Elternteilzeit

Hallo meine Lieben!

Fange Ende Juli wieder an zu arbeiten und wollte eigentlich Elternteilzeit nehmen. Jetzt das Problem, ich könnte bis Ende September nur nachmittags arbeiten, da wir erst im September Krippe Eingewöhnung haben und ich Vormittags keine andere Möglichkeit habe. Nur dann wäre es mir eben lieber Vormittags zu arbeiten.
Bin i der Pflege tätig, wäre auch für mich dann kein Problem meine 2 Wochenende zu machen im Monat.
Nur weiß ich jetzt nicht wie das läuft, ob ich Elternteilzeit jetzt echt angeben muss die Tage, und das dann bis zu. Ende so weiter oder ob man das ändern kann 🤔🤔
Hätten ja letzte Woche so ein Info Frühstück bei der AK gehabt, aber eben wegen corona abgesagt...
Dachte mir jetzt frag ich mal hier, vielleicht kennt sich im Forum wer gut damit aus.

Also kann ich sagen möchte in Elternteilzeit, bis Ende September nur diese Tage nachmittags, und meine 2 Wochenende und ab dann vormittags Und die 2 Wochenende?

Danke schon mal für die Antworten 😎

Kommentare

  • Du darfst es einmalig ändern ohne Einwilligung vom Chef. Wenn dus dann nochmal ändern willst muss der Chef zustimmen bzw darf ablehnen.
  • Ok danke. Dass heißt ich machs mit meinen Chef so aus wie ich's zuerst brauch, dann im September komm ich und sag ab jetzt möchte ich Vormittags arbeiten?
  • Ich bin mir nicht sicher obs da auch eine Frist gibt wann man eine Änderung ankündigen muss.
  • Dieses Recht auf einmalige Änderung gilt auch für die Stundenanzahl oder das vorzeitige Beenden, weiß nicht ob du dir die Möglichkeit aufheben willst?
    Probier doch in der 1. Version vielleicht gleich die 2 Varianten reinzuschreiben falls der Chef nichts dagegen hat, dann hättest du diese Änderung noch aufgehoben.
  • Danke @itchifyitchify werde ich machen. Alternative wäre ja fixe Tage. Aber ich denke wenn ich meinen Arbeitgeber sage ab Oktober bin ich dann flexibel freut ihm das sicher mehr. Bin in der Pflege tätig, da erwartet das ja schon fast jeder 🙈
    Könnte ja ohne elternteilzeit vereinbaren, aber denke mir wieso soll ich auf den Kündigungsschutz wenn ich da habe verzichten
  • Also ich hätte es versucht gleich rein zuschreiben dass ich wenn der KiGa startet meine Zeiten ändern werde und halt genau wie. Daraufhin meinte meine Personalabteilung ob ich das wirklich drin stehen haben will weil das dann schon die einmalige Änderung wäre... Habs dann weg lassen und bin jetzt froh darüber weil die Änderungen sonst jetzt im April wäre und ich denke dass der KiGa Start verschoben werden wird aufgrund der derzeitigen Lage.
  • Weiß jemand Bescheid wie es hier aussieht :

    Aktuell Elternteilzeit
    Bevor steht ev. eine einvernehmliche Lösung mit Wiedereinstellungszusage (nach Urlaubabbau)

    Wie lange darf hier der der Zeitraum sein? Gibt es ein max? Ist die Elternteilzeit (mit Kündigungsschutz usw) bei Wiedereinstellung wieder aufrecht, muss dass schriftlich festgehalten werden? Ist es überhaupt zulässig? Welche Nachteile könnten daraus entstehen?
  • @soso ich würde keine Kündigung unterschreiben.
    Davor warnt auch die AK etc.
    Bin auch in Elternteilzeit und ab Montag in Kurzarbeit
  • Baux87Baux87

    2,311

    bearbeitet 25. 03. 2020, 11:27
    @soso frag unbedingt bei der Arbeiterkammer nach! Soweit ich weiß steht dir bei einer einvernehmlichen Lösung auch kein Arbeitslosengeld zu. Egal was - lass es dir immer schriftlich geben. Und selbst dann kann deinem Arbeitgeber unter Umständen einfallen dass er dich aus wirtschaftlichen Gründen doch nicht wieder einstellen kann.
    soso
  • @fräulein_fb schreib in deinem Antrag gleich beide Zeiten - jetzt und ab Sept - rein. In der elternteilzeitvereinbarung lässt du dir dann einen Satz reinschreiben dass dein einmaliges Änderungsrecht davon unberührt ist.
    So hab ich das gemacht.
  • @soso nicht unterschreiben! Du verlierst alle Ansprüche. Die müssen dich nachher nicht mehr nehmen.
  • @soso und Anspruch auf ETZ verlierst du soweit ich weiß nach Wiedereinstellung sowieso. Ich würde das auch nicht unterschreiben. Du könntest ihnen anbieten, in unbezahlten Urlaub zu gehen. So kostest du kaum Geld, bleibst aber angestellt und verlierst auch deine Ansprüche nicht!! Lass dich vielleicht bei der AK beraten!
  • @soso mir geht's gerade gleich, habe erst heute mit der AK telefoniert. Ja, nix unterschreiben! Auch wenn der AG glaubt dass er einen Vertrag aufsetzen kann mit wiedereinstellungsgarantie... der Kündigungsschutz durch Elternteilzeit ist sobald du unterschreibst weg. Hat sie mir erst heute wieder bestätigt.
    soso
  • sosososo

    6,787

    bearbeitet 25. 03. 2020, 19:11
    Unbezahlter Urlaub... kann ich mir nicht leisten 🙈

    Naja aber was wäre die Alternative? 🤔 War eigentlich der Ansicht das wäre für beide Parteien die "bessere" Lösung..
    bluemchen88
  • @soso die alternative wäre die Kurzarbeit. Da bekommt di firma einen teil des gehaltes vom ams
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,310

    bearbeitet 25. 03. 2020, 19:43
    @soso aber Arbeitslos sein und kein ALG bekommen kannst du dir schon leisten???
    Wenn du einvernehmlich kündigst gibt es 6 Wochen (bitte korrigieren wenn es falsch ist) kein Arbeitslosengeld! Käme also fast aufs selbe wie unbezahlter Urlaub.

    Kurzarbeit ist wirklich eine gute Option!
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 25. 03. 2020, 19:46
    normal gibt es bei einvernehmlicher kündigung keine sperre, die gibt es meines wissens nur wenn man selbst kündigt 🤔

    du sollst also zb mit 1.4. gekündigt werden und dann ab 2.4. in urlaub? das geht gar nicht 🤔 der letzte urlaubstag wäre eigentlich dein letzter arbeitstag 🤔

    dennoch würde ich auf keinen fall irgendwas unterschreiben sonst ist deine elternteilzeitvereinbarung fix weg!
  • @kea danke! Das hilft mir super weiter 👍
  • sosososo

    6,787

    bearbeitet 25. 03. 2020, 20:11
    Urlaub wird aktuell schon aufbraucht. Ist eben nach Ostern dann weg 🤔 Sperre gibt es meines Wissens keine bei einer Einvernehmlichen 🤔

    Kurzarbeit machen sie nicht 😬

    Hab mal an die AK geschrieben 😉
  • @ohmy es gibt keine einvernehmliche Kündigung sondern nur eine einvernehmliche Auflösung.

    Sorry da stellts mir immer alle Haare auf als Personalistin🙈
  • @sunshine93 das meint ich eh..
  • @soso hast du schon eine Antwort von der Arbeiterkammer?
  • Nein, bisher nicht
  • @soso das ist nicht dein Problem dass sie Kurzarbeit nicht „machen“. Dann sollen sie es halt machen.
    Lass dich nicht unter Druck setzen. Du hast rechte!
    Naomi_
  • @soso Kann man da überhaupt gekündigt werden in Elternteilzeit? Da hat man ja normal Kündigungsschutz?
  • Gekündigt werden kann man nicht @Emma87. Aber ich würde mit der einvernehmlichen ja sozusagen der Firma entgegen kommen, weil sie mich nicht weiter zahlen müssen, wie zB in Kurzarbeit od. mit Sonderurlaub. Ich würde zB so finanziell besser dastehen. Das Einkommen von 2018 wird als Bemessungsgrundlage beim AMS herangezogen. (bzw. das Jahr davor, wenn man da in Karenz war)

    Also falls es mehrere betrifft:
    Die Rückmeldung der AK

    "Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ist auch
    während der Elternteilzeit möglich. Hier bedarf es jedoch einer
    ausdrücklichen und schriftlichen (!) diesbezügliche Vereinbarung.

    Wiedereinstellungszusagen sind idR in einem Zeitraum von 3 bis 6
    Monaten aufgrund der derzeitigen Situation durchaus realistisch."
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