@Sarah6 UNBEDINGT trotzdem bei der AN-Veranlagung den Familienbonus ankreuzen, sonst verlangen sie ihn zurück. Steht aber eh dort auch nochmal explizit.
@ohmy das ist die überlassen wie du es willst. Wenn du das formular ausfüllst und beim arbeitgeber abgibst muss der das in der lohnverrechnung berücksichtigen. Und wenn du esnicht machst dann bekommst du es beim steuerausgleich (musst du dann natüelichmachen).
Helft mir mal bitte, ich steh auf der Leitung.
Mein Mann verdient >2.000 netto, wir haben 2 Kinder. Somit müsste er die 3.000 euro Familienbonus bekommen, richtig? Plus AVAB und außergewöhnliche Belastungen bei unserem Sohn.
Die Vorberechnung spuckt aber nicht mal 2.000 euro raus? Warum?
@ifmamkl89 meine Kollegin ist Alleinerziehend - hat das angegeben und bekommt auch keinen Familienbonus, weil sie dadurch schon weniger Lohnsteuer bezahlt - so wurde es ihr zumindest in der Personalstelle erklärt
Ich selbst habe auch nur einen ganz lächerlichen Bettag erhalten...
@ifmamkl89 na eigentlich müsste er die 3.000 + was sonst noch rauskommt bekommen - ich würd da jz beim FA nachfragen
@SunshineGirl hmmm die Info ist mMn falsch - wenn ich 1.500 Lohnsteuer bezahle bekomme ich 1.500 € ... wenn ich weniger bezahle bekomm ich weniger - hast du soviel Lohnsteuer bezahlt vorm Mutterschutz?
@ifmamkl89 AVAB ist genauso steuermindernd wie Familienbonus plus. hat er bei seiner firma AVAB angesucht? wenn ja bekommt er bei der arbeitnehmerveranlagung auch einen verminderten betrag.
ein beispiel: dein mann würde normalerweise € 2.700,-- steuern pro jahr zahlen. er hat in der firma AVAB angesucht und somit vermindert sich seine steuerlast um € 669,-- pro jahr. das heißt in weiterer folge bleiben "nur" noch € 2.031,-- übrig, die ihr mit dem familienbonus plus bekommen würdet.
@ConnyRu nein, auch AVAB hat er nicht angesucht. Wir machen das gern alles auf einen Schlag mit dem Steuerausgleich anstatt dass es monatlich berücksichtigt wird
@ifmamkl89 Möglich wäre, dass dein Mann weniger als 3000 Lohnsteuer gezahlt hat, wäre bei eur 2000 netto nämlich der Fall oder: wann wurde euer zweites Kind geboren? Das geht nämlich nach Monaten! Habt ihr auch eingegeben, dass er die Familienbeihilfe bezogen hat und 100% will?!
@Bella_K hm ich müsste es mir genauer anschauen, kann mir aber nicht vorstellen dass er weniger Lohnsteuer gezahlt hat. Er verdient zw 2.100 und 2.200, manchmal auch mehr.
Unsere Tochter wurde im November 2 Jahre alt.
FBH beziehe ich, aber es bleibt sich in der Vorberechnung gleich, ob er "ich beantrage den vollen Familienbonus und bin FBH-Bezieher" oder "..voll und mein Ehepartner bezieht die FBH" angibt
@ifmamkl89 fülle alles nacheinander immer aus und mach immer die Vorberechnung. Dann findet sich sicher der Fehler, er müsste ja die 3000 Euro bekommen und der Alleinverdiener hat damit nichts zu tun, bekommt mein Mann für letztes Jahr auch.
Hallo, ich habe im Oktober 2018 meine Tochter bekommen und bin seitdem in Karenz. Das Kinderbetreuungsgeld erhalte ich auf mein Konto, kann für 2019 trotzdem mein Mann den Familienbonus beim Steuerausgleich beantragen?
Und kann dann sobald ich wieder arbeiten gehe, nächstes Jahr selbst den Familienbonus ausgezahlt bekommen? Oder muss das immer an die selbe Person gehen? Also ich fange im Oktober 2020 wieder an, das heißt könnte bis dahin mein Mann den Familienbonus ausbezahlt bekommen und ab 2021 wieder ich?
@Shadowlinchen Gesetzestext "Z1 lit.a und Z10 (§33 Abs.2 und §124b Z327)"
Einzig und allein der Verkehrsabsetzbetrag kann eine steuergutschrift auslösen.
AVAB und AEAB werden vor abzug des Familienbonus plus steuermindernd berücksichtigt. und darum kann ein familienbonus auch weniger ausmachen als € 1.500,-- da man mit der lohnsteuer nicht unter null fallen kann (ausgenommen verkehrsabsetzbetrag)
@ifmamkl89 dann sollte es da aber keine probleme geben mit den € 3.000,-- ... ich glaub da solltest wirklich entweder bei der AK rat einholen, wenn ihr gewerkschaftsmitglieder seid, können die auch auskunft geben, oder wirklich zum finanzamt und dort auskunft erfragen.
Blöde Frage- steht der Punkt Familienbonus explizit im Vorberechnungsblatt? Es steht nämlich nicht da obwohl natürlich in der ANV angekreuzt.. Oder ergibt sich das irgendwie 'stillschweigend' durch Abzug der anderen Absetzposten?
@ifmamkl89 Ist der Lohnzettel schon beim Finanzamt gemeldet? Die Arbeitgeber haben nämlich bis Ende Februar Zeit!
Vielleicht sind noch alte Zahlen aus 2018 drinnen?!
@Bella_K ja, das ist der Lohnzettel von 2019.
Mit dem neuen Layout ist das echt praktisch, wenn man die ANV für 2019 macht, sieht man direkt beim Ausfüllen, dass die Lohnzettel vom Vorjahr schon gemeldet sind
@ifmamkl89 Dann solltest du anrufen, weil über 5.000 eur steuern und der richtige Lohnzettel... ergibt keinen Sinn, dass weniger als 3000 Gutschrift rausschaut!
@ConnyRu ich versteh das so, dass wenn ich zB 3.000 € Steuer zahle der AVAB zuerst abgezogen wird und dann weniger über bleiben kann - sollte aber bei 5.000 € Steuer kein Problem sein bei 2 Kinder - da bleiben ja in diesem Fall die 3.000 € definitiv über
@ifmamkl89 ich find bei der vorberechnung nichts - laut AK ist das eine Beilage
Blöde Frage- steht der Punkt Familienbonus explizit im Vorberechnungsblatt? Es steht nämlich nicht da obwohl natürlich in der ANV angekreuzt.. Oder ergibt sich das irgendwie 'stillschweigend' durch Abzug der anderen Absetzposten?
Hast du auch für beide Kinder den Familienbonus angekreuzt?
@Shadowlinchen ich habs unten dem Punkt "Kinder" gefunden, auch in der Zusammenfassung ist es als angekreuzt angeführt, aber im Vorberechnungsblatt ist es verschwunden.
@Morgana und @Bella_K ja und ja, habs schon zehn Mal überprüft weil ich dachte, mein Mann hat es falsch ausgefüllt.
Das witzige ist ja, wenn ich alle anderen Positionen lösche (AVAB, ausergewöhnliche Belastungen) und nur den Familienbonus ankreuze, kommen da heiße 100€ raus 😂
Ich denke mittlerweile, da hapert es mit der Software vom FA, dass der Familienbonus einfach nicht berechnet wird. Ich ruf da morgen mal an
Muss man die Familienbehilfe selbst beziehen oder reicht das, wenn Partnerin die FBH bekommt, wenn ich den Familienbonus beim Steuerausgleich beantrage?
Muss man die Familienbehilfe selbst beziehen oder reicht das, wenn Partnerin die FBH bekommt, wenn ich den Familienbonus beim Steuerausgleich beantrage?
Partner reicht. Ich bekomme die FBH und mein Mann hat den Familienbonus beantragt. Es geht lediglich darum, dass man für das Kind FBH bekommt.
@ifmamkl89 Vielleicht liegt es daran, dass die Erklärungen erst Ende Februar „freigegeben“ werden?! Bis dahin kann es ja noch Meldungen geben sonst müssten sie aufrollen... kinderbetreuungskosten gehen ja nicht mehr als agB, aber daran kann das doch auch nicht liegen 🤔
Gibst du Bescheid, was rauskommt beim tel mit dem fa - würde mich sehr interessieren!
@Shadowlinchen ich wollte den Familienbonus mtl beantragen & da bekam ich eben genau einmalig glaub €27 oder so etwas 😬
Mein Lohnzettel ist noch nicht drinnen - werde es dann nochmal kontrollieren & schau was am Ende wirklich raus kommt
Den vollen Betrag bekomme ich sicher nicht, aber hab sicher mehr wie €27 Lohnsteuer bezahlt
... Und es ist halt wieder eine Augenauswischerei - jetzt darf man keine Betreunungskosten mehr abführen, wenn man aber nur wenig LSt zahlt, dann bekommt man weder ausreichen Familienbonus, noch kann man eben dann Kosten abführen... Man fällt so richtig um
Ich Koffer hab bei meinem Mann angekreuzt "Ich beziehe die FBH und beantrage den vollen Familienbonus" - aber ich beziehe die FBH und nicht mein Mann....
Weiß jemand wie lange die Bearbeitungszeit dauert? Wird jetzt sicher laaaaange dauern, oder?
Vielleicht kann mir jemand @Shadowlinchen ? die Frage beantworten.
Ich bekomm die FBH aber mein Mann wird den Familienbonus beantragen. Braucht man da wirklich einen extra Zettel wo das draufsteht, das ich als seine Frau die FBH bekomme? Oder kann man das so wie Morgana das geschrieben hat, irgendwo ankreuzen und braucht nichts extra?
Vielleicht kann mir jemand @Shadowlinchen ? die Frage beantworten.
Ich bekomm die FBH aber mein Mann wird den Familienbonus beantragen. Braucht man da wirklich einen extra Zettel wo das draufsteht, das ich als seine Frau die FBH bekomme? Oder kann man das so wie Morgana das geschrieben hat, irgendwo ankreuzen und braucht nichts extra?
@Morgana und sonst braucht man da nichts extra? Eine Bekannte meinte nämlich, es sei furchtbar da man noch extra vom Finanzamt was beantragen müsste. Kann mir nicht vorstellen, das die es sich selbst schwer machen, aber bevor wir ewig warten, dachte ich, frag ich mal euch
@Shadowlinchen ja klar wenn man Vollzeit arbeitet bzw viele Stunden/guter Lohn, dann hat man am Ende mehr vom Familienbonus, als vom Steuerausgleich (Betreunungskosten)... Ich bin halt nicht mal 20h arbeiten gewesen und hab dementsprechend wenig Steuern gezahlt - die Betreunungskosten hatte ich halt trotzdem... Da schneidet mal halt schlechter ab, als wenn man Vollzeit geht und das Kind dementsprechend betreuen lässt
@SunshineGirl Betreuungskosten konnte man nur bis 2400 Euro absetzen und nur als Absetzposten, der Familienbonus ist eine Steuergutschrift. Selbst in der höchsten Steuerklasse hat dir der maximal 50% gebracht. Also da profitiert jetzt jeder mehr als vorher. Und mit gratis KiGa kamen viele wohl gar net auf die 2400.
@SunshineGirl wie @itchify schon sagte - die alte Methode hat nur die Bemessung verringert - wenn ich da schon wenig Lst bezahlt habe kam auch ned viel raus - ich komm selbst mit voller Nachmittagsbetreuung und Essen nicht auf die 2.400 € ... und fürs zweite Kind das zuhause ist dann zahl ich ja gar nix am Betreuungskosten mein Mann bekommt aber den Familienbonus :-) das wirkt sich dementsprechung aus am Konto 🙂🙃
@Zwergal kann man online ankreuzen ja habs mir heute mal am Laptop angesehen wie das aussieht - mein Lohnzettel ist leider auch noch nicht da. Den Nachweis über die Familienbeihilfe brauchst du wenn du es monatlich willst - aber die Hexerei ist das auch nicht ;-)
Und: die Betreuungskosten (2.300 eur) gingen nur bis zum 10. Lebensjahr, der Familienbonus geht so lange wie die familienbeihilfe, ab 18 halt nur noch 500, aber immerhin
hallo, wie ist das mit dem vorzeitigen mutterschutz. steht da einem was zu?
mein zwerg ist ende april 2020 auf die welt gekommen und ich hab bis ende dezember 2019 gearbeitet. danach war ich in vorzeitigen mutterschutz.
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Kommentare
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arbeitgeber ausbezahlt bekommt oder bleibt das jeder firma selbst überlassen? 🤔
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Mein Mann verdient >2.000 netto, wir haben 2 Kinder. Somit müsste er die 3.000 euro Familienbonus bekommen, richtig? Plus AVAB und außergewöhnliche Belastungen bei unserem Sohn.
Die Vorberechnung spuckt aber nicht mal 2.000 euro raus? Warum?
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Ich selbst habe auch nur einen ganz lächerlichen Bettag erhalten...
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Ich muss da mal morgen beim FA nachfragen
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@SunshineGirl hmmm die Info ist mMn falsch - wenn ich 1.500 Lohnsteuer bezahle bekomme ich 1.500 € ... wenn ich weniger bezahle bekomm ich weniger - hast du soviel Lohnsteuer bezahlt vorm Mutterschutz?
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ein beispiel: dein mann würde normalerweise € 2.700,-- steuern pro jahr zahlen. er hat in der firma AVAB angesucht und somit vermindert sich seine steuerlast um € 669,-- pro jahr. das heißt in weiterer folge bleiben "nur" noch € 2.031,-- übrig, die ihr mit dem familienbonus plus bekommen würdet.
ich hoffe das war so halbwegs verständlich
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Unsere Tochter wurde im November 2 Jahre alt.
FBH beziehe ich, aber es bleibt sich in der Vorberechnung gleich, ob er "ich beantrage den vollen Familienbonus und bin FBH-Bezieher" oder "..voll und mein Ehepartner bezieht die FBH" angibt
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ich hab das jz auch probiert ... 2200 € netto sind ca 3.400 € brutto ... hab avab für 2 Kinder angegeben und 2 x Familienbonus bis 17 - 3.000 €
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Und kann dann sobald ich wieder arbeiten gehe, nächstes Jahr selbst den Familienbonus ausgezahlt bekommen? Oder muss das immer an die selbe Person gehen? Also ich fange im Oktober 2020 wieder an, das heißt könnte bis dahin mein Mann den Familienbonus ausbezahlt bekommen und ab 2021 wieder ich?
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Einzig und allein der Verkehrsabsetzbetrag kann eine steuergutschrift auslösen.
AVAB und AEAB werden vor abzug des Familienbonus plus steuermindernd berücksichtigt. und darum kann ein familienbonus auch weniger ausmachen als € 1.500,-- da man mit der lohnsteuer nicht unter null fallen kann (ausgenommen verkehrsabsetzbetrag)
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Vielleicht sind noch alte Zahlen aus 2018 drinnen?!
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Mit dem neuen Layout ist das echt praktisch, wenn man die ANV für 2019 macht, sieht man direkt beim Ausfüllen, dass die Lohnzettel vom Vorjahr schon gemeldet sind
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@ifmamkl89 ich find bei der vorberechnung nichts - laut AK ist das eine Beilage
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Hast du auch für beide Kinder den Familienbonus angekreuzt?
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@Morgana und @Bella_K ja und ja, habs schon zehn Mal überprüft weil ich dachte, mein Mann hat es falsch ausgefüllt.
Das witzige ist ja, wenn ich alle anderen Positionen lösche (AVAB, ausergewöhnliche Belastungen) und nur den Familienbonus ankreuze, kommen da heiße 100€ raus 😂
Ich denke mittlerweile, da hapert es mit der Software vom FA, dass der Familienbonus einfach nicht berechnet wird. Ich ruf da morgen mal an
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Partner reicht. Ich bekomme die FBH und mein Mann hat den Familienbonus beantragt. Es geht lediglich darum, dass man für das Kind FBH bekommt.
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Gibst du Bescheid, was rauskommt beim tel mit dem fa - würde mich sehr interessieren!
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Mein Lohnzettel ist noch nicht drinnen - werde es dann nochmal kontrollieren & schau was am Ende wirklich raus kommt
Den vollen Betrag bekomme ich sicher nicht, aber hab sicher mehr wie €27 Lohnsteuer bezahlt
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Weiß jemand wie lange die Bearbeitungszeit dauert? Wird jetzt sicher laaaaange dauern, oder?
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Ich bekomm die FBH aber mein Mann wird den Familienbonus beantragen. Braucht man da wirklich einen extra Zettel wo das draufsteht, das ich als seine Frau die FBH bekomme? Oder kann man das so wie Morgana das geschrieben hat, irgendwo ankreuzen und braucht nichts extra?
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Online kannst es ankreuzen
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Unsere Gesellschaft eben...
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@Zwergal kann man online ankreuzen ja habs mir heute mal am Laptop angesehen wie das aussieht - mein Lohnzettel ist leider auch noch nicht da. Den Nachweis über die Familienbeihilfe brauchst du wenn du es monatlich willst - aber die Hexerei ist das auch nicht ;-)
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mein zwerg ist ende april 2020 auf die welt gekommen und ich hab bis ende dezember 2019 gearbeitet. danach war ich in vorzeitigen mutterschutz.
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aber nein, im Mutterschutz zahlt man keine Steuern - genauso wenig beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld