Ok danke! In meinem Fall ist es jetzt eh egal, weil ich das Wochengeld schon vor einem Jahr beantragt habe ...aber aus reinem Interesse...ich habe vor der Schwangerschaft nur Teilzeit gearbeitet und 1000€ verdient, mein Mann verdient mehr als das Doppelte und ich habe für 2 Jahre das Karenzkonto ausgewählt - also unabhängig vom Gehalt, da ich eh so wenig verdient habe ...in meinem Fall würde ich ja keinen Anspruch auf die vollen 1500€ haben, da ich als Teilzeit weniger Steuer zahle als mein Mann...oder ist es egal ob Teilzeit/Vollzeit und welches Karenzmodel??
Danke für diese Info, mir war das echt nicht bewusst, dass es so auch geht...muss dann beim zweiten Kind alles gut durchrechnen 😄😄
@Shadowlinchen Das ist ja super, freu mich für dich! Danke für die Info! 🙂
Das PP wurde auch berücksichtigt!? Wahnsinn! 😲 Es hieß immer, das geht fix nicht. In dem Fall hätt ich vorher noch umziehen sollen. Da hab ich dann das große mit über 60 km 😜
@sarah6 man kann den Familienbonus auch teilen - dann sind es nur mehr 750 die man Lohnsteuer zahlen sollte sprich monatlich 62,50 - wenn das der Fall ist, macht es Sinn ihn zu teilen - so werden zumindest 62,50 bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
@Angie1984 die PP muss berücksichtigt werden sie mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage genauso - es geht rein um den Nettolohn! Und wer weniger Steuer zahlt durch zB PP oder FBP verdient halt netto auch mehr.
Ich rechne das so: wenn man den Familienbonus monatlich abziehen lässt, dann sind das 125 Euro im Monat mehr Wochengeld für mich, also Insgesamt Ca 600 Euro. WenN man 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz ist. Stimmt das?
Aber mein Mann zahlt 48 Prozent Steuern auf die 1500 Euro, die er ja nicht abzieht. Das wären 720 Euro. Oder je nach Einkommen (bei 42 Prozent) zahlt er 630 Euro. Das wär dann ca gleich.
Dh in den höheren Steuerklassen zahlt es sich eher aus dass der Mann den familienbonus nimmt. In den niedrigeren eher die frau (falls sie ihn voll ausschöpft). Oder hab ich da einen Denkfehler?
@kea Familienbonus senkt nicht die Berechnung sondern echt die Steuerlast. Der Steuerklasse ist daher irrelevant solange man halt überhaupt die 1500 Euro Steuern zahlt
@itchify genau wie du sagst! Der Familienbonus beeinflusst die Bemessungsgrundlage nicht - er senkt die Steuerlast und kommt so dirkekt mit max 1500 € ins Börserl
Stimmt danke @itchify@Shadowlinchen aber dann macht es ja nie Sinn für die frau ihn wegen dem Wochengeld zu nehmen? Falls der Mann mind 1500 Euro steuern zahlt.
@kea was wir hier besprechen dass die Frau ihn nur 3 Monate nimmt für die Bemessung des Wochengeldes und danach eh wieder der Mann weil sie ja im Mutterschutz nicht mehr arbeitet.
Weiß aber ehrlich gesagt nicht ob man den zurückzahlen muss wenn man in dem Jahr dann doch nicht so viel Steuern zahlt? Ich bin z. B. im Februar in MuSchu, hätte es für Januar beantragen können aber hab die anderen Monate dann keine Steuer mehr gezahlt
@itchify Wieso zurückzahlen? der wird ja direkt am Lohnzettel abgezogen - pro Monat 125 € max. - wenn du nur 100 € an Lohnsteuer zahlst werden dir auch nur 100 € abgezogen ;-)
du hättest die anderen Monate auch nichts bekommen weil du keine Gehaltsabrechnung mehr bekommst da Mutterschutz ;-)
@Shadowlinchen naja bei der Monatsabrechnung wird ja immer davon ausgegangen dass es das ganze Jahr so weitergeht, was ja nicht der Fall war (für Familienbonus muss man in diesem Kalenderjahr steuerpflichtig sein, mit 1 Monat komm ich aber nicht auf 10000 Euro leider ) . Aber ja ich hätte wohl beim Jahresausgleich dann um das weniger zurückbekommen.
@Shadowlinchen Ja eh klar, also von der Berechnung her. Aber rein von der Logik ist es mir halt nicht ganz so ersichtlich bei der PP. Immerhin ist die ja für den Aufwand des Pendelns gedacht, der ja im Mutterschutz wegfällt. Dadurch hätte ich hier gut verstanden, wenn sie nicht berücksichtigt wird. Aber so ist es natürlich besser für Arbeitnehmerinnen 🙂
@Shadowlinchen nein eben nicht weil ich in dem Jahr nur 1 Monat (Januar) gearbeitet habe und den Rest in MuSchu/Karenz war. Mit 1 Monat verdient man nicht so viel dass man steuerpflichtig wird also kann ich mir auch keinen Steuerbonus holen. Wenn ich es aber vom AG gleich beim Gehalt berücksichtigen hätte lassen in dem Monat hätte ich es bekommen und es hätte zum Wochengeld gezählt? Kommt mir komisch vor
@itchify Wenn dein Gehalt in dem Monat so hoch war, dass du dir den Familienbonus hättest nehmen können (du also mind. 125 Euro Lohnsteuer gezahlt hast), wäre es gegangen und es hätte für die Berechnung vom Wochengeld gezählt.
Was du meinst ist, dass du das was du an Lohnsteuer im Jänner bezahlt hast, sowieso wieder bekommst, weil du übers Jahr gesehen steuerfrei bleibst. Oder?
@itchify ja aber du hättest es bei der Berechnung vom Wochengeld dann dabei gehabt - um das gehts ja mir ;-) rein bei Wochengeld und 1 Monat kommt jz eh nicht die riesige Summe raus
wenn der Familienbonus jedoch jedes Monat berücksichtigt wurde und Ekbg bezogen wird siehts anders aus: sind um die 1700 € bei mir jetzt gesamt :-)
Es muss eh jeder selbst entscheiden ;-) Ich hol mir halt gern das Beste raus 😌
Mein Mann geht arbeiten, ich bin bei den 2 Kindern daheim. Was kommt beim Steuerausgleich dann tatsächlich raus? wir können uns nicht vorstellen, dass da tatsächlich 3000 € ausbezahlt werden.
Oder haben wir da was falsch verstanden? vl kann mir wer helfen
.
@sigmund92 Das würde mich auch brennend interessieren wie das tatsächlich ist. Bekommt man dann bei 2 Kindern wirklich eine ausbezahlte Steuergutschrift von €3.000,- aufs Konto?
Nein, es werden nicht 3000 ausbezahlt. Es wird nur die Berechnungsgrundlage um 3000 reduziert.
Btw. wenn ihr den Familienbonus monatlich beim Gehalt berücksichtigen habt lassen, müsdt ihr das bei der Arbeitnehmerveranlagung nochmal anhaken, ansonsten kann das FA den Bonus zurückverlangen!
Wir haben den Familienbonus für das Jahr 2019 schon letzte Woche überwiesen bekommen...ging alles automatisch, wir mussten nirgendwo etwas beantragen 🤷♀️🤷♀️ es waren genau 1495€ - wir haben nur ein Kind.
Kennt sich da wer aus! Bin letztes Jahr von da karenz direkt im den mutterschutz, mir steht da nix zu oder? Also ich mein mir bringts nix den Steuerausgleich zu machen, weil e 0 rauskommt!
@puppy2015 Familienbonus plus ist eine steuervergünstigung, dh. wenn du karenz, mutterschutz oder arbeitslos bist (oder andere sachen) zahlst du ja keine steuern, also bekommst du auch keinen familienbonus plus. dein mann/LG kann es aber trotzdem als ganzes beantragen
@Dino1982 Wenn mein LG im gesamten Jahr 2019 mehr oder genau € 3.000,-- steuern gezahlt hat und im haushalt 2 kinder sind, dann bekommt er beim steuerausgleich auch € 3.000,-- (PRO Kind € 1.500,--). weniger als € 3.000,-- bekommt er nur dann bei 2 Kindern wenn er weniger als € 3.000,-- steuern bezahlt hat.
@puppy2015 wenn du keine steuer gezahlt hast bekommst du da auch nichts zurück. Der pap kann aber dann den gesamten bonus beantragen und bekommt auch 1500 euro pro kind wenn er denn soviel steuer bezahlt hat.
@puppy2015 ich hab 3 Monate gearbeitet letztes Jahr. Deshalb hat mein Mann auch den Familienbonus abgesetzt. Hab sowieso die ganze Steuer zurück bekommen 😉 Wenn du dir aber mal unsicher bist, kannst immer noch herum spielen mit der Vorberechnung was für was bringt.
@IreneG ich war nur irgendwie darauf das ich im mutterschutz Steuern zahle,,hab 2017 mit frühkarenz einiges retourbekommen, aber da werden halt auch die 4 Monate Arbeit dazu gezählt haben! Zwecks Familienbonus is e egal ob jetzt er oder ich da wir ein gemeinsames Konto haben 😂
@Bella_K nicht ganz richtig @Nanilena online kann man den Antrag schon einbringen, meine Lohnzettel sind aber noch nicht beim Finanzamt (die Firmen haben bis Ende Februar Zeit dazu) und erst dann kann es berechnet werden. Das Finanzamt selbst gibt frühestens Mitte März an bezüglich Auszahlung. (Zumindest stand das bei mir bei Finanzonline) Ich hab sie schon gemacht um keine Zeit zu verlieren 😉 Im März soll meine Tochter kommen, wer weiß ob mit der Wochengeldauszahlung alles gleich klappt.
@Sorakisu nachdem noch keine Lz gemeldet sind, da wie du schreibst die dg Zeit bis 29.2. haben, wird auch keine Erklärung vom Finanzamt bearbeitet, das meinte ich mit nicht möglich. Selbst wenn Formulare in Papierform geschickt würden gibt es noch keine Bearbeitung
Ich bekam mal am 18.1. (!) die Gutschrift ausbezahlt. Mein AG hatte den LZ einfach sehr bald gemeldet. Die Steuererklärung wird also sehrwohl früher bearbeitet bzw sobald der LZ da ist
@Nanilena Nein, haben wir noch nicht ...war alles ganz komisch...unsere Tochter wurde Jänner 2019 geboren, deswegen haben wir gesagt erstes Jahr lassen wir alles auf einmal auszahlen und dann ab 2020 monatlich ...mein Mann hat dann jetzt im Dezember das Formular in die Firma gebracht und einige Tage später war 1495€ auf seinem Konto - überwiesen von seiner Firma und nicht von Finanzamt - er hat in der Firma nachgefragt und dort hat man gesagt, dass es das Familienbonus ist ...wir haben uns gewundert, da die Arbeitnehmerveranlagung erst ab März geht 🤷♀️🤷♀️
@Sarah6 Achso verstehe. Das ging aber dann echt schnell 😄Danke euch mädls, mich hatte interessiert wie @Sarah6 so schnell das Geld bekommen hat, hab mich gewundert weil unsere AG eben auch erst am letzten Drücker sind mit den LZ 😄
@Sarah6 ich vermute mal die haben die Lohnverrechnung vom ganzen Jahr aufgerollt und jedes Monat nun den Familienbonus berücksichtigt da es noch im Dezember eingelangt ist ;-) fragt da mal nach weil bei der Arbeitnehmerveranlagung dürft ihr es dann nicht mehr rückfordern ;-)
@Shadowlinchen Ja, ich glaube so war es uns hat es nur gewundert, dass es so schnell gegangen ist ...wollten nämlich Familienbonus auch mit der Arbeitnehmerveranlagung beantragen 🤷♀️@Shadowlinchen ich weiß, dass wir das Familienbonus nicht mehr rückfordern dürfen, wir wollten die Arbeitnehmerveranlagung aber trotzdem wegen der Pendlerpauschale machen - das geht dann aber schon oder?? 🤷♀️Wir werden es einfach online berechnen und schauen was da rauskommt (natürlich ohne Familienbonus). 😄😄
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Kommentare
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Danke für diese Info, mir war das echt nicht bewusst, dass es so auch geht...muss dann beim zweiten Kind alles gut durchrechnen 😄😄
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Das PP wurde auch berücksichtigt!? Wahnsinn! 😲 Es hieß immer, das geht fix nicht. In dem Fall hätt ich vorher noch umziehen sollen. Da hab ich dann das große mit über 60 km 😜
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@Angie1984 die PP muss berücksichtigt werden sie mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage genauso - es geht rein um den Nettolohn! Und wer weniger Steuer zahlt durch zB PP oder FBP verdient halt netto auch mehr.
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Aber mein Mann zahlt 48 Prozent Steuern auf die 1500 Euro, die er ja nicht abzieht. Das wären 720 Euro. Oder je nach Einkommen (bei 42 Prozent) zahlt er 630 Euro. Das wär dann ca gleich.
Dh in den höheren Steuerklassen zahlt es sich eher aus dass der Mann den familienbonus nimmt. In den niedrigeren eher die frau (falls sie ihn voll ausschöpft). Oder hab ich da einen Denkfehler?
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Weiß aber ehrlich gesagt nicht ob man den zurückzahlen muss wenn man in dem Jahr dann doch nicht so viel Steuern zahlt? Ich bin z. B. im Februar in MuSchu, hätte es für Januar beantragen können aber hab die anderen Monate dann keine Steuer mehr gezahlt
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du hättest die anderen Monate auch nichts bekommen weil du keine Gehaltsabrechnung mehr bekommst da Mutterschutz ;-)
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Was du meinst ist, dass du das was du an Lohnsteuer im Jänner bezahlt hast, sowieso wieder bekommst, weil du übers Jahr gesehen steuerfrei bleibst. Oder?
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wenn der Familienbonus jedoch jedes Monat berücksichtigt wurde und Ekbg bezogen wird siehts anders aus: sind um die 1700 € bei mir jetzt gesamt :-)
Es muss eh jeder selbst entscheiden ;-) Ich hol mir halt gern das Beste raus 😌
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https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html
Punkt 6 hab ich so verstanden dass man nur halbe-halbe aufteilen kann. Nicht irgendwie. Es wird ja immer auf ein Jahr gerechnet.
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Oder haben wir da was falsch verstanden? vl kann mir wer helfen
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Btw. wenn ihr den Familienbonus monatlich beim Gehalt berücksichtigen habt lassen, müsdt ihr das bei der Arbeitnehmerveranlagung nochmal anhaken, ansonsten kann das FA den Bonus zurückverlangen!
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https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus
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Man bekommt PRO Kind 1.500 Steuer zurück - also ja @sigmund92 - wenn dein Mann im Jahr 3.000 € Lohnsteuer bezahlt hat bekommt ihr die jetzt retour!
Ich hab ihn monatlich beantragt und jedes Monat 125€ weniger Lohnsteuer bezahlt ;-)
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@Dino1982 Wenn mein LG im gesamten Jahr 2019 mehr oder genau € 3.000,-- steuern gezahlt hat und im haushalt 2 kinder sind, dann bekommt er beim steuerausgleich auch € 3.000,-- (PRO Kind € 1.500,--). weniger als € 3.000,-- bekommt er nur dann bei 2 Kindern wenn er weniger als € 3.000,-- steuern bezahlt hat.
(Quelle: AK telefonisch)
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@Shadowlinchen Ich begrüße deine beeindruckende Freundlichkeit.
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Muss ehrlich sagen, mich hat deine überzeugend gepostete Falschinfo auch geärgert. Man kann ja schreiben "ich glaube so ist das" 😉
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wenn man weniger Lohnsteuer bezahlt bekommt man natürlich weniger :-)
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@Nanilena online kann man den Antrag schon einbringen, meine Lohnzettel sind aber noch nicht beim Finanzamt (die Firmen haben bis Ende Februar Zeit dazu) und erst dann kann es berechnet werden. Das Finanzamt selbst gibt frühestens Mitte März an bezüglich Auszahlung. (Zumindest stand das bei mir bei Finanzonline) Ich hab sie schon gemacht um keine Zeit zu verlieren 😉 Im März soll meine Tochter kommen, wer weiß ob mit der Wochengeldauszahlung alles gleich klappt.
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