Hallo Leute
Folgende Situation.
Meine Frau bekommt bis 31.5.2020 KBG. Sie ist schwanger. Termin ist der 10.8.2020, somit Schutzfrist ab 15.6.2020.
Ihr Arbeitgeber hat sie gekündigt, sie will dort auch nicht mehr hin.
Eigentlich bekommt sie kein Wochengeld.
Was wäre wenn sie sich aber mit 1.6.2020 arbeitslos meldet?
Hat jemand Erfahrung?
Kommentare
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Das stimmt so nicht. Kündigungsschutz ist 2 Jahre, in Karenz kann man aber auch länger gehen. Wenn sie mehr als 2 Jahre zuhause war, kann sie sehr wohl gekündigt werden.
Und ja, was ich weiß sollte sie Wochengeld bekommen wenn sie sich arbeitslos meldet.
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Wieso nicht. Einfach online per E-AMS Konto. Da sieht dich ja niemand.
SIe kann ja sagen sie ist bereit zum Arbeiten und hat jemand zum aufpassen. Wenn sie keiner nimmt ist das ja nicht ihre Schuld oder?
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https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-bis-28.2.2017/kinderbetreuungsgeld-und-arbeitslosenversicherung.html
So stehts drinnen. Ich kenne aber eure Situation nicht und will hier auch nicht großartig mutmaßen. Das muss dann sowieso mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden.
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Danke liebe Regierung. Soll sich bloß niemand aufregen dass zuwenig Kinder auf die Welt kommen.
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Das versaut einem ein wenig die Vorfreude aufs 2. Kind.
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Sie kann sich natürlich arbeitslos melden. Dann müsste sie auch Wochengeld bekommen und zwar 180% vom Arbeitslosengeld. Nagel mich nur bitte nicht auf den Prozentsatz fest , ich weiß nämlich nicht ob man dafür eine gewisse Zeit davor ALG beziehen müsste (zb 3 volle Monate) , oder eben nicht.
Wenn sie sagt dass sie mindestens 16 bzw 20 Std dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann pro Woche, ist das überhaupt kein Problem mit dem Bezug. Ob da jetzt du, die Oma oder die Tante auf das Kind aufpassen würde, ist dem AMS gleichgültig.
Aber wenn wir ganz ehrlich sind, wird das AMS deiner Frau wahrscheinlich nicht mal Stellenausschreibungen zuschicken weil kaum ein Arbeitgeber eine schwangere Dame einstellen würde. 🤷
P.s: man kann sich sogar während dem Bezug von kbg arbeitslos melden (wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann wie oben beschrieben) , nur bitte auf die Zuverdienstgrenze aufpassen
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Versteh ehrlich gesagt nicht, warum das jetzt so unfair ist wenn sie sowieso kein Wochengeld bekommen hätte (wie du in deinem Eingangspost schreibst). Oder hab ich da was falsch verstanden?
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@Novembernüsschen
Naja die GKK schreibt man muss nicht 3 Monate beim AMS sein.
"Sollte zu Mutterschutz-Beginn ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung bestehen, haben sie auch Anspruch auf WOchengeld aus der Arbeitslosenversicherung"
Ich hab dann gefragt ob das die 180% sind.
Also Antwort kam "sie haben was falsch verstanden"
Jetzt kommt keine Antwort , wir sollen persönlich kommen. Nicht so leicht wegen der blöden Öffnungszeiten.
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Jetzt: Schutzfrist innerhalb KBG - Wochengeld genauso hoch wie das KBG.
Schutzfrist auch nur 1 Tag nach KBG - Wochengeld = 0€
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um das genau zu beurteilen fehlen leider einige Auskünfte von dir ich würd mich da wirkli ans AMS oder an die GKK wenden
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Beides Pensionisten. Anfang 60
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Ich weiß, das verbessert jetzt eure Situation nicht wahnsinnig, wäre aber stresstechnisch mitzubedenken!
Alles Gute!
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Wenn sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht bekommt sie auch ALG. Ja, Großeltern die in Pension sind zählen. Dass sie vermittelt wird, ist unwahrscheinlich, aber zumindest die Termine im ams muss sie wahrnehmen, am besten ohne Kind, sonst ist das mit der kinderbetreuung unglaubwürdig. Auch wenn die ams Öffnungszeiten für euch blöd sind. Wochengeld wir dann aus dem ALG als berechnet. Bzw ALG und kbg, was sie die letzten 3 Monate vor Mutterschutz bekommen hat. Wie genau da gerechnet wird - keine Ahnung...
Alle Angaben ohne Gewähr, ich glaub @Tati3177 kennt sich beim ams aus...
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@Lisa240 Wochengeld bekommt man 8 Wochen davor, KBG frühestens ab Geburt (wenn man keinen Wochengeldanspruch hat)
@chappy086 naja sie hätte ja nur für die 2 Wochen durchhalten müssen in der Firma, wahrscheinlich hätten die eh gesagt sie braucht nicht kommen.
Aber prinzipiell sollte Betreuung durch die Großeltern reichen fürs AMS
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ALG steht zu, da es ja im Prinzip möglich wäre, während der SS zu arbeiten.
Großeltern können auf das Kind aufpassen, zählen somit (da sie in Pension sind) als kinderbetreuung.
Sie muss mindestens für 16 Stunden zur Verfügung stehen, ist dies nicht gegeben, ist auch kein Anspruch auf ALG vorhanden.
Jedoch wenn ein Kurs oder eine stellenvorschreibung ausgegeben wird, muss dieser angetreten werden
Warum ist das mit dem zeiten doof für euch? Hab ich anscheinend überlesen.
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Weißt du, was ich meine? Da gibts sicher noch irgendeine Extraregelung, zumal der TE oben auch geschrieben hat, dass ihm bereits gesagt wurde, er hätte mit den 180% was falsch verstanden.
Aber ja, das sind alles nur Vermutungen meinerseits und keineswegs Wissen!
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Es wird das Einkommen der letzten 3 Monate - ev auch ganze Kalendermonate? - für die Berechnung des wochengeldes herangezogen. Also in dem Fall sicher nicht 180 % des ALG, sondern irgendwas zwischen dem kbg Tagessatz und dem ALG.
ALG als karenzverlängerung is halt generell nicht sinnvoll, da du ja verfügbar sein musst. In dem Fall, wo die Frau des TE quasi unverschuldet arbeitslos wurde, ok. aber grundsätzlich do planen und hoffen, dass man nicht vermittelt wird mMn ned. Wird sicher probiert und geht bei manchen vielleicht auch durch. Heißt aber nicht, dass das empfehlenswert ist.
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