Hallo!
Eine Freundin hat seit Kurzem den Invaliden-Status und ein 14-jähriges Kind, für das sie bisher ganz normal FBH bezogen hatte.
Nun musste sie es, wie jedes Jahr erneuert beantragen, nun sagte ihr das FA jedoch, dass sie aufgrund ihrer Behinderung keinen Anspruch auf FBH mehr hätte. Beansprucht wäre der arbeitende Elternteil (in diesem Fall der Ex-Ehemann, der zusätzlich in der Schweiz lebt und das Kind früher gerichtlich geregelt alle zwei Wochen, nun schon länger nicht mehr gesehen hat).
Stimmt das? An wen kann sie sich noch wenden? Ist ja nicht so, dass ihre Invalidität (völlige Berufsunfähigkeit) schon finanziell eine extreme Belastung wäre... nun wird ihr wirklich auch noch zusätzlich die FBH gestrichen? Wie passt das bitte in einem Sozialstaat zusammen?
Sie ist wirklich verzweifelt und meinte, sie hätte schon überall herumtelefoniert...
Kommentare
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Wäre mir neu dass man Aufgrund dessen keine FBH mehr bekommen würde und auch das jährlich erneute beantragen müssen, stimmt so nicht? Oder habe ich da was überlesen?
Hier auch noch was: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/1/Seite.1220330.html
Bei letzterem Link musst Du weiter runter scrallen, für die Info die für Deine Freundin womöglich relevant wäre.
Ich weiß nicht wie das in den anderen Bundesländern ist, aber hier in Wien in der Rechtsanwaltskammer, hat man die Möglichkeit auf ein “erstes kostenloses Orientierungsgespräch“. Wäre vlt. auch eine Möglichkeit sich beraten zu lassen/Infos einzuholen?
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Mit welchen stellen hatte sie schon Kontakt und was meinten diese?
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Sie hat mit dem FA telefoniert. Dort meinte die Dame: Geld erhält der arbeitende Elternteil, weil sie Invalidin ist. Nur dass in diesem Fall der arbeitende Elternteil weder im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind noch überhaupt in Österreich lebt.
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Vielleicht sollten in dem Fall das FA und die PVA besser kommunizieren. Hab ein Schreiben der PVA rausgesucht.
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Nur die erhöhte Beihilfe für meine Tochter wird befristet und über die PVA bzw BSA überprüft, da sie auch Pflegegeld bekommt.
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Und ab dem Zeitpunkt wäre sie nicht mehr berechtigt, die FBH zu bekommen, sondern wird ihrem getrennt lebenden Mann in die Schweiz (!) überwiesen. Er müsste es ihr dann sozusagen geben, weil es ihr zustünde. Der weigert sich. Also muss sie es einklagen. Was ist das bitte für eine Zumutung?!
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Alles Gute Deiner Freundin!
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Vielleicht steckt da ja auch was anderes dahinter, warum sie die FBH nicht bekommt und sie verschweigt dir das. Aber ihr steht es auf alle Fälle zu.
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Das was @melly210 und @sabrina90 schreiben klingt schon sehr danach. Dann weiß ich mal, nach was sie genau fragen kann. „Sonderregelung Ausland/Schweiz“ - das wurde ihr so nämlich nicht erklärt. Sondern tatsächlich: Du hast kein Einkommen, also bekommt es der Elternteil mit Einkommen. Sie dachte bis dahin, dass die FBH NICHT vom Einkommen abhängig ist und jedem zusteht. Ist ja für‘s Kind im Prinzip und nicht für die Eltern, um Miete oder was weiß ich zu bezahlen.
Genau, sie sind seit mehreren Jahren getrennt (lebend), die Scheidung ist aber offiziell nicht durch, weil er sich auch hier quer stellt. In der Schweiz müssen beide Eheleute einer Scheidung zustimmen. Ist das nicht der Fall, kann sich die Jahrzehnte hinziehen. Das ist dort nicht so einfach wie in AT. Sehr konservativ... Also auch in dieser Sache bleibt ihr nur der Rechtsweg, ist halt schwierig, wenn man seit jeher jeden Cent zweimal umdrehen muss.