Familienbeihilfe - Invalide

Hallo!

Eine Freundin hat seit Kurzem den Invaliden-Status und ein 14-jähriges Kind, für das sie bisher ganz normal FBH bezogen hatte.

Nun musste sie es, wie jedes Jahr erneuert beantragen, nun sagte ihr das FA jedoch, dass sie aufgrund ihrer Behinderung keinen Anspruch auf FBH mehr hätte. Beansprucht wäre der arbeitende Elternteil (in diesem Fall der Ex-Ehemann, der zusätzlich in der Schweiz lebt und das Kind früher gerichtlich geregelt alle zwei Wochen, nun schon länger nicht mehr gesehen hat).

Stimmt das? An wen kann sie sich noch wenden? Ist ja nicht so, dass ihre Invalidität (völlige Berufsunfähigkeit) schon finanziell eine extreme Belastung wäre... nun wird ihr wirklich auch noch zusätzlich die FBH gestrichen? Wie passt das bitte in einem Sozialstaat zusammen?

Sie ist wirklich verzweifelt und meinte, sie hätte schon überall herumtelefoniert...

Kommentare

  • RavennaRavenna

    739

    bearbeitet 17. 02. 2020, 15:45
    Schau mal hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080711.html

    Wäre mir neu dass man Aufgrund dessen keine FBH mehr bekommen würde und auch das jährlich erneute beantragen müssen, stimmt so nicht? Oder habe ich da was überlesen?

    Hier auch noch was: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/1/Seite.1220330.html

    Bei letzterem Link musst Du weiter runter scrallen, für die Info die für Deine Freundin womöglich relevant wäre.

    Ich weiß nicht wie das in den anderen Bundesländern ist, aber hier in Wien in der Rechtsanwaltskammer, hat man die Möglichkeit auf ein “erstes kostenloses Orientierungsgespräch“. Wäre vlt. auch eine Möglichkeit sich beraten zu lassen/Infos einzuholen?
  • Warum muss sie die fbh jährlich neu beantragen? Ist sie nicht aus ö? Ist das Kind noch schulpflichtig bzw. Geht in die Schule?
    Mit welchen stellen hatte sie schon Kontakt und was meinten diese?
  • So hat sie es mir zumindest erklärt. Sie ist Österreicherin und wohnt in Österreich. Das Kind ist mit 14 natürlich noch schulpflichtig. Und es hat sowohl die österreichische als auch schweizer Staatsbürgerschaft. Deswegen vielleicht?

    Sie hat mit dem FA telefoniert. Dort meinte die Dame: Geld erhält der arbeitende Elternteil, weil sie Invalidin ist. Nur dass in diesem Fall der arbeitende Elternteil weder im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind noch überhaupt in Österreich lebt.
  • Ich beziehe selbst Rehageld, ist zwar keine dauerhafte Invaliditätspension, sondern nur temporär, aber man bekommt schon FBH.
    Vielleicht sollten in dem Fall das FA und die PVA besser kommunizieren. Hab ein Schreiben der PVA rausgesucht. 5df5d670-5213-11ea-80cf-db94d1377503.jpeg
  • Ich bin zwar nur zu 50 Prozent erwerbsunfähig aber bekomme ganz normal die FBH. Seit die Kinder geboren sind.
    Nur die erhöhte Beihilfe für meine Tochter wird befristet und über die PVA bzw BSA überprüft, da sie auch Pflegegeld bekommt.

  • Bis vor Kurzem war sie eben auch nur befristet erwerbsunfähig / hat begrenzt Frühpension bezogen. Jetzt hat sie aber den Bescheid bekommen, dass es durch ist. Sie also ab jetzt zur Gänze als erwerbsunfähige Invalidin zählt...

    Und ab dem Zeitpunkt wäre sie nicht mehr berechtigt, die FBH zu bekommen, sondern wird ihrem getrennt lebenden Mann in die Schweiz (!) überwiesen. Er müsste es ihr dann sozusagen geben, weil es ihr zustünde. Der weigert sich. Also muss sie es einklagen. Was ist das bitte für eine Zumutung?!
  • Anscheinend liest Du nicht was die anderen hier posten. Das was Du schreibst, kann so mMn nicht stimmen. Sie sollte nochmal rumtelefonieren, Mails schreiben. Im “schlimmsten Fall“ bleibt ihr noch die Möglichkeit sich Rechtsbeistand zu holen.

    Alles Gute Deiner Freundin!
  • Laut PVA bekommt man mit einer Erwerbsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) FBH (siehe Schreiben oben).
    Vielleicht steckt da ja auch was anderes dahinter, warum sie die FBH nicht bekommt und sie verschweigt dir das. Aber ihr steht es auf alle Fälle zu.
  • Es gibt da mit der Schweiz irgendwelche komischen Sonderregeln. Wenn ein Elternteil in der Schweiz arbeitet und der andere nicht erwerbstätig ist, kann das scheinbar über die Schweiz laufen auch wenn die Kinder nicht dort leben. Sie sollte sich da ggf genau beraten lassen.
  • Also ich weiss nur, dass, wenn ein Elternteil im ausland arbeitet und keinerin österreich, dass das österreichischw finanzamt eben nicht zahlt, sondern das ausländische amt.. Mein mann arbeitet nämlich auch in der schweiz. Das finanzamt in Österreich wollte einen nachweis, dass ich auch wirklich noch angestellt bin, weil sie sonst die Zahlung der familienbeihilfe an die schweiz abgeschoben hätten 🙈 vl hängts bei deiner Freundin damit zusammen? Weiss zwar nicht wie das ist, wenn die Eltern getrennt sind 🤷‍♀️
  • Natürlich habe ich mir die obigen Kommentare durchgelesen, nur traf da kein Fall auf den genannten zu (entweder nur 50%, also doch noch ein eigenes Einkommen, oder das Kind ist Invalide, also erhöhte FBH, was hier ja auch nicht zutrifft).

    Das was @melly210 und @sabrina90 schreiben klingt schon sehr danach. Dann weiß ich mal, nach was sie genau fragen kann. „Sonderregelung Ausland/Schweiz“ - das wurde ihr so nämlich nicht erklärt. Sondern tatsächlich: Du hast kein Einkommen, also bekommt es der Elternteil mit Einkommen. Sie dachte bis dahin, dass die FBH NICHT vom Einkommen abhängig ist und jedem zusteht. Ist ja für‘s Kind im Prinzip und nicht für die Eltern, um Miete oder was weiß ich zu bezahlen.

    Genau, sie sind seit mehreren Jahren getrennt (lebend), die Scheidung ist aber offiziell nicht durch, weil er sich auch hier quer stellt. In der Schweiz müssen beide Eheleute einer Scheidung zustimmen. Ist das nicht der Fall, kann sich die Jahrzehnte hinziehen. Das ist dort nicht so einfach wie in AT. Sehr konservativ... Also auch in dieser Sache bleibt ihr nur der Rechtsweg, ist halt schwierig, wenn man seit jeher jeden Cent zweimal umdrehen muss.
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