Hallo!
Auf diversen Internetseiten bekommt man die Information, dass man beim 2. Kind Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld dann hat, wenn man 182 Tage vor der Geburt in in einem aufrechten und sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden ist. Zählt da da Mutterschutz zu diesen 182 Tagen dazu oder wird dieser extra gezählt?
Kommentare
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Wird extra gezählt. Das Karenzgeld bemisst sich dann nämlich am Wochengeld, das du im Mutterschutz bekommst. Das Wochengeld wiederum wird bemessen an deinem Einkommen der drei Monate direkt davor.
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https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Einkommensabhaengiges_Kinderbetreuungsgeld_und_das_2._Kin.html
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Wusste ich nicht, danke!
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Aber wenn man schon weiß dass man vorzeitigen Mutterschutz bekommt (z. B. wegen Konisaton) dann geht auch ein etwas größerer Abstand
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konkreter Fall: Geburtstermin 1. Kind 29.8.19; Geburtstermin Zwillinge 8.1.2021
aufgrund der Zwillingsschwangerschaft ginge es in Frühkarenz (weiß aber nicht, wann die beginnen würde)
gibts da auch ein „Schlupfloch“ fürs einkommensabhängige Karenzgeld?
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Das wäre bevor dein eaKBG ausläuft oder? Wenn du direkt von eaKBG ins Wochengeld wechselst solltest du wieder eaKBG in gleicher Höhe beziehen können.
Aber am besten bei der Krankenkasse nachfragen!
(Bei Zwillingen bekommst du beim Konto aber glaub ich den 1,5 fachen Satz, also das auch miteinberechnen)
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dann werd ich mich da Mal erkundigen - danke
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in 2 Wochen hab ich FA Termin, da frag ich nochmals wegen der von ihm angesprochenen Frühkarenz. er hatte gesagt, die fällt dann weg, weil ich ja sowieso noch daheim bin.
bekomm ich auf der AK auch Info darüber? bei der GK habens beim 1. schon gemeint, sie dürfen nichts für mich rechnen, ich muss für mich entscheiden was ich nehme und dann rechnen sie mir das aus. war etwas unangenehm, wenn man sich selbst nicht richtig auskennt.