ab dem 3. Lebensmonat des Kindes bekommt, weil die Mutter ja normalerweise die ersten 8 Wochen das Wochengeld bezieht.
Genau genommen zählen aber angeblich schon die ersten zwei Monate zum KBG-Geld, die nur durch das Wochengeld "ersetzt" werden, wenn ich das richtig verstanden habe, und deswegen bekommt man nur 10 Monate KBG.
Wie ist das aber, wenn meine Frau nicht erwerbstätig ist und daher auch kein Wochengeld bezieht?
Kann ich trotzdem erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes KBG beziehen? Wenn nicht, wie ist das dann in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes. Darf dann in den ersten 2 Monaten trotzdem noch arbeiten und Einkommen beziehen? Wär ja blöd, wenn ich quasi 2 Monate "leer" dastehen müsste, um das KBG bekommen zu können.
Irgendwie sind diese ganzen Regelungen ganz schön schwer zu durchschauen
lg
Armin
Kommentare
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Und will sie auch KBG beziehen? Weil man Konto und eaKBG nicht mischen kann soweit ich weiß.
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KBG erhält man wenn, wenn Arbeitslos ist genauso insofern wäre es wahrscheinlich besser wenn sie das KBG Konto bezieht und du weiter arbeiten gehst.
Wenn ihr beide KBG beziehen wollt dann gilt das was @itchify gesagt hat: ihr müsst beide die selbe Variante nehmen und da das eaKBG für sie somit nicht möglich ist müsstest du ebenso das KBG Konto nehmen! Damit steigst du aber meist viel schlechter aus wenn du gut verdienst.
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Prinzipiell kann schon einer in Karenz sein wenn der andere arbeitslos ist, also zumindest falls beim AMS gemeldet weil dann könnte ja jederzeit ein Kurs sein oder ein Jobangebot reinkommen.
Bei erwerbslos im Sinne von Hausfrau bin ich mir auch nicht sicher. 2 gleichzeitig beim AG karenziert geht ja nicht 🤔
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Bei der AK kannst dich da aber auch beraten lassen.
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Mich verunsichern mehr die ersten 2 Monate, in denen sie ja kein Wochengeld bezieht, wenn ich mit eaKBG anfange, ob dann mein Einkommen in den ersten 2 Monaten ein Problem sein könnte, da ja das KBG erst mit dem dritten Monat beginnt.
Und müsste ich dann nicht eigentlich sogar 12 Monate KBG bekommen? Weil die 10 Monate werden ja mit dem Wochengeld begründet, welches sie ja meines Wissens nach nicht bekommt.
Aber ja, vielleicht mache ich besser noch einen individuellen Beratungstermin.
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Es könnte zb deine Frau zunächst 2 Monate kbg beziehen, dann du und dann vielleicht nochmal sie. Man darf maximal 2 mal wechseln.
Beantwortet das deine Frage?
Wegen karenz musst du das auch mit deinem AG regeln. Du hast Anspruch auf karenz, wenn deine Frau nicht zeitgleich auch in karenz ist. Der AG meines Mannes wollte zb eine Bestätigung von meinem AG, dass ich in der Zeit arbeite wo mein Mann in karenz ist.
Also dein AG könnte dir da reinpfuschen, wenn deine Frau e daheim ist. Freiwillig kann er natürlich immer die karenz genehmigen, auch länger als du kbg beziehst. In dem Fall musst du dich aber selber versichern. Während du kbg beziehst bist du versichert.
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Also könnte ich theoretisch auch ab dem 1. Monat in Karenz gehen?
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Weiss nicht, ob das heute noch geht, bzw der Wechsel von pauschal auf eakbg gleich nachm antrag sein muss, kA. Oder ob sie danach zumindest geringfügig wo gemeldet war, damit er in Karenz gehen kann.