Vor der Geburt getrennt, wann muss ich alleinige Betreuung durch Vater zulassen

Hallo meine Lieben,
ich schon wieder. Kennt jemand die Gesetzeslage?
Mein Ex redet davon meine noch ungeborene Tochter Stundenweise alleine zu betreuen, auch schon kurz nach der Geburt (maximal 3-4 Wochen vllt sogar früher je nachdem wann sie kommt)
Muss ich das zulassen? Mir wird allein bei dem Gedanken schlecht. Vorallem weil er sie auch zu seinen Eltern mitnehmen will, was ich absolut nicht möchte. Hilfe...

Kommentare

  • Hallo. Also ich kenn mich da eigentlich nicht aus, aber ich glaube, solange du stillst geht das mal nicht. Aber andere kennen sich da vermutlich besser aus
  • Hallo,
    Ich kenne mich damit auch nicht aus aber ich würde da vorsichtig sein. Mit zu seinen Eltern geht denke ich nicht, wenn du stillst ABER gegen eine halbe Stunde um den Block gehen mit dem KiWa oder in der Trage während du zu Hause bist wäre meiner Ansicht nach auch bei einem sehr kleinen Baby möglich. Mein Mann hat beim ersten Ausgang mit meiner Tochter (da war sie so 3 Eochen alt) auch Kreise um unsere wohnsiedlung gezogen damit er ganz schnell daheim ist, falls die Kleine aufwacht und hungrig ist.

    Ich kann deine Bedenken grundsätzlich verstehen, ich meine nur, dass meine Sichtweise auch die des Jugendamtes (oder wer auch immer da zuständig ist) sein könnte. Ich weiß natürlich nicht, inwiefern er sich dieses Recht erkämpfen kann wenn du sagst, du willst das nicht aber man kann ja das Baby nicht ohne Einverständnis der Mutter einfach mitnehmen, denke ich.

    Ich würde vielleicht präventiv, jetzt immer schonmal Nachrichten schicken in denen du ganz klar kommuniziert, dass du das in gar keinen Fall willst und was passieren muss, damit er das Kind alleine haben darf. Einfach, damit du dich schriftlich absichert, falls es hier zu einem Streit vor Gericht kommt.

    Ich kann mir vorstellen, dass diese Situation für dich nicht schön ist und ich kenne jetzt nicht die komplette Geschichte aber vielleicht wartest du erstmal ab, wie er sich verhält wenn das Baby erstmal da ist. Vielleicht wirst du ja positiv überrascht und traust ihm tatsächlich zu, eine halbe Stunde mit der Kleinen allein zu sein, nach ein paar Wochen. Dem Baby zu Liebe würde ich zumindest den Versuch unternehmen, mich mit dem Kindsvater zu einigen und ihn eine Beziehung zum Kind aufbauen zu lassen.

    Ich wünsche dir alles Gute für die Geburt und die ersten Wochen!
  • mir ging es damals genau wie dir. der kv wollte auch unbedingt wenn das kind dann auf der welt ist, ihn nehmen usw.
    ich bekams echt mit der angst zu tun. zumal ich die ganze schwangerschaft von ihm wie dreck behandelt wurde, und plötzlich kam diese wende? ich hatte angst, panik und alle anderen zustände, dass er versuchen wird mir das kind wegzunehmen usw

    als mein sohn auf der welt war kam dann natürlich gar nichts. ich denke die einsicht, dass man mit so nem kleinen zwerg nicht wirklich was anfangen kann, kam schnell.

    was soll ich dir sagen? mein sohn ist jetzt 2 1/2 und war erst einmal für eine stunde alleine mit seinem vater
  • Um 16 Uhr hat das Jugendamt wieder offen, ich werd mal anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren.
  • Solange du stillst wird das nicht gehen weil die kleinen alle 2-4h trinken.
    Danach kann man sich da sicherlich irgndwie einigen :)
  • melly210melly210

    3,326

    bearbeitet 25. 02. 2020, 16:47
    Ansich musst du das schon zulassen, ja. Es ist das Recht des Kindes Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, und das Jugendamt kann da recht rigoros werden wenn sie den Eindruck haben man will den Kontakt zum Vater nicht oder nur sehr eingeschränkt zulassen.

    Allerdings kann er sie wenn sie voll gestillt wird nicht gleich stundenlang alleine mitnehmen, das ist klar. Dh mit ihr zu seinen Eltern fahren wird erst gehen sobald sie ein wenig isst oder die Flasche bekommt. Ausser du kämst mit natürlich.
    Aber mit ihr und seinen Eltern ein Stündchen spazieren gehen wenn du sie davor gestillt hast, da wirst du wenig sagen können.
  • @Julia. Danke für deine Antwort, bleibt nur zu hoffen, dass das Stillen klappt, falls das der Aufhänger ist.

    @Kaffeelöffel ich versteh einfach nicht was es notwendig macht jetzt schon darauf zu bestehen alleine meine Wohnung zu verlassen mit der Kleinen. Sie ist noch nichtmal da und erst wollte er sie dann wieder doch nicht, und jetzt hat er ein Bettchen in seiner Wohnung 😨

    @ohmy nach der Unterhaltung gestern hoffe ich auch fast schon drauf, dass das "Interesse verloren geht" alleine mit ihr zu sein.

    @Biancaa_ Naja er will ja nur in der Ortschaft in ein Haus aus dem ich rausgeschmissen wurde und demnach mein Kind nichtmal selbst holen könnte. Habe panische Angst, dass er das darf weil ja eh nicht weit weg usw.

    @melly210 ich glaub das ist falsch rüber gekommen, ich möchte keinesfalls meiner Tochter den Kontakt zum Vater verweigern. Ich hab ihm angeboten mehrmals in der Woche vorbeizukommen um sie aufwachsen und ihre Entwicklung zu sehen.

    Falls seine Eltern sie sehen möchten (eine Abtreibung wäre in ihren Augen für alle besser gewesen) wäre mir es lieber wenn dies in einem Besuchskaffee oder ähnliches stattfinden würde, wenn es denn sein müsste, denn die Sprache die diese Menschen führen wenn es mich und meine Familie betrifft ist unter jeder Kritik und ich will nicht das mein Kind dem ausgesetzt wird ohne das jemand eingreifen oder abbrechen kann.
    Außerdem wollte mein Ex bei einem anderen Kind nicht das seine Eltern von der Möglichkeit erfahren das es seines sein könnte, weil er der Meinung ist seine Mutter könnte der Mutter das Kind wegnehmen wollen.

    Leider hab ich heute noch keinen Termin bekommen können, da die zuständige erst morgen wieder da ist, aber ich hab mal ihre Durchwahl.
  • Wieso kannst du dein Kind von dort nicht abholen?
    Ich finde, wenn man gemeinsam ein Kind bekommt, sollte man sich dem Kind zu liebe ein bisschen am Riemen reissen. Beide Seiten. Kinder merken Stress u das ist nicht gut. Du bist die Mutter, er der Vater. Er wird am Anfang damit leben müssen, dass es oft gestillt wird u deshalb nicht Stunden weg sein kann u du wirst damit leben müssen, dass er der Vater ist u ein Recht auf sein Kind hat u euer Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Ihr habt ein Kind gezeugt, dann müsst ihr auch reif genug für die Zeit danach sein. Setzt euch zusammen, redet das aus. Ihr müsst nicht befreundet sein, aber einen respektvollen Umgang beiderseits kann man erwarten.
    melly210
  • Ausserdem vermute ich, dass er am Anfang eh überfordert mit einem Baby sein wird 😅 mein Mann wollte am Anfanf nie alleine mit unserer Tochter sein aus Angst er könnte was falsch machen.
  • Julia.Julia.

    1,998

    bearbeitet 25. 02. 2020, 18:36
    Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache... ich bin ohne meinem leiblichen Vater aufgewachsen und mir fehlt es an gar nichts. Meine Mama wollte nicht, dass er Kontakt zu mir hat (er wollte eh auch keinen Kontakt haben) meine Mama hat dann echt schnell jemanden kennen gelernt und der hat sich sofort als Papa gefühlt und er ist auch für mich MEIN Papa. Ich hatte dann als Teenager die Möglichkeit meinen leiblichen Papa kennen zu lernen (da wollte er dann Kontakt), da konnte ich selbst entscheiden und ich hab mich gegen ihn entschieden. Also diese Moralpredigen „reißt euch zusammen, Kind braucht beide“ finde ich persönlich nicht richtig. Ich will jetzt nicht sagen, dass man es nicht probieren soll, aber ich verstehe es, wenn @Sorakisu nicht will, dass er mit dem Baby alleine ist, vor allem, weil bestimmt das Vertrauen einfach nicht mehr da ist (sonst wäre ja die Beziehung noch aufrecht) und ich würde mein Baby NIE jemanden alleine für ein paar Stunden mitgeben, dem ich nicht zu 110% vertraue.
    riczHallöchen
  • @Julia.

    Ja aber er hat als Vater trotzdem das Recht ;) das ist gesetzlich nunmal so, solange er dem Kind nicht schadet. Deshalb sollte man sich gut überlegen mit wem man ein Kind bekommt.

    Und wenn man sich trennt, weil zB keine Liebe mehr da ist, dann hat das nix mit Vertrauen zu tun, das kann in der besten Beziehung vorkommen. Wenn mein Mann u ich uns jetzt deswegen trennen würden, dann würd ich ihm im Umgang mit meiner Tochter trotzdem zu 1000000% vertrauen, weil ich weiss dass er sie abgöttisch liebt u alles für sie tun würde. Was zwischen Mama u Papa passiert hat nie etwas mit den Kindern zu tun.

    Wenn ich natürlich dem Vater nicht vertrauen kann u Angst haben muss dass er dem Kind Schaden zufügt, ist das was anderes. Dann muss man eh das Jugendamt einschalten. Aber wenn er Interesse an seinem Kind hat u dann auch vl noch brav zahlt fürs Kind, dann ist das doch super u dann hat er auch ein Recht sein Kind zu sehen. Vielleicht kann man sich ja einigen, dass es Anfangs bei dir zu Hause Besuche gibt von ihm u später wenn er es sich zutraut, kann mans ja probieren, dass er mal Zeit mit ihr alleine verbringt. @Sorakisu
  • Hallo, ich arbeite in der behördlichen Kinder und Jugendhilfe. Es stimmt der KV hat das Recht auf Kontakt zum Kind, allerdings kommt es immer darauf an wie die Situation und Alter des Kindes ist es gibt keine klare gesetzliche Vorgabe dazu wenn du jetzt z. B. eine Kontaktrechtsregelung über das Gericht machen lässt dann werden die gemeinsam mit euch eine Lösung finden an die ihr euch beide halten müsst. Da brauchst du aber keine Angst haben das er gleich nach der Geburt das Kind schon mitnehmen kann es braucht ja noch deinen Schutz und wenn du Stillst auch die Nahrung. Wenn es mit dem Kontakt gar nicht funktioniert gibt's dann auch noch die Möglichkeit einer Besuchsbegleitung da sind dann professionelle ausgebildete Personen bei eurem Kontakt dabei.
  • Vertrauen schön und gut, aber wenn man zusammen ein Kind möchte und dann wenn die Frau bereits schwanger ist, draufkommt "nö doch nicht" und schnell das Weite sucht (zumindest so hab ich die Geschichte von @Sorakisu verstanden), dann hätte sich das bei mir aber mit dem Vertrauen ganz schnell erledigt. Und nur dann Teilzeit Papa spielen, wenn es dem Herren und seiner Familie in den Sinn kommt, noch dazu dabei die Mutter ausschließen wollen, sorry aber das geht gar nicht!
  • @Cookie1985

    Ich kenn die Hintergrundgeschichte nicht u auch nicht beide Seiten, deshalb möchte ich nicht urteilen. Ich kanns nur sagen, wie es bei mir u meinem Mann wäre.

    Wenn er wirklich so einer is, dann muss man da natürlich miteinander reden u nicht dass er nach 2 Monaten doch keinen Bock mehr hat 😅 aber wie gesagt, ich kenn ihn nicht.
  • @Biancaa_ Ich war schon mal verheiratet und dachte, er ist die Liebe meines Lebens. Wäre ich nach der Hochzeit zb schwanger geworden und dann dahinter gekommen, was er alles vor der Hochzeit gemacht hat, ist das Vertrauen trotzdem weg. ICH dachte, er ist die Liebe meines Lebens, dass er nicht so dachte, das wusste ich nicht. Somit ist das Vertrauen dann weg. Auch wenn ich mich davor „für ihn entschieden“ hab. Wie gesagt, die Beziehung ist ja nicht ohne Grund in die Brüche gegangen.
  • Biancaa_ schrieb: »
    Wieso kannst du dein Kind von dort nicht abholen?
    Ich finde, wenn man gemeinsam ein Kind bekommt, sollte man sich dem Kind zu liebe ein bisschen am Riemen reissen. Beide Seiten. Kinder merken Stress u das ist nicht gut. Du bist die Mutter, er der Vater. Er wird am Anfang damit leben müssen, dass es oft gestillt wird u deshalb nicht Stunden weg sein kann u du wirst damit leben müssen, dass er der Vater ist u ein Recht auf sein Kind hat u euer Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Ihr habt ein Kind gezeugt, dann müsst ihr auch reif genug für die Zeit danach sein. Setzt euch zusammen, redet das aus. Ihr müsst nicht befreundet sein, aber einen respektvollen Umgang beiderseits kann man erwarten.

    Liebe @Biancaa_
    Du schreibst Du würdest nicht urteilen wollen, weil Du die Hintergründe nicht kennst, aber verurteilst meine Angst. Das Grundstück gehört seinen Eltern, und ich bin dort unerwünscht, das wurde mehr als deutlich gemacht. Wir haben an dem Kind gebastelt, er war 2 Mal bei US Untersuchungen mit, weil es Probleme mit seinen Eltern gab hatten wir uns darauf geeinigt fix in meine Wohnung zu ziehen und nicht mehr hin und her zu wechseln. In der 8ten Schwangerschaftswoche wollte er mich zwingen doch in seine Wohnung im Haus seiner Eltern zu ziehen, ich hab mich geweigert und er zog sofort aus. Er erkundigte sich 3 Wochen lang nicht nach irgendwas. Ich schrieb dann seinen Vater an in der Hoffnung das ich zumindest die werden Großeltern väterlicherseits mit ins Boot holen kann, wenn sein Interesse nicht mehr vorhanden wäre. Ich wurde nicht nur beschimpft sondern auch zur Abtreibung gedrängt. Ich sagte das ich mich entschlossen hätte das Kind auch alleine zu bekommen und diese Menschen schrieben das sie damit dann nichts zu tun haben wollten.
    Hilfesuchend schrieb ich dann meinem Ex weil ich mir einfach nicht vorstellen konnte das ihm sein Kind so egal sein würde, nachdem er mich 1 Jahr lang zum Babybasteln überreden wollte, es dauerte so lange bis ich dazu bereit war. Auch er wollte mich dann zu einer Abtreibung überreden.
    Ich sagte, ich hätte mich schon für das Kind entschieden und würde meine Meinung nicht ändern. Dann hörte ich nichts mehr von ihm.
    In der 13ten Schwangerschaftswoche informierte ich ihn, dass die gefährlichste Zeit vorbei sei und es dem Kind noch immer gut ginge (ich hatte schon 3 Fehlgeburten in meinem Leben und er wusste das natürlich). Es kam keine Reaktion.
    Erst durch meine erneute Initiative im November besteht wieder Kontakt, wobei er mir im Dezember noch ins Gesicht sagte das es besser gewesen wäre ich hätte Abgetrieben, kurz bevor er das gemeinsame Sorgerecht von mir verlangte.
    Ich möchte Kind und Vater nicht voneinander fernhalten, ich arbeite schwerst daran das überhaupt ein Kontakt besteht. Aber er kann scheinbar nur schwarz oder weiß.

    Ich hab kein Vertrauensverhältnis mehr zu diesem Menschen und panische Angst das ich mein Kind dann mit der Polizei aus dem Haus seiner Eltern holen muss.

    Ich weiß, auch das ist jetzt nur meine Seite, sie zeigt aber zumindest wie ich die Sache empfunden habe und verdeutlicht vielleicht daher meine Ängste.
  • Cookie1985 schrieb: »
    Vertrauen schön und gut, aber wenn man zusammen ein Kind möchte und dann wenn die Frau bereits schwanger ist, draufkommt "nö doch nicht" und schnell das Weite sucht (zumindest so hab ich die Geschichte von @Sorakisu verstanden), dann hätte sich das bei mir aber mit dem Vertrauen ganz schnell erledigt. Und nur dann Teilzeit Papa spielen, wenn es dem Herren und seiner Familie in den Sinn kommt, noch dazu dabei die Mutter ausschließen wollen, sorry aber das geht gar nicht!

    Ja Du hast es leider richtig verstanden.
  • Julia. schrieb: »
    Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache... ich bin ohne meinem leiblichen Vater aufgewachsen und mir fehlt es an gar nichts. Meine Mama wollte nicht, dass er Kontakt zu mir hat (er wollte eh auch keinen Kontakt haben) meine Mama hat dann echt schnell jemanden kennen gelernt und der hat sich sofort als Papa gefühlt und er ist auch für mich MEIN Papa. Ich hatte dann als Teenager die Möglichkeit meinen leiblichen Papa kennen zu lernen (da wollte er dann Kontakt), da konnte ich selbst entscheiden und ich hab mich gegen ihn entschieden. Also diese Moralpredigen „reißt euch zusammen, Kind braucht beide“ finde ich persönlich nicht richtig. Ich will jetzt nicht sagen, dass man es nicht probieren soll, aber ich verstehe es, wenn @Sorakisu nicht will, dass er mit dem Baby alleine ist, vor allem, weil bestimmt das Vertrauen einfach nicht mehr da ist (sonst wäre ja die Beziehung noch aufrecht) und ich würde mein Baby NIE jemanden alleine für ein paar Stunden mitgeben, dem ich nicht zu 110% vertraue.

    Danke für deine Sichtweise.
    Ja das Hauptproblem ist mein vertrauensproblem. Vorallem weil er bei der Trennung betrunken war obwohl er zu der Zeit alleine auf meinen Sohn aufpasst (ich war arbeiten während er mich stundenlang mit Nachrichten bombardierte)
  • tina_H schrieb: »
    Hallo, ich arbeite in der behördlichen Kinder und Jugendhilfe. Es stimmt der KV hat das Recht auf Kontakt zum Kind, allerdings kommt es immer darauf an wie die Situation und Alter des Kindes ist es gibt keine klare gesetzliche Vorgabe dazu wenn du jetzt z. B. eine Kontaktrechtsregelung über das Gericht machen lässt dann werden die gemeinsam mit euch eine Lösung finden an die ihr euch beide halten müsst. Da brauchst du aber keine Angst haben das er gleich nach der Geburt das Kind schon mitnehmen kann es braucht ja noch deinen Schutz und wenn du Stillst auch die Nahrung. Wenn es mit dem Kontakt gar nicht funktioniert gibt's dann auch noch die Möglichkeit einer Besuchsbegleitung da sind dann professionelle ausgebildete Personen bei eurem Kontakt dabei.

    Danke für deine ausführliche Antwort. Ich möchte mich wirklich außergerichtlich mit ihm einigen und ihm die Möglichkeit geben öfter in der Woche zum schlafen gehen zb vorbeizukommen, damit er auch etwas miterleben kann von seiner Tochter und sie eine Beziehung aufbauen können.

    Mich mt seinen Eltern zu einigen wird eher das Problem. Denn ich bin noch nie so beleidigt und beschimpft worden und alleine die Wortwahl macht mich jetzt noch fertig. Ich wusste nicht das man so über jemanden denken kann geschweige denn sprechen...
  • @Julia.

    Ja aber selbst wenn mich mein Mann betrügen würde, hätte das nix mit unserer Tochter zu tun.
    Mein Ex hatte auch nebenbei eine andere Beziehung. Wenn wir gemeinsam Kinder gehabt hätten, hätte ich ihm trotzdem nicht verboten, alleine mit ihnen zu sein 🤷🏼‍♀️ hat ja dann nur mit ihm u mir was zu tun. Heisst ja nicht, dass er deswegen ein schlechter Vater ist.
  • @Sorakisu

    Ja wenn sie Kontakt zu deinem Kind wollen, wirds ihnen wohl nicht ausbleiben, sich so halbwegs mit dir zu verstehen, wie soll das sonst funktionieren? Ist ja schrecklich, wenn die Kleine das dann alles mal so mitbekommen muss :/
  • SorakisuSorakisu

    2,323

    bearbeitet 25. 02. 2020, 22:28
    Biancaa_ schrieb: »
    @Sorakisu

    Ja wenn sie Kontakt zu deinem Kind wollen, wirds ihnen wohl nicht ausbleiben, sich so halbwegs mit dir zu verstehen, wie soll das sonst funktionieren? Ist ja schrecklich, wenn die Kleine das dann alles mal so mitbekommen muss :/

    Ich hab ja schon einen 5 Jährigen und der musste das alles mitbekommen.

    Mein Ex hat mich auch nie verteidigt und kann seiner Mutter absolut nicht Einhalt gebieten, wenn er also alleine mit meiner Kleinen dort hingeht wird es nicht ausbleiben das vulgärst über mich geschimpft wird. Deswegen meine Angst ihn alleine gehen zu lassen, besonders zu seinen Eltern. Das er schon betrunken war, obwohl alleine mit meinem Sohn (auf eigenen Wunsch während ich Dienst hatte) stärkt auch nicht zwingend mein Vertrauen in ihn.
  • @Sorakisu

    Ok ja da kann ich dich dann schon verstehen :/ ist er auch der Vater von deinem Sohn?
  • Und ich bin soooo dumm. Ich hab ihm um 19 Uhr ca geschrieben, dass ich gerne versuchen würde ihm nochmal zu erklären warum ich nicht möchte das er die Kleine dann einfach mitnimmt wenn ich übersiedel (es steht ja auch weder fest wann meine Wohnung fertig ist noch wann die Kleine tatsächlich kommt)...
    Er reagiert nicht.
    Ich hab ihm dann auf sein 2tes Handy geschrieben, dass ich versucht habe ihn zu erreichen (er hatte angeblich erst Probleme mit seinem primären Handy). Dort geht die Nachricht nicht durch obwohl er laut **** angeblich ein paar Minuten vorher online war.
    Also primäres Handy angerufen, es läutet aber es wird nicht abgehoben.
    Ich bin ja nur in der 37ten Schwangerschaftswoche und er will das ich ihn informiere wenn es los geht. Wie soll denn das bitte gehen, wenn ich ihn eh nie erreichen kann.
    Biancaa_ schrieb: »
    @Sorakisu

    Ok ja da kann ich dich dann schon verstehen :/ ist er auch der Vater von deinem Sohn?
    Nein. Mit dem Vater meines Sohnes hab ich nicht solche Probleme, der war zwar kurzfristig auch mal abgetaucht, aber es war halt schwer für ihn nachdem ich mich getrennt hatte.
    Der Vater meines Sohnes ist oft bei uns. Zb über Weihnachten (25.12-27.12. hat er bei uns geschlafen, dann hab ich beide mit dem großen Halbbruder meines Sohnes in die Steiermark zum Opa gebracht (also zu meinem Ex-Schwiegervater).
    Er war auch 2 Wochenenden hintereinander bei uns, letztes war er jetzt krank. Heute hab ich ihn angerufen, weil er dieses Wochenende eigentlich kommen wollte und hab ihm angeboten auszusetzen, damit er sich ruhig richtig auskurieren kann. Sonst hätte er jetzt nämlich im Februar kein einziges Wochenende für sich selbst gehabt. Die Entscheidung bleibt natürlich bei ihm.
    Er ist meistens bei mir, weil er Probleme mit seiner Wohnung hat und ich verbring dann die meiste Zeit bei meinen Eltern damit die 2 auch Zeit alleine haben.
    Ich bin also echt nicht so das ich sag ein Vater darf sein Kind nicht alleine sehen. Ich geb sogar meine Wohnung quasi dafür auf, mindestens jedes 2te Wochenende.
  • @Sorakisu ich würde dir raten daß du wenn du eine Kontaktregelung beim Jugendamt für den Vater anstrebst auch gleich eine für die Großeltern aushandelst. Auch für die gilt das Kontaktrecht, weil auch das ein Recht deines Kindes ist. Und wenn es schwierig ist, ist es immer besser es gibt klate Regelungen an die sich alle halten müssen.
    MamaLama
  • @melly210 nur wie überprüf ich die Einhaltung wenn sie in einem Haus wohnen und er sie mit nach Hause nimmt. 😣
  • HoppalaHoppala

    1,053

    bearbeitet 26. 02. 2020, 07:56
    @Biancaa_ ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen oder dich anzugreifen aber ich muss immer bissl schmunzeln wenn jemand sagt: „auch wenn er mich betrügt würde ich ihm nie den Kontakt zum Kind verwehren, das sind ja 2 komplett versch Dinge“ ... ja rational betrachtet hast du vollkommen recht aber wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht sieht man dich wie oft es eben nicht funktioniert und schlussendlich über die Kinder ausgetragen wird

    viele sind einfacv zu tiefst verletzt und verunsichert wenn der Partner einen betrügt und Kinder sind für einem einfach das wichtigste und man will sie halt schützen (und ja leider kommt bei einigen auch dazu dass sie sich beim Partner bissl für den Betrug rächen wollen indem sies über Kontaktentzug zu den Kindern machen)

    man kanns nie allgemein sagen, du wirst es auch nie zu 100% über dich selbst sagen können, erst wenn du in der Situation bist wirst du wissen ob du das wirklich so ganz einfach trennen kannst, und es gibt ja auch verschiedene Arten betrogen zu werden bzw wie sich auch Menschen plötzlich ändern können
    mein Vater war 25 Jahre mit meiner Mutter verheiratet, er war für uns immer ein super lieber Papa und er hätt für uns alles gemacht, als ich 16 war hatte er plötzlich ne midlife crisis oder keine Ahnung was und er hat Frau, 4 Kinder (Teenager) Haus und Haustiere stehen gelassen und hat sich geschlicjen weil: er will ein neues Leben, das hier nervt ihn alles nur mehr ... und das hätt auch nie wer von ihm erwartet, und wenn dir sowas passiert (und deine Tochter is noch klein und darf ned selbst entscheiden) und dann kommt vielleicht doch noch ein: ich möcht das Kind doch wieder sehen, bin ich mir ned so sicher ob du dann ganz locker sagen kannst: „ja klar“ obwohl er dich davor einfach im Sticj gelassen hat mit allem

    also sag niemals nie 😉

    @Sorakisu ich verstehe deine Ängste und würde dir auch empfehlen mach lieber gleich alles übers Jugendamt und versucht über die eine Einigung zu finden, privat unter euch beiden wirds einfach zu emotional vor allem wenn man grad ne Geburt hinter sich hatte, da solltest du dich mehr auf dich und dein Baby konzentrieren können und nicht diskutieren müssen
  • @Hoppala

    Wenn er eine andere kennen lernt ist das so 🤷🏼‍♀️ das passiert im Leben. Ich wäre völlig fertig, aber man kann keinen zwingen jemanden zu lieben. Dann soll er glücklich werden. Aber eins weiß ich sicher, seine kleine Maus würde er regelmäßig sehen wollen. Sie ist ein totales Papakind u er ist völlig vernarrt in sie. Er liebt sie so sehr u möchte am liebsten noch viele viele Kinder.
    Also wenn er eine andere mehr lieben sollte, kann ich ihn nicht davon abhalten. Deswegen ist er aber kein schlechter Mensch, Gefühle kann man nicht steuern. Das einzige das ich verlange, ist dass er es mir sagen würde.
    Aber wir haben schon vor Geburt u Hochzeit alles vertraglich beim Notar geregelt, also selbst wenn wir komplett zerstritten wären, würde es nix bringen, da es Verträge gibt 😁
    suse
  • Ich misch mich jetzt auch einmal ein ... ich hab auch so nette exschwiegermonster, die mich als hu** bezeichnet hatten, als ich schwanger war.

    liebe @Sorakisu ! Hör auf ihm zu schreiben, du verschlimmerst deine Situation. Sein ganzes Verhalten weist darauf hin, dass er nichts einvernehmlich und außergerichtlich mit dir regeln möchte.

    Da du mit sicherheit Alimente haben möchtest, musst du so oder so zum Jugendamt. Also regel gleich alles übers JA!

    du bist jetzt durch die schwangerschaft natürlich emotional extrem geladen, aber leider denkst du auch nicht an konsequenzen deines handelns. du hast ihm gestern geschrieben, dass du nicht willst, dass er allein die kleine mitnimmt. ist natürlich verständlich, aber hast du schon mal daran gedacht, dass er sowas vorm jugendamt gegen dich verwenden kann? so ala "ich will kontakt, aber sie verwährt ihn mir und dafür hab ich beweise, sehen sie diese sms" ! Also bis zur geburt und bis zur regelung übers jugendamt würde ich dir dringendst raten keinen kontakt mehr mit ihm zu haben!

    und was seine eltern betrifft: gib das beim jugendamt auf alle fälle an, dass sie dich zur abtreibung nötigen wollten und auch dass sie ein recht loses mundwerk haben und prinzipiell über dich schimpfen egal ob kinder anwesend sind oder nicht. hat dein Sohn die schimpfereien gegen dich mitbekommen? wenn ja, können sie ihn auch befragen.

    ich hoff ich hab jetzt nix vergessen außer das ich dir für die bevorstehende geburt alles alles gute wünsche. Bitte schalt ihn jetzt bis zur geburt aus, du brauchst die kraft für deine prinzessin ;)
    itchifyMamaLamamelly210wuhselwuhwölfin
  • ich würde ihm auch nicht mehr schreiben. allerdings würde ich immer "vernünftigerweise" auf seine nachrichten antworten, damit man dir ja nichts schlechtes nachsagen kann.
  • @Biancaa_ So sicher ist eine Ehevertrag im Falle einer Scheidung auch nicht zwingend.....

    Auszug aus dem Ehegüterrecht:

    Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung keine verbindliche Wirkung zu.

    Und im Falle einer Trennung ist ALLES möglich! Die liebsten Männer und treuesten Väter - ebenso natürlich auch Frauen und Mütter - können unter Umständen zu absoluten Biester werden! Da würde ich definitiv für niemanden meine Hand ins Feuer legen!
  • @kathi87 danke, das wollt ich eig auch damit sagen, du hast es gut auf den Punkt gebracht
    deshalb meinte ich auch, wenn man ned in der situation is weiß man auch ned wie man handeln wird, das sind einfach Ausnahmesituationen, da kann man sich noch so toll vorher geeinigt haben
  • Wir haben auch eine Extra Trennungsvereinbarung machen lassen zusätzlich zum Ehevertrag. Der Ehevertrag regelt ja eig nur das Finanzielle. Alles andere steht in unserer Trennungsvereinbarung. Genau aus dem Grund, dass falls es zu einer schlimmeren Trennung kommen könnte, keiner auf dumme Gedanken kommen kann u jemanden etwas Zufleis tun könnte.
    Ist zwar etwas unromantisch, aber heut zu tage fast notwendig.
  • @ConnyRu ich passe sehr auf was ich schreibe und es steht bewusst drinnen das ich mir eine Trennung von meinen jetzt noch Ungeborenen Kind so KURZ nach der Geburt nicht vorstellen kann. Ich hab aber genug Nachrichten in meinem Verlauf in denen steht das ich wünschte er würde mehr teilhaben, ich hab ihm Videos geschickt von meinem Bauch wo man sieht wie die Kleine tritt.

    Ich schreibe nicht mit ihm um über solche Vereinbarungen zu diskutieren, sondern eigentlich um ihn einzubinden. Ich denke nicht das er mir am Jugendamt da irgendwie einen Strick daraus drehen kann. Schließlich hab ich ihm auch angeboten auch unter der Woche an unserem Leben teilzuhaben, die Kleine ins Bett zu bringen usw und am Wochenende gemeinsam etwas zu unternehmen. Ich möchte den Kontakt fördern, nicht unterbinden und das stelle ich in meinen Nachrichten auch immer wieder klar. Nur aufgrund seines Alkoholkonsums und seiner Wankelmütigkeit möchte ich ihm meine Tochter nicht einfach so schnell schon mitgeben wie er das möchte. Vorallem weil er mit seinen Eltern in einem Haus wohnt.
  • @Sorakisu wie gesagt, ich würde auch die Großeltern-Situation mit dem Jugendamt klären. Die suchen dann mit allen gemeinsam einen gangbaren Kompromiß.


  • @Biancaa_ Aber auch die trennungsvereinbarung ist im Zweifel nur eine Absichtserklärung - in dem Fall kann man schriftlich festhalten was man will im Zweifelsfall ist’s sittenwidrig und alles wird neu betrachtet!
    Und genau DAS weiß in solchem Fall auch immer die Partnerseite dies dann plötzlich nicht mehr so genau nimmt bzw. nehmen will.

  • @Sorakisu wahrscheinlich wirst du mich jetzt hassen, aber ich verstehe nicht wie man mit so jemand ein Kind zeugen kann? Wenn er säuft, wenn er aufs Kind aufpassen soll, die schwiegereltern dich hassen und über dich schimpfen und er dich null verteidigt...
    Ich kenne die ganzen Hintergründe natürlich nicht und vl rede ich mich leicht, aber da würden bei mir schon die alarmglocken schrillen.
  • mickiimickii

    1,033

    bearbeitet 26. 02. 2020, 17:10
    @Sorakisu was ich auch abklären würde in deinem Fall ist, wer die Obsorge bei deinem Todesfall (ich hoffe dass du nich sehr sehr lange lebst) bekommt.
    Sind ja 2 verschiedene väter und vllt möchtest du sie zusammen in obhut haben und nicht, dass die Geschwister getrennt voneinander aufwachsen usw.
    Das sind halt dinge, mit denen du dich auch auseinandersetzen musst. Besonders weil die Großeltern der kleinen schrecklich sind.

  • Marlena schrieb: »
    @Sorakisu wahrscheinlich wirst du mich jetzt hassen, aber ich verstehe nicht wie man mit so jemand ein Kind zeugen kann? Wenn er säuft, wenn er aufs Kind aufpassen soll, die schwiegereltern dich hassen und über dich schimpfen und er dich null verteidigt...
    Ich kenne die ganzen Hintergründe natürlich nicht und vl rede ich mich leicht, aber da würden bei mir schon die alarmglocken schrillen.

    Es war immer ausgemacht das er nicht trinkt wenn er alleine ist mim Kleinen. Am Tag der Trennung hatte er sich nicht daran gehalten, wenn das schon davor gewesen wäre, wäre ich sicher nicht schwanger von ihm bzw wenn er es gemacht hat hat er es gut versteckt, ansonsten zuviel getrunken hat er leider immer und ich war so blöd das zu "ignorieren". Das wahre Gesicht seiner Eltern hab ich erst 3 Tage vor dem positiven Test richtig zum spüren bekommen und somit auch sein absolutes Unvermögen für mich einzustehen.
    mickii schrieb: »
    @Sorakisu was ich auch abklären würde in deinem Fall ist, wer die Obsorge bei deinem Todesfall (ich hoffe dass du nich sehr sehr lange lebst) bekommt.
    Sind ja 2 verschiedene väter und vllt möchtest du sie zusammen in obhut haben und nicht, dass die Geschwister getrennt voneinander aufwachsen usw.
    Das sind halt dinge, mit denen du dich auch auseinandersetzen musst. Besonders weil die Großeltern der kleinen schrecklich sind.

    Ja das ist die große Frage ob ich da wirklich etwas "verfügen" kann. Aber danke für den Input, ich werde mich erkundigen.
  • @Sorakisu
    Ich kann nur zwecks Umgangsrecht der Großeltern etwas beisteuern. Meine Cousine ist schon Oma. Ihr Sohn war mit der Kindsmutter nicht verheiratet, diese hatte das alleinige Sorgerecht.
    Der Sohn hat sich von der Kindsmutter getrennt, die keinen Kontakt mehr mit ihm wollte, auch nicht zu den Großeltern (also meiner Cousine).
    Meine Cousine hat sich dann einen Anwalt genommen und wollte Besuche einklagen. Der Anwalt hat ihr allerdings davon abgeraten, weil das ein aussichtsloses Unterfangen wäre.
    Also um die Großelterm brauchst du dir rechtlich zumindest keine Sorgen machen (weil du oben geschrieben hast, dass die SchwieMu meinte sie nimmts dir weg).
  • Clarissa schrieb: »
    @Sorakisu
    Ich kann nur zwecks Umgangsrecht der Großeltern etwas beisteuern. Meine Cousine ist schon Oma. Ihr Sohn war mit der Kindsmutter nicht verheiratet, diese hatte das alleinige Sorgerecht.
    Der Sohn hat sich von der Kindsmutter getrennt, die keinen Kontakt mehr mit ihm wollte, auch nicht zu den Großeltern (also meiner Cousine).
    Meine Cousine hat sich dann einen Anwalt genommen und wollte Besuche einklagen. Der Anwalt hat ihr allerdings davon abgeraten, weil das ein aussichtsloses Unterfangen wäre.
    Also um die Großelterm brauchst du dir rechtlich zumindest keine Sorgen machen (weil du oben geschrieben hast, dass die SchwieMu meinte sie nimmts dir weg).

    Das ist nicht aussichtslos. Meine Mutter ist Sizialarbeiterin und hat ihr ganzes Berufsleben lang schwer strittige Scheidungen betreut und kennt etliche Fälle wo das durchgegangen ist. Aber bitte wir reden hier nur von Besuchskontakten, nicht von Kind wegnehmen.
  • Also das Besuchsrecht können die Großeltern durchaus einklagen. Hatten da sogar einen Fall in der Bekanntschaft wo zunächst die Mutter dem Vater das Kind bei der Trennung wegnehmen wollte (ihn sogar wegen angeblicher häuslicher Gewalt anzeigte) und dann den Eltern das Besuchsrecht verbieten wollte. Diese haben das dann erfolgreich eingeklagt.....
    weißröckchen
  • AnnieAnnie

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    bearbeitet 3. 03. 2020, 22:41
    Also bei mir war es zeitlich ähnlich, das Kind war nicht geplant. Mir wurde dann erst in der Schwangerschaft bewusst, in was für einer üblen Situation ich lebe und wollte das nicht noch nem Kind antun. Hab mich mit Hilfe des ifs von ihm getrennt, wollte ihn aber nicht den Kontakt verwehren. Nach meinem Wissen darf er auch nicht einfach so das Kind mitnehmen. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen und wenn du die alleinige Obsorge hast, bestimmst du, wie es abläuft. Es gibt das Kontaktrecht, ja, aber unter deinen Bedingungen. Wenn es ihm nicht passt, kann er auch über die Ämter und Gerichte gehen, sicher, aber du hast auch ausführlich geschildert, dass es evtl nicht sicher wäre.
    Ich habe mich auch ausführlich beim JA erkundigt, den Unterhalt regeln lassen und ihm war das dann auch recht. So hatten wir auch keinen Streitgrund wegen Geld. Und wenn er angetrunken auftaucht oder ausfällig mir gegenüber wird, darf er wieder gehen. Auch mit Androhung der Polizei.
    Die gemeinsame Obsorge würde ich ihn unter Keine Umständen geben. Wegen der Großeltern bitte erkundigen, was die wirklich für Rechte haben.
    Ich würde auch den Kontakt zu ihm auf eine sachliche Ebene reduzieren. Glaube aber nicht, dass dir nachträglich was negativ ausgelegt würde, es sei denn es sind Drohungen.
    Erfährst DU Drohungen, auch Androhungen, dass sie dir das Kind wegnehmen, ist das psychische Gewalt, genau wie Beleidigungen. Ich empfehle, Handyaufnahmen zu starten oder Gedächtnisprotokolle. Wenns zu häufig wird Anzeige. Will dir aber eigentlich keine Angst machen.
    Evtl solltest du weiter wegziehen? So ist noch längere Zeit nur ein Besuch argumentativ machbar, aber nicht das mit zu ihm mitnehmen.
    Und ehrlich... Es findet sich nachher vieles, auch wenn es schwierige Situationen geben wird. Und hab weiß jetzt nicht, ob er später wirklich interessiert ist, oder nicht.
    Bei meinem Ex bin ich prinzipiell positiv überrascht, aber Zuverlässigkeit gibt's nicht. Der Junge freut sich aber immer riesig auf ihn. Er wird bald 3.

    Gib Bescheid was beim JA raus kam. @Sorakisu
  • @Annie Danke für deine Ausführliche Schilderung, leider ist wegziehen für mich keine Option. Ich wohne so nur ein paar Minuten von meinen Eltern entfernt und mein 5 Jähriger ist den täglichen Kontakt mit seinen Großeltern gewohnt. Der Große hat ihn der letzten Zeit so viele Verluste erlitten (Trennung von meinem Ex, Tod der Urli, jetzt grad sind wir mitten im Wohnungswechsel) da kann ich es ihm bei Gott nicht zumuten, Großeltern, Tanten und Onkel, Kindergartenfreunde usw zu verlieren.
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