Familienbonus

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Kommentare

  • @Shadowlinchen ups, mein fehler.
    sorry, ich kenn mich mit diesem familienbonus nicht wirklich aus.

    gearbeitet habe ich bis ende dez. 2018. zwerg ist ende april 2019 auf die welt gekommen.

    ich nehme an, ich könnte erst nächstes jahr den familienbonus beantragen
  • @minx macht ja nix :-)

    Familienbonus macht nur Sinn wenn du Lohnsteuer bezahlst :-)
  • @minx über den Vater könnt ihr es beantragen falls der Lohnsteuer gezahlt hat
  • Hat schon jemand den kindermehrbetrag beantragt? Den kann man auch in karenz beantragen und macht pro kind 250€ aus 🤔
    Den kann ja nur der fbh bezieher beantragen wenn man auch den alleinverdiener drin hat.. (soweit ich das jetzt verstanden habe)
    Wusste ich selber nicht aber heute am finanzamt hat mich die dame am schalter drauf aufmerksam gemacht weil ich gefragt habe ob das bei meinem mann angekreuzt werden muss ☺️
  • @Bugsey aber den bekommt nur dein Mann dann, oder? Hab im Internet das dazu gefunden:

    Alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, die so wenig verdienen, dass sie kaum bzw. gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, erhalten ab 1. Jänner 2019 statt dem Familienbonus Plus eine steuerliche Entlastung von jedenfalls 250 Euro pro Kind pro Jahr (Kindermehrbetrag).

    Der sogenannte Kindermehrbetrag steht zu, wenn

    Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht,
    ein Kind vorhanden ist, für das mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag bezogen wird, und
    die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zustehenden Absetzbeträge unter 250 Euro ausmacht.
  • @IreneG ja, dann kann das kaum jemand beantragen, oder?
  • @IreneG nein der der die fbh bezieht muss das beantragen.. So wurde mir das heute gesagt.. Habe dann selber einen antrag ausgefüllt und auch noch gesagt dass es online 0,00 anzeigt und sie meinte ja weil das online noch nicht berücksichtigt ist 🤔
  • @Bugsey ich befürchte du wurdest falsch informiert oder help.gv.at hat keine Ahnung 😉

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940299.html
  • @IreneG ja hab grad noch mit einer bekannten geredet die beim finanzamt arbeitet und es war tatsächlich eine falschinformation.. 🤦‍♀️ Wär ja auch zu schön wenn man geld bekommt wenn man nix zahlt 🤣
    kathi0816
  • Wann kann man eig mit der auszahlung des steuerausgleichs und/oder fb rechnen ? 🤔
  • BugseyBugsey

    2,600

    bearbeitet 6. 02. 2020, 09:41
    @dorfpony der arbeitgeber hat bis ende Februar zeit die lohnzettel ans fa zu schicken..
    Je nachdem ob sie schon da sind kann der steuerausgleich bearbeitet werden.. Das dauert glaub ich dann auch noch 4-6 Wochen ungefähr
  • @Bugsey alles klar 👌
  • das kann sich aber auch dahinziehen ... sie haben 6 Monate Zeit zu Bearbeitung - wenns dich prüfen dauerts länger - Mein Mann bekams im September ;-)
  • Ja genau, kann sich auch ziehen... Mein Mann hats im November bekommen weil sie im Mai noch was nachgefordert haben was wir eh schon im Februar abgegeben haben aber da rechnen sie die 6 Monate ab der letzten Einreichung von Unterlagen und unter bestimmten Voraussetzungen haben sie sogar 2 Jahre Zeit
  • Meine Mama hat letztes Jahr Anfang März eingereicht und Bescheid in Oktober erhalten 🙈
  • Aha na gut dachte eh 4-6 wochen is super flott 😅
  • https://mobil.krone.at/2095431

    Ich hatte es ja schon im Gefühl. Das erklärt natürlich alles
    itchify
  • Wollte gerade meine Arbeitnehmerveranlagung machen - habe angebegeben dass ich den Familienbonus beziehen will.

    Bekomme bei der Vorberechnung folgende Meldung:
    Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:
    Da nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind, steht das Service der Vorberechnung für den Familienbonus nicht zur Verfügung. Sie können Ihre Erklärung dennoch vorab überprüfen und senden. - Kind 1

    Bei dem Punkt "Mein(e) (Ehe-)Partner(in) bezieht die Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus" habe ich ja angekreuzt. Daneben ist ein rotes Rufzeichen.

    Kann es sein, dass ich den noch nicht beantragen kann? Tochter ist am 13.12. geboren.
  • @Butterfliege ich denke nicht das du ihn beantragen kannst, denn du musst für mindestens 6 Monate die FBH erhalten....
  • @Butterfliege geht wahrscheinlich nicht, da keine familienbeihilfe bezogen wurde @Morgana Das mit den 6 Monaten gilt nicht mehr beim familienbinus, der ist monatsgenau
  • @Bella_K was @Morgana meinte um den Familienbonus plus via Arbeitnehmerveranlagung zu erhalten muss man für das betreffende Kind mindestens 6 (im Formular steht sogar 7) Monate Familienbeihilfe bezogen haben. Über den Arbeitgeber geht das sofort, aber bei der Arbeitnehmerveranlagung steht das wirklich so drin und unter 6 (7) Monaten schreibt er auch einen Fehler in der Berechnung.
  • @ConnyRu Sehr komisch, denn auf der Homepage vom bmf steht’s anders... 3456b4a0-4cc4-11ea-b689-dda71710118e.jpeg
  • @Butterfliege für mich lest sich die Fehlermeldung eher so, dass da irgendwelche Daten (zB auszahlende Stellen und vorhandene LZ) nicht zusammenpassen
  • Genau, die Lohnzettel und Sonderausgaben müssen erst am 29.2. gemeldet sein!
  • Frage, wie wird das mit dem Familienbonus gehandhabt, wenn es zwei unterhaltszahler gibt, und ich voriges Jahr EKGB erhalten habe.?
  • @Butterfliege Bei uns das selbe. Es liegt aber ein systemfehler vor 7a9b7230-4d0e-11ea-89dc-e157e66a20ce.jpeg
  • Weiß irgendjemand wann die Berechnung richtig funktionieren wird/soll.
    Bei meinem Mann hat die Vorberechnung heute noch immer nicht gepasst.
  • @xstrizix das weiß keiner, nicht mal das FA.
    Bei meinem Mann und mir ist alles im System, aber es spukt folgendes aus:

    "Derzeit ist eine Vorberechnung in Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus nicht möglich. Das Service wird demnächst wieder zur Verfügung stehen (Fehlercode 22482).Die Erklärung kann trotzdem jederzeit eingebracht werden.
    Die Zusammenfassung bietet den Service der automatisierten Vorberechnung. Dabei wird rasch und unverbindlich ein Richtwert ermittelt.
    Allerdings ist diese Vorberechnung nur dann möglich, wenn alle Grundlagen erfüllt sind z.B. die Lohnzettel vom Arbeitgeber bereits übermittelt wurden.
    Sie können Ihre Erklärung dennoch vorab überprüfen und senden."
  • Ihr lieben, ich war letztes Jahr in Karenz, kann ich dann trotzdem die Arbeit ehmerveranlagung machen?? Das Familienbonus bezieht sowieso mein Mann, ich denke aber, dass ich trotzdem das Recht auf die Negativsteuer hätte oder???
    Und noch eine Frage - kann mein Mann den Alleinverdiener ankreuzen, wenn ich KBG bekomme?? Weil im Internet steht nur, dass das Wochengeld als Einkommen des Ehepartners gerechnet wird, nicht aber das KBG??? Weil wenn das KBG gerechnet wird, komme ich über die 6000€ Grenze ☺️☺️
  • Ich habe auf meine zweite Frage schon eine Antwort gefunden! 😄687f9480-5170-11ea-80cf-db94d1377503.jpeg
  • @Sarah6 Soweit ich weiß, kriegst du die Negativsteuer nur, wenn du in dem Kalenderjahr gearbeitet hast/angemeldet warst und SV-Beiträge gezahlt hast, aber keine Lohnsteuer. Das ist bei Kbg nicht der Fall.
  • Carola9Carola9

    4,041

    bearbeitet 17. 02. 2020, 20:16
    @Sarah6 Du wirst nichts bekommen, wenn du das ganze Jahr 2019 in Karenz warst, auch keine Negativsteuer.
  • Ok, danke für die Info 😄 ... deswegen bekommt mein Mann dann den Alleinverdiener oder 😄😄 beides wäre sowieso unlogisch 😄
  • @insecure habe das jetzt in einem Seminar gehört - das ist so ein Schwachsinn, die haben echt nicht nachgedacht - finde das eigentlich eine ziemliche Frechheit!
  • insecureinsecure

    4,796

    bearbeitet 22. 02. 2020, 21:33
    @Bella_K seh ich genauso. Aber hätte mich ja gewundert, wenn es anders laufen würde.

    Selbes Beispiel beim Papamonat.
    Was viele nicht wissen - > man bekommt gut €700 fürs Papamonat, sollte der Vater aber noch in Karenz gehen, dann werden ihm die €700 vom Karenzgeld abgezogen 🙄
  • Muss man den Familienbonus immer neu beantragen? Irgendwie bin ich mir grad nicht sicher.
  • @miKkii Wenn ich es richtig verstanden habe dann ja.

    Weiß jemand was ich da ankreuzen muss, wenn die Zahlungen vom Gericht kommen?
    Nehme ich dann die Unterhaltszahlungen wurden im vollen Umfang geleistet?
    Würdet ihr wenn kein Kontakt zum Kindsvater besteht, den vollen Bonus beantragen oder die 90%/10% Aufteilung? Kontakt zwischen mir, dem Kindsvater und dem Kind besteht keiner, ich weiß nicht mal ob 3r ihn dann beantragen kann ohne Familienbeihilfebescheid.
    miKkii
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